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Thema: Was bedeutet 10 Arbeitstage? vom 24.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Was bedeutet 10 Arbeitstage?
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flix-felix
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2010
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.05.2011 11:04
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Was bedeutet 10 Arbeitstage?

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Tag zusammen!

Hab nur eine kurze Frage, aber mir ist das nicht ganz klar. In der Prüfung wird immer von 10 Arbeitstagen geredet. Sind damit jetzt 10 Werktage gemeint?
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bambam42

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Dessau
Alter: 59
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.05.2011 11:05
Titel

Re: Was bedeutet 10 Arbeitstage?

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flix-felix hat geschrieben:
Tag zusammen!

Hab nur eine kurze Frage, aber mir ist das nicht ganz klar. In der Prüfung wird immer von 10 Arbeitstagen geredet. Sind damit jetzt 10 Werktage gemeint?


ja
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 45
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Verfasst Di 24.05.2011 11:17
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Im Sinne der Prüfung ja. Ansonsten sind Werktage was anderes als Arbeitstage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werktag
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.05.2011 11:19
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schau auf den prüfungsablauf den du mit deiner einladung gekriegt haben solltest. da stehen genaue termine drauf. also 1. juni, datum des poststempels zählt.
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flix-felix
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2010
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.05.2011 11:46
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Danke! Habe so einen Zettel alledings nicht bekommn! Werd wohl mal die IHK anrufen
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Chosen One

Dabei seit: 30.03.2011
Ort: South Carmain Qt.
Alter: 35
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Verfasst Di 24.05.2011 15:13
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10 Arbeitstage heisst nicht das man die vollen 8(!?) Stunden seiner täglichen Arbeitszeit damit verbringen darf an der Aufgabe zu sitzen.

Ich denke mal das ich nicht der einzige hier bin der noch die "normale" betriebliche Arbeit verrichten darf, die Prüfung läuft da eher am Rande ab.

Da kommen dann am Tag ca. 2-3 Stunden für den Kram Zustande, das lässt sich dann recht gut einteilen und in eine Arbeitsplanung einbinden.
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Floco Loco

Dabei seit: 28.06.2010
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.05.2011 15:35
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Chosen One hat geschrieben:
10 Arbeitstage heisst nicht das man die vollen 8(!?) Stunden seiner täglichen Arbeitszeit damit verbringen darf an der Aufgabe zu sitzen.

Ich denke mal das ich nicht der einzige hier bin der noch die "normale" betriebliche Arbeit verrichten darf, die Prüfung läuft da eher am Rande ab.

Da kommen dann am Tag ca. 2-3 Stunden für den Kram Zustande, das lässt sich dann recht gut einteilen und in eine Arbeitsplanung einbinden.


Dein Arbeitgeber MUSS dir 10 komplette Arbeitstage für diesen Prüfungsteil lassen, sonst kannst du dich bei der IHK beschweren! Bist du denn wahnsinnig jeden Tag nur 2-3 stunden daran zu arbeiten?!?! Das ist deine Abschlussprüfung!
* Ich geb auf... *


Zuletzt bearbeitet von Floco Loco am Di 24.05.2011 15:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chosen One

Dabei seit: 30.03.2011
Ort: South Carmain Qt.
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.05.2011 15:53
Titel

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Nein, falsch, ich habe bei der zuständigen IHK angerufen und nachgefragt.
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