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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 14:26
Titel
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Die zuständigen Kammern können eine Verkürzung der Ausbildung genehmigen - darauf gibt es allerdings erstens keinen Anspruch, und zweitens kann das regional unterschiedlich sein. Es heißt im entsprechenden Gesetz (Berufsbildungsgesetz, § 29), dass die Ausbildungszeit verkürzt werden kann, wenn anzunehmen ist, dass die Ausbildung trotzdem erfolgreich abgeschlossen werden kann. Soweit die Theorie - in der Praxis können meist Abiturienten die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzen.
Bei der zweiten im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit (§ 40) kann der/die Auszubildende einen Antrag stellen, die Prüfung bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit abzulegen - dieser Antrag muss allerdings von der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb unterstützt werden.
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devilish
Dabei seit: 23.03.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Fr 21.01.2005 15:50
Titel
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Honk hat geschrieben: | devilish hat geschrieben: | Das stimmt so nicht. Wenn man Abitur gemacht hat ist man dazu berechtigt ein halbes Jahr zu verkürzen. Hat man dazu noch gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule und arbeitet gut im Betrieb, dann daf man zusatzlich noch ein halbes Jahr verkürzen. |
Klingt gut - aber ist das eigentlich auch amtlich? So richtig mit Stempel drauf?
Oder ist nur ein "kann" drin? |
So hat es mir der Berater der IHK gesagt. Ich lasse mir sowas nicht schriftlich geben. Hab ja alles durchbekommen. Man muss sich nur rechtzeitig kümmern. Ich wollte ein halbes Jahr verkürzen und war zu spät dran. Deswegen konnte ich nicht mehr wegen meinem Abi verkürzen, sondern musste wegen guter Leistung mehrere Schriepse ausfüllen lassen. Das hat aber alles super geklappt. Man muss glaub ich 6 Monate vor der Abschlussprüfung sich spätestens anmelden.
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JuliSue
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Augsburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 17:13
Titel
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devilish hat geschrieben: | Honk hat geschrieben: | devilish hat geschrieben: | Das stimmt so nicht. Wenn man Abitur gemacht hat ist man dazu berechtigt ein halbes Jahr zu verkürzen. Hat man dazu noch gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule und arbeitet gut im Betrieb, dann daf man zusatzlich noch ein halbes Jahr verkürzen. |
Klingt gut - aber ist das eigentlich auch amtlich? So richtig mit Stempel drauf?
Oder ist nur ein "kann" drin? |
So hat es mir der Berater der IHK gesagt. Ich lasse mir sowas nicht schriftlich geben. Hab ja alles durchbekommen. Man muss sich nur rechtzeitig kümmern. Ich wollte ein halbes Jahr verkürzen und war zu spät dran. Deswegen konnte ich nicht mehr wegen meinem Abi verkürzen, sondern musste wegen guter Leistung mehrere Schriepse ausfüllen lassen. Das hat aber alles super geklappt. Man muss glaub ich 6 Monate vor der Abschlussprüfung sich spätestens anmelden. |
Da muss ich devilish Recht geben. Bei mir war es das gleich. Durch Abi ein halbes Jahr weniger und durch Notenschnitt von 1,7 nochmal ein halbes Jahr. Allerdings hat mein Betreib super mitgemacht. Mein Chef hat alles genemigt. Ob es allerdings verweigert werden kann, keine Ahnung.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 19:40
Titel
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Hallo? Ihr lest aber schon die Beiträge der anderen oder? Wie ich oben bereits geschrieben habe, kann der Arbeitgeber der Verkürzung um insgesamt ein Jahr widersprechen.
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Benutzer 3464
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 21.01.2005 20:52
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Ja, aber um das Thema Verkürzen geht es eigentlich gar nicht.
Denn, wie gesagt, mein Betrieb hat der Verkürzung bereits im Oktober letzten Jahres zugestimmt und es ist alles unter Dach und Fach. Hab die Bescheinigung meiner Verkürzung auch von der IHK bekommen.
Nur jetzt meint mein Betrieb, das sich meine Leistungen in den letzten 3 (!) Monaten scheinbar drastisch verschlechtert haben (kann aber nix feststellen) und deshalb die Anmeldung zur Prüfung nicht unterschreiben wollen.
Ist schon komisch, wie sich das in so kurzer Zeit wandeln kann. Ist halt nur die Frage, ob der Betrieb die Verkürzung drei Monate nach der Beantragung wieder zurücknehmen kann.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.01.2005 22:29
Titel
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Musste der Betrieb bei dem Antrag irgendwas unterschreiben, dass er der VErkürzung zustimmt? Hast du also schriftlich die Bestätigung, dass der Betrieb dir die Erlaubnis gibt, zu verkürzen?
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Benutzer 3464
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 21.01.2005 23:52
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Ja, die Erlaubnis vom Betrieb musste ich bei der IHK einreichen. Erst dann trat die Verkürzung in Kraft.
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buchstabensuppe
Dabei seit: 14.09.2004
Ort: Wuppertal
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.02.2005 12:29
Titel
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kurze eingeworfene frage: mein zeugnis mit dem ich mich zur prüfung abgemeldet habe war leider sehr schlecht, mein chef weiss das aber und wir haben die anmeldung abgeschickt. kann es sein, dass ich wegen dem schlechten zeugnis nicht zur prüfung zugelassen werde?
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