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Thema: Für Abschlussprüfung 2004 kein Urlaub vom 08.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Für Abschlussprüfung 2004 kein Urlaub
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Rockabilly
Threadersteller

Dabei seit: 12.03.2003
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.03.2004 20:29
Titel

Für Abschlussprüfung 2004 kein Urlaub

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Mahlzeit!

* grmbl * Wollte nur mal was loswerden! Mein CHef meint das mir für dieses Jahr nur 8 Tage Urlaub zustehen und nicht 12 wie ich sie eingereicht hatte (12 stehen aber bei mir im Arbeitsvertrag!!! Und der endet am 31.07.04 ). Und den Urlaub brauche ich umbedingt zur Vorbereitung auf die Prüfung. * grmbl *
Kann mir jemand sagen ob der Sklaventreiber/Stinker da recht hat? * grmbl *

Bin für jeden Beitrag dankbar Lächel


Zuletzt bearbeitet von McMaren am Mi 04.05.2005 11:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.03.2004 20:39
Titel

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gesetzlich stehen dir 24 tage zu (korrigiert mich)
d.h. pro monat 2 tage
wenn du bist 31.07. dort bist
sinds acht monate à zwei tage
macht 16 tage urlaub

ich hatte im jahr 30 tage urlaub, btw
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Rockabilly
Threadersteller

Dabei seit: 12.03.2003
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.03.2004 21:22
Titel

Danke!

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Vielen Dank!

Man hast du es gut, wir haben nur 20 Tage urlaub, und das geht tatsächlich, dank einer gesetzelücke. Selbst Leute die schon 15 Jahre oder länger bei uns im betrieb sind bekommen nicht mehr, aber die lassen es mit sich machen! *ha ha* Naja wochenende und feiertags arbeiten ohne was extra dafür is ja auch gang und gebe bei uns! Und mütter feuern die ihren Mutterschaftsurlaub genommen haben (is zwar nicht erlaubt, aber mobbing machts möglich!!!)! :evil: Auch haben wir ca. 50 Leute im Betrieb, aber keinen Betriebsrat! "Betriebsrat" ist nämlich ein verbotenes Wort bei uns, das haben mal zwei in den mund genommen und wollten auch tatsächlich einen gründen! Die waren ,zwei wochen später, dann aber gefeuert worden! Eigentlich geht das auch gar nicht, da jede einzelne Abteilung in eine GmbH umgewandelt wurde und in jeder Abteilung sind genau die Anzahl von Leuten, die keinen B.rat gründen können! Schlau wa!?! muahaha

Scheiß Laden *hehe*

Habe aber ja bald fertig!!! Grins
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marek

Dabei seit: 23.07.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 08.03.2004 21:29
Titel

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geh zum doktor.
ein tag davor bekommt frei. gegug zeit um die das
kompendim durchzulesen *bäh*
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.03.2004 22:05
Titel

Re: Danke!

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Rockabilly hat geschrieben:
...und das geht tatsächlich, dank einer gesetzelücke.

Kannst du da mehr dazu sagen?

Zitat:
Eigentlich geht das auch gar nicht, da jede einzelne Abteilung in eine GmbH umgewandelt wurde und in jeder Abteilung sind genau die Anzahl von Leuten, die keinen B.rat gründen können! Schlau wa!?! muahaha


Gesetz über Europäische Betriebsräte hat geschrieben:

In Betrieben und Unternehmen des Inlands errechnen sich die im Rahmen des § 3 zu berücksichtigenden Arbeitnehmerzahlen nach der Anzahl der im Durchschnitt während der letzten zwei Jahre beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Maßgebend für den Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt, in dem die zentrale Leitung die Initiative zur Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums ergreift oder der zentralen Leitung ein den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 entsprechender Antrag der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter zugeht.


Zitat:
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden. Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden.


leider find ich den passus im neuen arbeitsrecht nicht auf den ich gerade hinaus wollte.. aber sei es drum: ich würd nicht alles stur glauben sondern erstmal nach-googeln.
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Tackminator

Dabei seit: 05.03.2004
Ort: Goslar
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.03.2004 10:50
Titel

dein chef ist ein sklaventreiber

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meine ausbilderin sagte gerade das dir mindestens 18 tage zustehen...
tritt deinem chef mal vors knie...[/b]
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.03.2004 11:03
Titel

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Der gesetzliche Mindesturlaub ist unantastbar. Eine Gesetzeslücke? kenne ich nicht! Benenn die mal!

http://www.news.familienberater.info/ratgeber/recht/50251193580e6b70a.html

Apropos: Du hast keinen Arbeits- sondern einen Ausbildungsvertrag und Dein Chef ist verpflichtet Dir die Prüfungsvorbereitung (in der Firma) zu ermöglichen. Ansonsten kommt er dem Ausbildungsvertrag nicht nach!! Das heißt Du hast Schadenersatzansprüche bei nicht bestehen der Prüfung...


Zuletzt bearbeitet von joki am Fr 12.03.2004 11:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Fr 12.03.2004 11:05
Titel

Re: Danke!

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Rockabilly hat geschrieben:
Vielen Dank!

Man hast du es gut, wir haben nur 20 Tage urlaub, und das geht tatsächlich, dank einer gesetzelücke. Selbst Leute die schon 15 Jahre oder länger bei uns im betrieb sind bekommen nicht mehr, aber die lassen es mit sich machen! *ha ha* Naja wochenende und feiertags[...]


Mein Gott... Oliver Twist, beschäftigt ihr auch Kinder? Das wäre mal wieder ein Paradebeispiel für das Thema "Soziale Verantwortung im Informationszeitalter".

Genau wegen SOWAS geht die Wirtschaft hierzulande vor die Hunde... egal, was "Die Deutschen müssen mehr arbeiten"-Superminister sagen... Arbeit lohnt sich nicht mehr, wenn eh jeder abgezockt wird und der Effort in die Taschen irgendwelcher Gewissenloser Bosse fließt.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 12.03.2004 11:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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