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Thema: Legt noch jemand Widerspruch ein? vom 23.01.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Legt noch jemand Widerspruch ein?
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Strehlow

Dabei seit: 18.02.2002
Ort: Cottbus
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.01.2004 10:38
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hey cusario, halt doch mal die füße still, sicherlich gibt es ausnahmefälle, wo es schonmal an den prüfern liegen kann, wenn man jedoch keine groben fehler begeht, ist man auf alle fälle dabei.. und grobe fehler zeugen nun mal davon, ob man sein handwerk versteht oder nicht...

wollte dich jedenfalls nicht persönlich angreifen, tut mir leid...
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Cusario
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Verfasst Mo 26.01.2004 10:42
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joki hat geschrieben:
Ihr seid ja richtig prima drauf! *ha ha*
top hat geschrieben:
...Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du deine Prüfung bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehen. Da müsste dann auch begründet sein warum dir Punkte abgezogen wurden.
...
Viel Spaß,
top


Falsch da findet sich lediglich die Bewertung und keine Begründung der Bewertung!
Du musst substanziert erklären warum Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist. Nur der Ausschuss hat zu schlecht bewertet zählt nicht... *hu hu huu*
Begründen muss der Ausschuss erst vor dem Verwaltungsrichter - und der Interessiert sich nicht für fachliche Ansichten sondern nur für Verfahrensfehler.


Auch falsch!

Bei mir war es so, dass ich Widerspruch eingelegt habe, und von der IHK eingeladen wurde. Dort sass der ganze Prüfungsausschuß zusammen und die haben mir erklärt warum ich nicht bestanden habe. (Schriften, Farben, Bildauswahl usw......)
Dann hatte ich die Möglichkeit zu sagen ob ich den Widerspruch zurücknehme oder nicht. Hätte ich es nicht getan, wäre das ganze vors Gericht gegangen und ein Richter hätte entschieden ob die Note gerechtfertigt ist.
Zu dieser Anhörung ist übrigens nur der Prüfling zugelassen. Das heisst wenn du die Prüfung in deiner Agnetur gemacht hast und dein Chef (oder wer auch immer) hat dich während der Prüfung begleitet und auch mit der Note nicht einverstanden ist, kann er nix machen, denn die lassen sich nicht drauf ein, das dein Chef an diese Anhörung teilnimmt.
 
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Cusario
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Ort: -

Verfasst Mo 26.01.2004 10:44
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Strehlow hat geschrieben:
hey cusario, halt doch mal die füße still, sicherlich gibt es ausnahmefälle, wo es schonmal an den prüfern liegen kann, wenn man jedoch keine groben fehler begeht, ist man auf alle fälle dabei.. und grobe fehler zeugen nun mal davon, ob man sein handwerk versteht oder nicht...

wollte dich jedenfalls nicht persönlich angreifen, tut mir leid...


Ist ok!
Aber was sind deiner meinung nach grobe Fehler? Dann kann ich dir sagen ob ich diese gamcht habe!
 
Strehlow

Dabei seit: 18.02.2002
Ort: Cottbus
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.01.2004 11:02
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naja, ich bin ja printler, und zu groben fehler würd ich dann sowas reinzählen, wie z.b.: bilddaten noch in rgb oder falsches dateiformat, typografie saumäßig (zu viele schriften, versalien im lesetext, zu viele oder falsche trennungen, etc), kein anschnitt bzw. überhaupt keine kennung, was das ist, keine belichtungsfähige pdf, aufgabenstellung nicht richtig erfasst (z.b. falsches format gewählt) oder eigenmächtig abgeändert (schon oft erlebt, das "prüflinge" nicht eingesehen haben, was der zfa wollte und es einfach so gemacht haben, wie es für nötig gehalten wurde), unsauberes und unvollständiges arbeiten (fehlende schriften, text- und bildrahmen nach pi mal daumen, farben falsch oder verwirrend angelegt, kein grundlinienraster, etc).

die liste kann man noch ne weile fortsetzen und es gibt genügend "MG's", die solche prüfungen abgeben, womöglich noch in corel gesetzt (der festen überzeugung, es wäre ein satzprogramm und durch kein argument davon abzubringen, auch wenn die datei mit allen bilder, etc. den dreistelligen MB-bereich sprengt und das speichern ne halbe stunde dauert..)

dem einwurf, die bewertung aufs 'design' bezogen, sei meist subjektiv, stimme ich zu, denn die meisten prüfer haben von beginn an eine gewisse vorstellung im kopf, so wie sie es wahrscheinlich machen würden, ohne eine prüfung vorher gesehen zu haben. und wenn man diesem bild nun überhaupt nicht entspricht, dann erfolgt eine völlig andere betrachtung. aber auf der anderen seite kann ich darüber aber auch schlecht urteilen, bin kein prüfer, weiß also auch nicht, ob es mir gelingen würde, vollständig objektiv zu bleiben.

in jedem fall aber gibt es für die handwerkliche umsetzung feste regeln, die man zweifelsohne bewerten kann, und wer da z.b. oben genannte fehler macht, braucht sich über ein schlechtes prüfungsergebnis nicht wundern... oder seh ich das jetzt falsch? weiß nicht, aber das ist meine meinung und sie hat sich auch bestätigt, sowohl bei meiner prüfung (habe in theorie mit 80%, die praxis mit 86% bestanden), als auch in der praxis in meiner firma, denn dort kann ich mir o.g. fehler auch nicht erlauben...
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Cusario
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Verfasst Mo 26.01.2004 11:21
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Da gebe ich dir natürlich vollkommen Recht mit. Denn das sollten die Grundbegriffe eines jeden Printler (der ich auch bin) sein. Aber diese Fehler habe ich nicht gemacht. Ich habe in der technischen Umsetzung sogar volle Punktzahl bekommen.

Wir sollten eine Werbebroschüre machen mit der potentielle Spender (für ein Behindertenprojekt in einem Indianerreservat) gefunden werden sollten. Da in der Aufgabenstellung nichts von einem Werbeetat stand, habe ich mir gedacht, das ich mit meiner Broschüre nicht die "normalen" Mitmenschen ansprechen möchte, sondern die großen Firmen oder die reichen Privatleute.

Also habe ich natürlich aus den vollen gegriffen. Habe eine feine Leporellofalz gewählt. Wenn man mein Prospekt auseinandergefaltet hätte, hätte man ein Poster gehabt, welches sich die Spender an die Wand pinnen könnten.

Und das war leider zu aufwendig für den Prüfungsausschuss. Mein Problem damals war, das ich mich auf meine Berufsschullehrer verlassen habe. Ich habe damals nachgefragt ob es ein Werbeetat für das Prospekt gibt. Nachdem man mir das verneinte, habe ich mich zu dieser Broschüre entschieden. Mein Fehler?!

Jetzt kann man sagen, das es doch klar ist, das wenn ich eine Broschüre machen soll welches Spender anlockt, ich natürlich nicht soviel Geld für den Druck ausgeben darf aber wie gesagt, es gab kein Werbeetat und viel teurer wäre es auch nicht geworden...............


Meine Abschlussmeinung: Der PA besteht teilweise aus alten eingesessenen Pappnasen. Was anderes als 08/15 Dingern wollen die garnicht sehen und wenn se was hingeworfen bekommen wirds direkt abgeschmettert.

Bei meiner Nachprüfung habe ich ein 08/15 Ding gemacht und der PA sagte mir: "Sehen Sie mal Herr Cusario. Es geht doch!"
 
Strehlow

Dabei seit: 18.02.2002
Ort: Cottbus
Alter: 43
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Verfasst Mo 26.01.2004 11:31
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ja, siehste, sowas mein ich mit 'ausnahmefällen'... wie kann es bitte sein, dass man wegen nichtbeachtung eines werbe-etats durchfällt, wenns design einigermaßen stimmt und die technische umsetzung einwandfrei ist?!? ich glaub, wenn die mir da bei der stellungnahme so einen schwachsinn erzählt hätten, wär ich wohl komplett durchgedreht...
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Cusario
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Verfasst Mo 26.01.2004 11:33
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Strehlow hat geschrieben:
ja, siehste, sowas mein ich mit 'ausnahmefällen'... wie kann es bitte sein, dass man wegen nichtbeachtung eines werbe-etats durchfällt, wenns design einigermaßen stimmt und die technische umsetzung einwandfrei ist?!? ich glaub, wenn die mir da bei der stellungnahme so einen schwachsinn erzählt hätten, wär ich wohl komplett durchgedreht...



........ bin ich! Aber machen konnte ich nix dagegen, da ich die Prüfung ja nochmal machen musste und wenn ich vors Gericht gegangen wäre und verloren hätte, dann wäre der PA wahrscheinlich nicht so gut zu auf mich zu sprechen gewesen!
 
Der_Matze

Dabei seit: 15.04.2003
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Geschlecht: -
Verfasst Mo 26.01.2004 15:44
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Strehlow hat geschrieben:
hey matze, sorry, aber wer bei der praktischen durchfällt, sein handwerk also schlichtweg nicht beherrscht, der ist selbst schuld, meines erachtens fehl am platz... das ist die realität, wie auch schon in anderen treads besprochen...


Moin,

auch wenn's Dich nicht kratzt, aber solche Bemerkung halte ich schlichtweg für anmaßend. Bist Du ein Prüfer? Sicherlich nicht. Bist Chef oder gehört Dir eine Agentur, wo Du über die Fähigkeiten Deiner Angestellten urteilen kannst? Sicherlich auch nicht! Kennst Du mich und meine Fähigkeiten? Sicherlich auch nicht. Denn so eine Arroganz ist nicht in meinem näheren Umfeld vorhanden!

Ich kenne meine Fähigkeiten und Kenntnisse und kann Dir versichern, dass ich die Basics der Druckvorstufe ausreichend kenne.

Also, nur so als Tipp, maße Dir nicht an über Dir nicht bekannte Menschen und deren Fähigkeiten (die Du ebenfalls nicht kennst) zu urteilen! Das ist eine Unart, die mich zutiefst verärgert!!!

MfG

Der_Matze
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