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Drago1985
Threadersteller
Dabei seit: 07.07.2005
Ort: Biberach
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 12:14
Titel Texte bei der AP06 Winter |
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Wenn in den gestellten Texten der IHK Fehler drin sein sollten wie Komas, bei den Adressblöcken oder binde/gedankenstriche die nicht sein sollten darf man die dann nun eigenmächtig ändern oder sollte man die anweisung der ihk befolgen und die Texte nicht verändern so wie in den Prüfungs aufgaben draufsteht?
z.B erster teil der AP textblock ohne komas
zweiter teil (nicht das w3modul) textblock mit komas
was tun ?
Das das selbe bei den überschriften da sind striche drin die keinen Sinn/ sind.
greets Drago
Zuletzt bearbeitet von shakadi am Fr 20.01.2006 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 12:20
Titel
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Korrigier die Texte und schreib es im Treatment dazu!
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Drago1985
Threadersteller
Dabei seit: 07.07.2005
Ort: Biberach
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 13:11
Titel
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Meinst du es wäre nicht besser ich lass es und Schreib es nacher in das Treatment rein das das nicht richtig ist und ich es weg machen wollte aber da die aufgabenstellung es verboten hatt ?
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 13:21
Titel
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Ich habe das Impressum um fehlende, rechtlich unbedingt notwendige Angabe ergänzt und die Bezeichnung Geschäftsführer geändert in Inhaber. Begründet habe ich dies anschließend recht ausführlich in einer extra angefertigten Darlegung.
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Jess
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 13:23
Titel
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Übernimmst du sonst auch die Sachen vom Kunden wie sie sind und weist ihn nach dem Druck darauf hin, dass es falsch ist?
Kunden liefern auch Daten die jeglicher Norm widersprechen und es ist deine Aufgabe es zu richten.
Immerhin wirst du dafür bezahlt.
Lass dich nicht so verwirren. Pass es so an, dass es bei beiden Teilen gleich und richtig ist.
Und wie erwähnt, in der Konzeption auch erwähnen.
Generell dürfen Texte redaktionell nicht verändert werden. Mikrotypografie zählt nicht zu redaktionell.
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 13:32
Titel
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Jessman hat geschrieben: | Generell dürfen Texte redaktionell nicht verändert werden. Mikrotypografie zählt nicht zu redaktionell. |
Abgesehen davon: Kein Prüfer überprüft die Texte Wort für Wort. Überlegt mal, wieviel Zeit das in Anspruch nehmen würde.
Gruß
Achim
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M4R10
Dabei seit: 04.10.2005
Ort: düsseldorf
Alter: 75
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 13:56
Titel
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In den Vorgaben steht ausdrücklich, dass die Texte so wie sie vorliegen übernommen werden sollen.
Also:
a) nur die Texte unverändert übernehmen und
b) nichts hinzufügen.
Außerdem gebe ich der Aussage Recht, dass die Jungs und Mädels von der IHK nach zig Texten eh nicht mehr darauf achten, was genau geschrieben wurde. Das ist wie bei DSDS; fünf mal der gleiche Song, und keiner in der Jury hört mehr hin.
Schönes Wochenende,
- mario -
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Jess
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.01.2006 14:12
Titel Re: Texte bei der AP06 Winter |
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Falsche Binde- oder Gedankenstriche würde ich dennoch ändern.
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