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Nachricht |
neo2k
Threadersteller
Dabei seit: 10.03.2010
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Verfasst Mi 10.03.2010 19:12
Titel Teilnahme als Vorraussetzung für die Abschlussprüfung |
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Hiho,
kleine Frage..
Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ja die Teilnahme an der Zwischenprüfung pflicht..
Gilt es denn schon als teilgenommen, wenn man bei der theoretischen Prüfung war? ...
Danke
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Mayu
Dabei seit: 14.08.2008
Ort: Iserlohn
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.03.2010 20:07
Titel
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Soweit ich weiß ja.
Kannst theoretisch ein leeres Blatt Papier nur mit deinem Namen drauf abgeben.
Dann hast du zwar die entsprechende Note, aber soweit ich informiert bin gilt das als teilgenommen und reicht dann auch.
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tomyp
Dabei seit: 29.02.2008
Ort: Leinburg
Alter: 22
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.03.2010 08:58
Titel
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hast kein bock auf die praktische????^^
is doch easy...
wenn net gibste halt da auch n leeres blatt ab - dann biste ganz sicher.
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