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Thema: Wiso-Prüfung Frage vom 22.04.2004

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Wiso-Prüfung Frage
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bluemchenley


Dabei seit: 06.05.2003
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Verfasst Fr 23.04.2004 13:45
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Agusia hat geschrieben:
bei der arbeitslosenfrage ist es definitiv die 1, habe noch paar andere leute gefragt und die sind auch der meinung. die anderen 4 antworten sind es nämlich definitv nicht, also bleibt nur 1.


Wie gesagt: Wir hatten die Aufgabe in der Schule und ich bin mir ziemlich sicher das es die zwei is (war da glaub ich ziemlich schockiert Au weia!)! Ich guck zu Hause aber nochma nach und poste dann Montag das richtige Ergebnis
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tine_vom_meer


Dabei seit: 14.05.2003
Ort: Lübeck
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.04.2004 15:25
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bluemchenley hat geschrieben:
Agusia hat geschrieben:
bei der arbeitslosenfrage ist es definitiv die 1, habe noch paar andere leute gefragt und die sind auch der meinung. die anderen 4 antworten sind es nämlich definitv nicht, also bleibt nur 1.


Wie gesagt: Wir hatten die Aufgabe in der Schule und ich bin mir ziemlich sicher das es die zwei is (war da glaub ich ziemlich schockiert Au weia!)! Ich guck zu Hause aber nochma nach und poste dann Montag das richtige Ergebnis


Die Antwort 2 ist es definitiv NICHT, ein Arbeitsloser hat auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub, ABER er muss das dem Arbeitsamt mitteilen. Die Frage haben wir in der Schule eindeutig geklärt, deshalb bin ich mir ziemlich sicher Grins

Nachtrag: Wir streichen das "ziemlich", ich bin mir sicher Lächel


Zuletzt bearbeitet von tine_vom_meer am Fr 23.04.2004 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bluemchenley


Dabei seit: 06.05.2003
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.04.2004 15:47
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tine_vom_meer hat geschrieben:
bluemchenley hat geschrieben:
Agusia hat geschrieben:
bei der arbeitslosenfrage ist es definitiv die 1, habe noch paar andere leute gefragt und die sind auch der meinung. die anderen 4 antworten sind es nämlich definitv nicht, also bleibt nur 1.


Wie gesagt: Wir hatten die Aufgabe in der Schule und ich bin mir ziemlich sicher das es die zwei is (war da glaub ich ziemlich schockiert Au weia!)! Ich guck zu Hause aber nochma nach und poste dann Montag das richtige Ergebnis


Die Antwort 2 ist es definitiv NICHT, ein Arbeitsloser hat auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub, ABER er muss das dem Arbeitsamt mitteilen. Die Frage haben wir in der Schule eindeutig geklärt, deshalb bin ich mir ziemlich sicher Grins

Nachtrag: Wir streichen das "ziemlich", ich bin mir sicher Lächel


OK! wenn Du dir sicher bist, lieg ich wohl falsch! Guck nochmal zu Hause nach und poste dann Montag mein ergebnis, aber das wird ja dann mit Deinem Übereinstimmen Lächel
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Magic D


Dabei seit: 16.11.2003
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Alter: 42
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Verfasst Fr 23.04.2004 19:28
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Der Arbeitslose hat ein Recht auf drei Wochen Urlaub, bekommt diesen auch "bezahlt", alles was dann drüber geht, wird nicht nur nicht bezahlt, sondern auch auf seine Anspruchsdauer angerechnet, will sagen, er verschenkt 3 Wochen AG.

Aber mal im Ernst... welcher Arbeitslose kann sich 6 Wochen Urlaub leisten...
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bluemchenley


Dabei seit: 06.05.2003
Ort: nahe Köln
Alter: 25
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 26.04.2004 09:35
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Also: Ich hab jetzt auch nochmal nachgesehen und Ihr habt recht! Der Arbeitslose hat anrecht auf drei Wochen Urlaub!

Lieben Gruß
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Ben@Home


Dabei seit: 29.04.2002
Ort: Mannheim
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.04.2004 19:39
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Ganz blöde Frage: Sind die WiKu Aufgaben in der AP Multiple Choice Fragen?
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bmathies


Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Hamburg
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.04.2004 23:16
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beides

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viele multiplies und ich glaube 6 oder 8 zum ausführlich sülzen... davon sind 2 wegzustreichen... und bei den multiplies glaub ich 4
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webdeveloper


Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.04.2004 23:53
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30 multiple choice, davon kannste 5 streichen.
und 6 auführliche antworten. davon kannste 2 streichen
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