Jess
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Verfasst Do 25.01.2007 00:22
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Solange das Berufsbildungsgesetz nicht geändert wird, gilt immer noch für die duale Ausbildung, dass nur eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt, wenn die Zwischenprüfung abgelegt wurde.
Bei Umschulungen ist es häufig so, dass die Länderschulgesetze greifen und es somit keine einheitliche Reglung gibt.
Auch gibt es wiederum Akademien (oder eben mit ähnlichen Bezeichnungen) die die Ausbildung zum Mediengestalter anbieten und „nur“ ein Praktikum von XY Monaten anbieten. Z.B.: http://www.mediadesign.de/index.php?id=55
Somit ist das ganze leider nicht einheitlich geregelt. Der momentane Versuch die Mediengestalterausbildung fachlich neu zu strukturieren ist wieder eine ganz andere Geschichte...
// Mich würde einmal interessieren was ihr von der neuen Ausbildungsstruktur haltet.
Informationen dazu findet ihr hier:
http://www.zfamedien.de/aktuelles/mgstruktur.php
Zuletzt bearbeitet von Jess am Do 25.01.2007 00:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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