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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 16.05.2008 17:44 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [ZP07] Sozialkunde vom 05.02.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [ZP07] Sozialkunde
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Pheli


Dabei seit: 07.11.2006
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Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 12.02.2007 22:01
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Diese Themen kommen jedes Jahr dran!

Und wenig ist es nicht, ich hab schon mal angefangen zusammen zufassen, bei – Berufsausbildung
hab ich 5 Seiten DIN A4 und – Arbeitsrecht/Tarifrecht/Arbeitsschutz bin ich bei Seite 8 und immer noch nicht ganz fertig *zwinker*

Bei vielen Sachen ist es allerdings so, man liest es sich einmal durch und meist reicht das dann auch *zwinker*

Wir hatten noch so einiges nicht in der Schule. Da bin ich echt froh, dass das meine zweite Ausbildung ist und ich meine alten Politikunterlagen noch nicht weggeschmissen habe Grins

LG
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Manitoba


Dabei seit: 18.08.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 18.02.2007 16:35
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Dann lernst du definitiv zu viel!! Lächel
Ich hab ne Zusammenfassung von unserem Lehrer bekommen und wenn ich mir nur die Themen dort anstreiche, die nur für die ZP sind, ist es echt wenig. Hab zu jedem Thema ne knappe Seite. Schau dir auf zfamedien.de mal die alte Sozi-Prüfung an. Das ist wirklich sehr allgemein gehalten und es kommen die üblichen verdächtigen Fragen dran Lächel

Eine kurze Frage,... Was versteht ihr unter "Organe der BEtriebsverfassung"? Mir fällt da nur der Betriebsrat ein?! Bin für Hilfe dankbar....
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Pheli


Dabei seit: 07.11.2006
Ort: Braunschweig
Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.02.2007 18:12
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Betriebliche Mitbestimmung


1. Ziel der Mitbestimmung

Mitbestimmung soll Arbeitnehmern Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen. Das betrifft einerseits die Ordnung des Betriebs, die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit dem Personal sowie wirtschaftliche Entscheidungen über die Entwicklung und Zukunft des Unternehmens und der Arbeitsplätze. In demokratischen Wahlverfahren bestimmen die Beschäftigten ihre Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessenvertretung gegenüber der Unternehmensleitung wahrnehmen sollen.



2. Mitbestimmung auf Arbeitnehmerseite

Betriebsverfassungsgesetz

- Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen AN + AG
Im Wesentlichen regelt das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (BetrVG) die Rechte des Betriebsrats. Die Einzelheiten der Betriebsratswahlen bestimmt eine Wahlordnung.


Betriebsrat (betriebliche Mitbestimmung)

Die Amtsperiode des Betriebsrates beträgt vier Jahre. Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebes, außer der Leiharbeitnehmer. Der Betriebsrat besteht gemäß § 9 BetrVG etwa für Betriebe mit

* 5 bis 20 Wahlberechtigten: aus einer Person (Betriebsobmann)
* 21 bis 50 Wahlberechtigten: aus drei Mitgliedern
* 51 bis 100 Wahlberechtigten: aus fünf Mitgliedern
* 101 bis 200 Wahlberechtigten: aus sieben Mitgliedern
* 201 bis 400 Wahlberechtigten: aus neun Mitgliedern

Mitbestimmung: Bei Fehlen gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen hat der Betriebsrat laut BetrVG z. B. in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- bei Mehrarbeit
- bei Fragen der Betriebsordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, mit denen eine Leistungs- und
Verhaltenskontrolle möglich ist
- Ausgestaltung des Arbeitsschutzes
- bei Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsgrundsätzen
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans, wenn zwischen dem
Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmer kein Einverständnis erzielt wird
- Sozialeinrichtungen wie Kantinen etc.
- Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen
- Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
- Gruppenarbeitsgrundsätze
- Betriebliche Weiterbildung (§ 96-98 BetrVG)

Die Mitbestimmung beginnt häufig mit einer Verhandlung zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung. Das Ziel ist dann, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch nicht einigen, entscheidet auf Antrag einer Seite zunächst die Einigungsstelle.

- Wahlberechtigte: alle volljährigen AN
- wählbar: alle wählbar, die mindestens seit 6 Jahren im Betrieb arbeiten
- Amtszeit: 4 Jahre
- Zusammensetzung:
5-20 Wahlberechtigte à 1 Obmann
21-Wahlberechtigte à 3 Betriebsratmitglieder

Jugendausbildungsvertretung (JAV)

- wirkt über den Betriebsrat an Maßnahmen für jugendliche Azubis und Arbeiter mit.
- aktives Wahlrecht: Jugendliche AN unter 18 J., Azubis unter 25 Jahre
- passives Wahlrecht: alle AN unter 25 Jahre
- Amtszeit: 2 Jahre (Kündigungsschutz)



3. Mitbestimmung auf Arbeitgeberseite

- Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- AG, GmbH, Genossenschaft mit mehr als 500 AN

Aufsichtsrat: 2/3 Vertreter der Kapitaleigner und 1/3 Vertreter der AN



Ich hab gar nicht so viel Grins Das sieht nur so aus... Hab ja auch noch grafiken etc. mit drin *bäh*

LG
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bollerwagen


Dabei seit: 27.06.2005
Ort: near Bremen
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.02.2007 18:32
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super! danke, genau das hab ich gebraucht Lächel
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m0onboo


Dabei seit: 07.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.02.2007 21:43
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Manitoba hat geschrieben:

Eine kurze Frage,... Was versteht ihr unter "Organe der BEtriebsverfassung"? Mir fällt da nur der Betriebsrat ein?! Bin für Hilfe dankbar....


Code:
E.
Organe der Betriebsverfassung
I.
Betriebsrat
II.
Gesamtbetriebsrat
III.
Konzernbetriebsrat
IV.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
V.
Betriebsversammlung
VI.
Wirtschaftsausschuss
VII.
Einigungsstelle
VIII. Sprecherausschuss der leitenden Angestellten
IX.
Vertrauensmann der Schwerbehinderten


Quelle

// Link gekürzt.


Zuletzt bearbeitet von Jessman am Mi 21.02.2007 22:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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schenni


Dabei seit: 11.08.2005
Ort: Plön
Alter: 20
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.02.2007 10:01
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Meine WiPo-Lehrerin sagte, dass wenn man täglich Nachrichten guckt schon 50 % der Fragen beantworten kann.
Bsp.: ZP 2006
Warum ist das deutsche Rentensystem zum Scheitern verurteilt?
Was sind die Gründe dafür?
Was kann man dagegen tun?
(sinngemäße Wiedergabe der Frage)

Sowas weiß man natürlich nicht, wenn man "nur" Gesetzestexte etc. lernt.
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xxvanille


Dabei seit: 27.02.2007
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Verfasst Di 27.02.2007 11:34
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Ja das hat unser Lehrer auch gesagt, weil viele fragen halt einfach nach logik oder den hintergrund fragen und nicht direkt was ist ein Sozialversicherung.
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Lonley1984


Dabei seit: 27.07.2005
Ort: Ostfriesland
Alter: 23
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.02.2007 20:28
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Streikarten

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So hab da mal die Streikarten, die waren ja noch nicht genannt Lächel vielleicht hat sie der ein odere andere noch nicht gehört


Flächenstreik Es werden viele Betriebe im gesamten Gebiet, innerhalb einer Branche bestreikt.
Sympatie-/oder Solidaritätssteik Arbeitnehmer oder andere Gewerkschaften streiken aus symphathie mit.
Schwerpunktstreik Einzelne, besonders wichtige Betriebe werden bestreikt.
Wilder Streik Eine spontane Arbeitsniederlegung, die nicht von der Gewerkschaft organisiert und auch nicht genehmigt ist.
Warnstreik Kurzfristiger Streik um den Streikwillen zu verdeutlichen.

Generalstreik Alle Arbeitnehmer sind aufgerufen nicht zur Arbeit zu gehen - oft politische Ziele.
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