Dabei seit: 21.10.2005 Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau Alter: 54 Geschlecht:
Verfasst Di 28.03.2006 09:09 Titel
Du kannst die Aufgabe nur richtig lösen, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtest und als erstes prüfst.
1. Frage: Ist der Azubi / Arbeitnehmer noch Jugendlicher (also < 18 Jahre)?
Wenn ja --> gelten die Regelungen nach dem JArbSchG ( maximal 8,0 / 8,5 Std./Tag reine Arbeitszeit - zuzüglich Pausen)
Wenn nein ---> gelten die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz ( 8,0 - maximal 10,0 Std./Tag reine Arbeitszeit - zuzüglich Pausen) bzw. einer vorgehenden tariflichen Regelung.
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