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Verfasst Fr 30.11.2012 00:07 Titel
Einspruch gegen Prüfungsaufgabe - Marketingkommunikation
Hallo!
Bin zwar kein Mediengestalter, aber Marketingkommunikation ist ja zumindest eine artverwandte Tätigkeit. Wir hatten diese Woche unsere Abschhlussprüfung und im geschlossenen Teil (Multiple Choice) stößt mir im nachhinein eine Aufgabe etwas sauer auf. Bevor ich bei der IHK/ZPA und der Schule ein großes Fass aufmache, frage ich mich wie eigentlich das Vorgehen aussieht. Dies sollte sich innerhalb der Ausbildungsberufe ja nicht unterscheiden.
Speziell frage ich mich wann und wo ich einen möglichen Widerspruch einlegen kann und ob ich vorher noch an die fragwürdige Aufgabe rankomme um das ganze für mich zuvor nochmals zu prüfen.
Dabei seit: 30.11.2012 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Fr 30.11.2012 11:24 Titel
Entschuldige, aber bevor ich in acht Jahre alten Threads poste, mache ich lieber einen neuen auf um aktuelle Antworten zu erhalten und damit ich mich ggfs. nich auf veraltete Aussagen verlasse.
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Fr 30.11.2012 12:01 Titel
Ghosti81 hat geschrieben:
Entschuldige, aber bevor ich in acht Jahre alten Threads poste, mache ich lieber einen neuen auf um aktuelle Antworten zu erhalten und damit ich mich ggfs. nich auf veraltete Aussagen verlasse.
Dabei seit: 08.03.2006 Ort: 127.0.0.1 Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 30.11.2012 12:04 Titel
Das Vorgehen bleibt das selbe – Fristen etc. könntest du dazu selbst recherchieren.
Ansonsten an eine Person (Anwalt) wenden, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt …
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