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Thema: Ablauf der schriftlichen ZP 2005 - Wer weiß Rat? vom 28.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis -> Ablauf der schriftlichen ZP 2005 - Wer weiß Rat?
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Verfasst Mo 28.02.2005 11:10
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Ablauf der schriftlichen ZP 2005 - Wer weiß Rat?

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Hallo,

hab ein paar Frage bez. der ZP 2005 und bin im Moment ein wenig verunsichert.

Nach Aussage unserer Schule bekommen wir die Praktische Prüfung in einem versiegelten Umschlag direkt nach
der theoretischen Prüfung mit. Die praktische Prüfung ist aber erst ein paar Tage später im Betrieb.
Darf man jetzt den Umschlag nicht aufmachen und reingucken?
Ich habe hier immer wieder gelesen, dass man den Umschlag wohl aufmachen, aber nicht weitergeben darf
oder darf man ihn hochoffiziell nicht vor dem eigentlichen Prüfungstag öffnen, so wie uns das
eingetrichtert wurde?

Wenn ein Prüfer in den Betrieb kommen sollte und der Umschlag ist schon offen, gibts wohl Ärger bzw.
was ist aber wenn man den Prüfer nur ein paar Minuten aufhält weil wir dürfen den Umschlag
um Punkt 9.00 Ihr aufmachen, ob ein Prüfer da ist oder nicht...

Fragen über Fragen...
 
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Verfasst Mo 28.02.2005 11:28
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Hey,

also so wie ich das verstanden habe, bekommt man die Aufgabe und die Daten der praktischen Prüfung nach der theoretischen Prüfung.
Aber ich glaube man darf sich die sofort angucken und einmal alle Daten ausdrucken und schon ein paar Vorüberlegungen machen.
Bei uns im Betrieb war es die letzten jahre immer so, dass der Ausbilder später so nen Wisch ausfüllen musste und bestätigen musste dass du nur 4,5 Stunden dran gesessen hast.
Und wie ich auch verstanden hatte, musst du die Prüfung selbst irgend wo abgeben. Bei mir wäre das der 18.05.2005 in Münster.

Aber alles ohne Gewähr was ich hier geschrieben habe. Hatte es halt nur so verstanden.Jo!

Byu Gruß
Die Dani *Huch*

ps. wär sehr glücklich wenn jemand das bestätigen könnte was ich da geschrieben habe, dann wüsst ich auch selbst richtig bescheid!!!!!!!!!
 
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bk1

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Verfasst Mo 28.02.2005 11:37
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Es wird doch von der IHK eindeutig unterschieden zwischen
Konzeptionszeit und eigentlicher Bearbeitungszzeit.

Und wie soll ich vor der Bearbeitung konzeptionell denken,
wenn ich nicht meine Aufgabe weiß? *pah*
Also: Mach auf das Teil!
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
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Verfasst Mo 28.02.2005 11:46
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Vorsicht damit!
Wenn im Anschreiben steht, dass der Umschlag erst an einem bestimmten Tag geöffnet werden darf, dann halte dich daran. Der ganze Prüfungskram fällt leider unter die Zuständigkeit der regionalen IHK, was bedeutet, dass das in München ganz anders aussehen kann als in Kiel. Oder sonstwo. Einzig die Aufgabe bleibt die gleiche.
Als ich meine Abschlussprüfung gemacht habe, durften in einigen IHK-Bereichen die Umschläge vorher geöffnetwerden, für die 10-Tägige Konzeptionszeit, d.h., ich glaube, es waren zehn Tage, bei uns (Lüneburg) war es dagegen so, dass mein für zwei Tage in die Berufsschule kam, die Umschläge geöffnet wurden und dann ein Scribblemuster erstellt wurde und die Konzeption geschrieben wurde. Die Umsetzung dieses Scribbles und eventuelle Änderungen an der Konzeption wurden dagegen in den vorgeschriebenen 4,5h im Betrieb durchgeführt, wobei Prüfer (bei dieser ihk!) für ca. eine halbe Stunde bei jedem Prüfling (zumindest aus meiner Berufsschulklasse) war und zugesehen hat. Ich habe mich darauf beschränken können, mit ihm über seine Auszubildene (die in meiner Klasse war) zu reden und mit ihm Kaffee zu trinken, aber so muss es nicht ablaufen. Die Prüfungsaufsicht der Zwischenprüfung zum Beispiel hat mich darüber ausgefragt, warum ich was wie mache und hat mir sogar einen kleinen Tip gegeben was die Anordnung der Bilder betrifft.
Oh, die Zwischenprüfung war das Baumplakat und die Abschlussprüfung war das spanische Restaurant, für den Fall, dass euch das interessiert Lächel

Es kann also überall anders ablaufen, und wenn rauskommt, dass ihr euch nicht an die "Spielregeln" gehalten habt, kommt das wahrscheinlich nicht so gut. Also lieber dran halten, es ist in jedem Fall zu schaffen *Thumbs up!*
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Verfasst Mo 28.02.2005 11:59
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Alles Klar!

Da hast du mal gar nischt so unrecht!!!!!! Grins
 
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Verfasst Mo 28.02.2005 12:06
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Wobei ich das schon heftig ungerecht finde, wenn manche den Umschlag erst später aufmachen dürfen.

Wie um himmelswillen will man sich dann Gedanken um die Sache machen?
Weil Überlegungen und Sichtung des Materials nicht zur Bearbeitungszeit gehören.

Was aber, wenn um 9.00 hier ein Prüfer sitzt und ich den Umschlag aufmache darf - will der dann
zwei Stunden hier warten bis ich mal anfangen kann, weil ich mir die Sachen erstmal zur Gemüte führen will?
 
Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
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Verfasst Mo 28.02.2005 12:06
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Also bei uns (IHK Heilbronn) haben wir den kompletten Mai Zeit uns einen Tag dafür zu nehmen und an diesem Tag das praktisch umzusetzen. Abgabe ist dann die erste Juni-Woche.
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Verfasst Mo 28.02.2005 12:13
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Anti78 hat geschrieben:
Also bei uns (IHK Heilbronn) haben wir den kompletten Mai Zeit uns einen Tag dafür zu nehmen und an diesem Tag das praktisch umzusetzen. Abgabe ist dann die erste Juni-Woche.


Heftig!

Heftig ungerecht - Wir kriegen den Tag und die Uhrzeit vorgeschrieben und dürfen den Umschlag noch nicht mal
vorher öffnen. Wie kann das sein, dass das so ungerecht ist? Ihr könnt ja theoretisch wochenlang an euren
Arbeiten feilen, den Ausbilder, der wirkliche die echte Bearbeitungszeit ins Protokoll schreibt will ich
erstmal sehen. Wer haut schon seine eigenen Azubis in die Pfanne.
 
 
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