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Nachricht |
kathleen
Dabei seit: 06.05.2004
Ort: robern
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 11:37
Titel
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Hi ihr!
Hab mal wieder ne (Panik) Frage..
auf dem Zettel mit der persönlichen Erklärung steht Aufgabe 1.1. ___ Stunden und Aufgabe 1.2. ___ Stunden...
Die Aufgabe 1.2. ist aber wohl das W3-Modul ) laut dem anderen Zettel (Hinweise für den Prüfungsteilnehmer).. und das Modul hab ich ja schon am 9.12. in der Berufsschule gemacht.. muss ich das nun trotzdem nochmal angeben? oder ist damit was anderes gemeint?
Die Aufgabe 1.1. ist ja quasi die umsetzung des konzeptes (designen etc.) und nicht die erstellung des konzeptes (da ja für das konzept keine zeiteinschränkung besteht... oder)
ach ich blick gar nimmer durch mit dem scheiß..
kann mir jemand helfen? wie machst ihr das mit der doofen zeitangabe?
grüße
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Honk
Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 13:52
Titel
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Also ich durfte laut Aufgabenstellung 5,5 für die erste und 1,5 stunden für die Zweite Aufgabe bei der Realisierung brauchen.
Ich denke, das wird bei dir auch so sein - und was du da nun tatsächlich einträgst, musst du mit deinem gewissen vereinbaren * O B E R - Z W I N K E R *
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kathleen
Dabei seit: 06.05.2004
Ort: robern
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 14:53
Titel
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danke für die antwort..
ich glaub mein gewissen kann gar nicht anders, als das zu akzeptieren
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Elektroholunder
Dabei seit: 21.10.2002
Ort: Wiesbaden
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.01.2005 16:50
Titel
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Hmm, eine kurze Frage hätte ich mal, locker in die Runde geworfen:
Wie schaut das eigentlich rechtlich aus mit dem Impressum? Ich habe irgendwo mal gehört, dass das quasi ständig präsent und auf den ersten Blick erreichbar sein muss - also quasi nicht als ein Unterpunkt in einem Menü auftauchen darf... hat jemand nähere Informationen diesbezüglich?
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Honk
Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.01.2005 18:44
Titel
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Elektroholunder hat geschrieben: | Wie schaut das eigentlich rechtlich aus mit dem Impressum? | Hier würde gerne ich auf die teilw. recht bescheidenen und mitunter Lichtjahre von der Realität entfernten Aufgabenstellungen des ZFA verweisen ...
Wenn du deine Einwände überzeugend im Konzept darlegst und es vielleicht auch mit deinem Prüfer abklärst - machs doch wies rechtlich sein sollte, vielleicht beeindruckt dein Wissen sogar am Ende jemanden.
// Oh Gott, was rede ich da: mach NUR so, wenn dus mit deinem Prüfer abgeklärt hast - eigenmächtig die Aufgabenstellung ändern ist _schlecht.
Rechtlich sollte es tatsächlich so sein, ja.
// Einen "Google" später: Lies dies
Zuletzt bearbeitet von Honk am Mi 26.01.2005 18:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Elektroholunder
Dabei seit: 21.10.2002
Ort: Wiesbaden
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.01.2005 19:56
Titel
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Danke für die schnelle Info, Honk... hmm, ich werd's dann halt nur so machen, dass ich es als "wichtige Anmerkung" in meiner Konzeption erwähne, aber dann halt doch nicht umsetze, weil eben nicht erwünscht vom Auftraggeber (sprich IHK)....
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