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Thema: Benotund der schriftlichen Klausuren nach Neuer Verordnung vom 17.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Benotund der schriftlichen Klausuren nach Neuer Verordnung
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jen12
Threadersteller

Dabei seit: 17.05.2009
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 17.05.2009 12:15
Titel

Benotund der schriftlichen Klausuren nach Neuer Verordnung

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Hey, weiß einer wie das mit der Benotung der schriftlichen Klausuren nach neuer Verordnung aussieht!

Bei 2 Klausuren denk ich hab das Gefühl es wird ne 1 und 2! doch die andern waren nich so der brüller!
weiß jmd was ich mir quasi in den andern beiden klausuren noch für nocten im schlimmsten fall leisten dürfte????
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fairytale26

Dabei seit: 05.03.2008
Ort: Herten
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 17.05.2009 13:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also folgendes hab ich jetzt bei der ZFA-Seite zur neuen VO gefunden:

Sowohl im Gesamtergebnis,
als auch im Prüfungsbereich 1
(praktische Prüfung) müssen
mindestens ausreichende Leistungen
erbracht werden. In drei
weiteren Prüfungsbereichen
müssen ebenfalls mindestens
ausreichende Leistungen erbracht
werden. Die Prüfung
ist auch dann nicht bestanden,
wenn ein Prüfungsbereich mit
ungenügend bewertet wurde.
Insgesamt bedeutet dies, dass
man sich nur in einem schriftlichen
Prüfungsbereich eine
mangel hafte Note erlauben
kann, in welchem ist allerdings
egal. Hier gibt es kein Sperrfach
im bisherigen Sinne mehr.
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jen12
Threadersteller

Dabei seit: 17.05.2009
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 17.05.2009 16:09
Titel

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ersma danke für die schnelle antwort!

ja das von der zfa kannte ich auch!
frag mich halt nur ob "man nur insgesamt" im schriftlichen ne 4 haben muss und die da von dem schlimmsten fall reden d.h. 4,4,4,5 (quasi als Bsp.)

Also wenn ich ne 1 und 2 hab ich dann trotzdem halt 2 x ne 5 haben könnte!weils dann trotzdem noch insgesamt ne 4 wäre!

Oder darf man wirklich nur eine 5 haben - egal wie gut die andern gelaufen sind!???
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CrazyGenius

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.05.2009 11:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du darfst nur EINE fünf haben und im durchschnitt muss es halt mindestens ne 4 sein. also z.b. 3,4,4,5 oder so (naja, die prozentwertungen der einzelnen bereiche mal außen vor gelassen). 3,3,5,5 oder 4,4,4,5 gehen NICHT. auch nicht 1,1,5,5...
2 fünfen = durchgefallen, egal wie gut die anderen bereiche sind.


Zuletzt bearbeitet von CrazyGenius am Mo 18.05.2009 11:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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