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Thema: Einspruch gegen Prüfungsergebnis!? vom 17.07.2003


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Einspruch gegen Prüfungsergebnis!?
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mavis

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Verfasst So 20.07.2003 16:24
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Zitat:
Die sagten uns, daß man -gerade wenn
man nur wenige (bis max ca 4) Punkte an einer besseren Note vorbei
gerauscht ist- auf jeden Fall dort hingehen sollte. Vor Ort könnte man dann
"fast immer noch 2 oder 3 Punkte rausboxen", und das könnten ja schon
die entscheidenden sein


schön wärs.versuchen kann man es ja mal.ich werde mir auf jeden fall meine arbeit auch nochmal anschauen...
habe in theorie eine 2,5 und echt viel gebuckelt dafür
und im praktischen haben sie mir eine 4 gedrückt

die aufgabenstellung war sowieso total realitätsfremd.und ich habe es so gemacht,wie man es in der praxis macht...

um bei denen durchzukommen muss man sich immer schön ducken und arschkriechen.und so ein mensch bin ich (leider?) nicht

aber ich glaube nicht dass sich noch viel machen lässt, weil selbst wenn man eine instanz höher geht,werden die sich wohl kaum gegenseitig ans bein pinkeln,denn dann wäre der prüfungsausschuss sozusagen inkompetent.und das kann ja wohl nicht sein *ha ha*

ich zitiere da nur mal die eine vom prüfungsausschuss: was macht man wenn man internet hat aber keine email Au weia!

es könnte allerdings sein,dass sie dich noch durchfallen lassen.und dann darfst du nochmal ein halbes jahr ackern.also ich hätte da jetzt keinen bock mehr drauf

dann schicke ich bei meiner nächsten bewerbung lieber ein anderes zeugnis mit und falls sie das ihkzeugnis sehen wollen,dann zeig ich ihnen das erst,wenn ich es noch mündlich erläutern darf *g

mfg


Zuletzt bearbeitet von mavis am So 20.07.2003 16:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
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Verfasst So 20.07.2003 16:40
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mavis hat geschrieben:
dann schicke ich bei meiner nächsten bewerbung lieber ein anderes zeugnis mit und falls sie das ihkzeugnis sehen wollen,dann zeig ich ihnen das erst,wenn ich es noch mündlich erläutern darf *g

mhh, dann pass auf, dass das nicht so wirkt wie faule ausreden...
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[fränK]
Moderator

Dabei seit: 27.04.2002
Ort: -
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Verfasst Mo 21.07.2003 21:05
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Gern verweise ich bei solchen Problemen
auf unsere Aktion ?Die Mediengestalter-Ausbildung?

Zum Thema.

Ich bin gerade dabei Erfahrungen zwecks Einsicht
und Widerspruch zu sammeln.

Mein Fall ist etwas komplizierter.

1. Schritt sollte immer der Antrag auf Einsicht sein
und das so schnell wie möglich. Denn der begründete
Widerspruch muss noch innerhalb eines Monats nach
Zeugniserhalt eingereicht werden.

2. Der sehr gut begründete Widerspruch!

Der bei mir verantwortliche IHKler ist leider im Urlaub
und deshalb ist keine Einsichtnahme möglich. Die
einmonatige Widerspruchsfrist ist dann natürlich auch
abgelaufen. Also muss ich Antrag auf Einsicht stellen
und gleichzeitig rein zur Wahrung der Frist Einspruch.

Wichtig auch!
Macht alles schriftlich und in einem sehr sauberen Deutsch!
Gesetzliche Grundlage ist die VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf

(z.B. Abschnitt 8, §68ff)

Das mit den Kosten ist ziemlich dumm, aber ich sehe nicht
ein, dass ich für Fehler anderer bezahlen soll. Man sollte natürlich
nur Weiterstreiten, wenn man definitv im Recht ist!

Ein sehr umfangreiche IHK-Seite bietet Wuppertal-Solingen-Remscheidt.
http://www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/pruefungen/Abschlu%df-_und_Umschulungspr%fcfungen_Organisation%20und%20Durchf%fchrung/Widerspruchsbescheide.jsp

Nähere Infos sollte man aber nur mit seiner örtlichen
IHK besprechen, da anscheind hier wieder jeder macht
wie und was er will. muahaha Menno!
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Dsegin

Dabei seit: 26.11.2003
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.11.2003 11:52
Titel

Ausbilder und Prüfungsausschuss

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Hi Folks,

in der Zwischenprüfung bekam ich im Praktischen Teil eine 6. Meine Kollegin macht die gleiche Ausbildung und gab die genau gleiche Aufgabe ab und bekam ne 3.

Jetzt hab ich riesen Angst vor der Willkür der IHK. Ich hab schon damals versucht, jemanden zu finden, der mir Rede und Antwort steht. Aber die IHK mauert perfekt.

Wegen der AP hab ich gehört, wenn man da meckert, dann versuchen sie Dich möglichst noch nach unten zu korrigieren. Damit werden weitere REBELLEN abgeschreckt. Denn soetwas spricht sich ja schnell herum.

Meine Empfehlung ist C4! C4 ist Plastiksprengstoff und beseitigt Probleme sehr umfassend. Damit lässt sich die komplette IHK wegzaubern. Und dann erwischt man auch mindestens eine Person aus dem Prüfungsausschuss.

Greez
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continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.11.2003 13:21
Titel

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@ cosma:
das scheint irgendwie so ein weit verbreitetes problem zu sein, dass die winterprüfung schlechter ausfällt, als die im sommer?
ich weiss nicht, ob die das nicht extra so machen, weil die anforderungen sind die selben und ich glaube kaum, dass das halbe jahr mehr schule mehr ausmacht...
war letztes jahr in münchen das selbe problem (egal ob print oder nonprint)



ist das auch schon mal jemandem aufgefallen??

ich glaube, das die ihk sich gerne als absolute instanz betrachtet... ich habe noch von keinem fall gehört, bei dem ein prüfer sein ergebniss revidiert haätte... das wäre ja ne schande für ihn selbst. was weiss ich?!

ich wünsch euch aber allen viel glück und v.a. erfolg bei der 'beschwerde'
bzw. eigentlich viel mehr viel glück bei der prüfung, dass es erst gar nicht so weit kommen muss!!!


greez
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g-style

Dabei seit: 25.09.2002
Ort: Black Forrest
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.11.2003 13:42
Titel

Re: Ausbilder und Prüfungsausschuss

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Dsegin hat geschrieben:
......hab ich riesen Angst vor der Willkür der IHK......


genau....so gehts mir auch
alleine dein beispiel mit der 6 und der 3......
so gings mir auch schon des öfteren bei übungen die wir für die ap
in der schule gemacht haben. da werden dinger abgegeben und die
gehen volles brett am thema vorbei und die bekommen ne 2 und
dann sind da hammer teile dabei die eigentlich min. genauso gut sind
wenn nicht besser und die bekommen ne 4.
naja mir wird wohl nichts übrig bleiben als bis mai zu warten und mich
dann überraschen zu lassen.
allen die protestieren viel glück!

mfg
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 28.11.2003 13:49
Titel

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ich bin damals übrigens auch durch die praktische gefallen. hab mich beschwert. wurde eingeladen. ihk hat meine gründe abgeschmettert und ich musste die prüfung wiederholen.

habe aber meinen job auch ohne bestandene prüfung bekommen......
 
g-style

Dabei seit: 25.09.2002
Ort: Black Forrest
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.11.2003 13:56
Titel

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Cusario hat geschrieben:
ich bin damals übrigens auch durch die praktische gefallen. hab mich beschwert. wurde eingeladen. ihk hat meine gründe abgeschmettert und ich musste die prüfung wiederholen.

habe aber meinen job auch ohne bestandene prüfung bekommen......


das ist ja ok wenns für dich in ordnung ist aber hier in dem thread sind beispiele dabei wo ich finde das es nicht die norm sein kann und darf
und ich glaub da bin ich nicht der einzige..... .
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