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TAiS46
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2006
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Verfasst Fr 16.04.2010 10:27
Titel WiSo Prüfungsbuch, nicht verständliche Aufgabe |
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Hallo,
ich hänge gerade an ein paar Fragen:
062
Frage:
Arbeitnehmer beginnt neues Arbeitsverhältnis.
Wie lange muss er warten, bis er den vollen Urlaubsanspruch erwirbt?
Lösung:
6 Monate
063
Frage:
Jemand beginnt am 01.10. ein neues Arbeitsverhältnis.
Wie viel Urlaub muss ihm der neue Arbeitgeber für den Rest des Jahres gewähren?
Lösung:
0 Werktage
U8
Frage:
Jemand tritt am 01.09. eine neue Stelle an.
Wie viel Urlaub steht ihm für das Kalenderjahr zu?
Lösung:
8 Werktage (anteilig)
Warum einmal 0 Werktage und warum einmal 8 Werktage?
Ich verstehe das nicht ganz
Lg Simon
Zuletzt bearbeitet von TAiS46 am Fr 16.04.2010 10:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nari
Dabei seit: 08.04.2009
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Verfasst Fr 16.04.2010 11:20
Titel Re: WiSo Prüfungsbuch, nicht verständliche Aufgabe |
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TAiS46 hat geschrieben: |
063
Frage:
Jemand beginnt am 01.10. ein neues Arbeitsverhältnis.
Wie viel Urlaub muss ihm der neue Arbeitgeber für den Rest des Jahres gewähren?
Lösung:
0 Werktage
U8
Frage:
Jemand tritt am 01.09. eine neue Stelle an.
Wie viel Urlaub steht ihm für das Kalenderjahr zu?
Lösung:
8 Werktage (anteilig)
Warum einmal 0 Werktage und warum einmal 8 Werktage?
Ich verstehe das nicht ganz :ka:
Lg Simon |
>EDIT: Da steht ja noch mehr bei Frage 63 :D darüber muss ich dann erstmal nachdenken :D
...bei Frage 63 steht ja noch zusätzlich: Von dem vorherigen Arbeitgeber wurde ihm laut Bescheinigung für das laufende Kalenderjahr der gesetzliche Mindesturlaub gewärhrt.
...Kann ja nur daran liegen? Also wenn er wirklich schon seine 24 Urlaubstage bekommen hat?!oO Aber das geht den jetzigen AG ja nichts an, oder?:D
Zuletzt bearbeitet von Nari am Fr 16.04.2010 11:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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TAiS46
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 16.04.2010 11:30
Titel
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Ne geht ihn nichts an, er hat ja nen neuen arbeitsvertrag, da spielt der alte keine rolle!
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Nari
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2010 11:55
Titel
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na dann liegts wohl an dem Wort "gewähren", da der AN in der Zeit noch inner Probezeit ist, muss ihm der Urlaub nicht gewährt werden, auch wenn er für das Jahr welche hat.
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_eris_
Dabei seit: 19.09.2007
Ort: -> · <-
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2010 12:29
Titel
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nagelt mich jetzt nicht drauf fest, aber ich glaube, man kann beim alten Arbeitgeber eine "Bescheinigung" einfordern, wieviel von den 24 Tagen Urlaub man tatsächlich verbraucht hat und diese dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen um die restlichen gesetzlichen Urlaubstage (evtl. anteilig) einzufordern.
Ich meine so ein Satz wäre damals im WiSo-Unterricht mal gefallen...
Sprich - für eure Aufgabe - wenn der Kerl schon seine 24 Tage bekommen hat wird er keinen Anspruch anmelden können - er bekommt also 0 Tage.
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eengell
Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2010 14:36
Titel
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_eris_ hat geschrieben: | nagelt mich jetzt nicht drauf fest, aber ich glaube, man kann beim alten Arbeitgeber eine "Bescheinigung" einfordern, wieviel von den 24 Tagen Urlaub man tatsächlich verbraucht hat und diese dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen um die restlichen gesetzlichen Urlaubstage (evtl. anteilig) einzufordern.
Ich meine so ein Satz wäre damals im WiSo-Unterricht mal gefallen...
Sprich - für eure Aufgabe - wenn der Kerl schon seine 24 Tage bekommen hat wird er keinen Anspruch anmelden können - er bekommt also 0 Tage. |
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TAiS46
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 16.04.2010 14:48
Titel
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Es verpflichtet ihn aber keiner dem neuen AG zu sagen, das er schon kompletten Urlaub davor genommen hat?
Also steht ihm der Anteil vom "restjahr" doch zu?
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eengell
Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2010 15:01
Titel
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Deswegen ja diese Bescheinigung, die ist ja nicht zum Spaß da
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