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Thema: Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung vom 06.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung
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red_sista_kathy

Dabei seit: 20.03.2003
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.08.2005 21:33
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hi,

das mit dem Einspruch kannste vergessen... Ich habs vor einem Jahr auch versucht, nachdem ich ne drei in meiner Praktischen bekommen habe... Nicht nur ich sondern auch meine Chefs und etliche andere Leute mit
Erfahrung im Grafischen Bereich hätten meine Arbeit mit ner EINS benotet. Mein Chef vor sogar voll ausser sich,
hat gleich bei der IHK angerufen was der SCH... soll...

Alles in allem waren wir dann auch dort, mein Chef hat denen ne Standpauke gehalten und so sind wir dann auch wieder abgedüst... ohne jegliche Chancen auf Notenbesserung, dort redet man wie gegen ne Wand.
Solange keine Prüfungsvorschriten mißachtet worden sind oder Befangenheit oder ähnliches im Spiel waren UND nachzuweisen sind, hast du KEINE CHANCE. Alles andere liegt im BEWERTUNGSSPIELRAUM der Prüfer.

Grüße KC
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gtz

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.08.2005 23:53
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red_sista_kathy hat geschrieben:

Solange keine Prüfungsvorschriten mißachtet worden sind oder Befangenheit oder ähnliches im Spiel waren UND nachzuweisen sind, hast du KEINE CHANCE.


wär ja auch noch schöner, wenn jede pappnase, die sich nach 3 jahren dauerschlaf in der bs ungerecht behandelt fühlt, mit sonem zwergenaufstand irgendwas erreichen würde.
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Lunadea

Dabei seit: 28.09.2004
Ort: Heidelberg
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.08.2005 09:43
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Also ich WOLLTE Einspruch einlegen.

Deswegen hab ich bei der IHK angerufen und hab mich erkundigt, was ich machen soll. Als die Frau gehört hat, dass mein Chef zum Gespräch mitkommen will, hat die sofort abgeblockt von wegen "Wenn das nur Ihr Chef will, dann geht das nicht - das müssen Sie wollen!" Und danach konnte ich noch zwanzig Mal sagen, dass ICH das will - keine Chance.

Sie hat mich dann vertröstet und meinte ich sollte keinen Wiederspruch einlegen und könnte auch so Einsicht bekommen - bei der Aussenstelle von einem, der das zwar verwaltet aber nix mehr ändern kann. Hat sich ja nicht schlecht angehört - ganz ohne Papierkram etc einfach mal Einsicht auf die Korrekturen und Anmerkungen der Prüfer bekommen und wenn man´s dann noch nicht versteht erst Beschwerde einlegen. So weit so gut.

Tya - nur ist der Zuständige im Urlaub (noch immer) und will sich bei mir melden, wenn er wieder da ist. Auf meine Frage, ob man dann die Beschwerdefrist verlängern kann (schließlich kann ich ja nichts dafür, dass der werte Herr vier Wochen in Urlaub geht) hab ich kein Antwort bekommen, wurde abgewürgt und erreiche seitdem niemanden mehr. E-Mails werden nicht mehr beantwortet und wenn ich anrufe ist die Frau entweder "gerade zu Tisch" "in einer Besprechung" oder "gerade ausser Haus".

Tya - mittlerweile ist die Beschwerdezeit abgelaufen ... Wer die Macht hat ... Was soll ich sonst noch sagen? Mein Chef war auf 180 aber mittlerweile sind wir uns einig, dass ich einfach ein gutes Arbeitszeugnis bekomme, wenn ich gehe und ansonsten die Leute von der Prüfungskommission einfach bescheuert sind ...
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moenchen
Threadersteller

Dabei seit: 15.03.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.08.2005 09:45
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dann finde ich es nur komisch, dass es bei mir geklappt hat Jo!
ich habe schriftlich einspruch erhoben und der ihk gesagt, dass ich genau weiß, dass ich besser als drei bin und das auch begründet. darauf hin hat sich der ausschuß erneut zusammen gesetzt und siehe da, es ging!
nur weil es vereinzelt nicht klappt heißt es noch lange nicht, dass es gar nicht klappt! NUR MUT!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.08.2005 09:52
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moenchen hat geschrieben:
dann finde ich es nur komisch, dass es bei mir geklappt hat Jo!
ich habe schriftlich einspruch erhoben und der ihk gesagt, dass ich genau weiß, dass ich besser als drei bin und das auch begründet. darauf hin hat sich der ausschuß erneut zusammen gesetzt und siehe da, es ging!
nur weil es vereinzelt nicht klappt heißt es noch lange nicht, dass es gar nicht klappt! NUR MUT!

ich denke das kommt wohl auch stark auf die IHK und den prüfungsausschuss an. bei meiner ZP damals ham se mir ne 5 reingedrückt... Da hab ich dann auch Widerspruch eingelegt und schlussendlich ne 3 (!) bekommen...
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Lunadea

Dabei seit: 28.09.2004
Ort: Heidelberg
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.08.2005 09:52
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gtz hat geschrieben:
red_sista_kathy hat geschrieben:

Solange keine Prüfungsvorschriten mißachtet worden sind oder Befangenheit oder ähnliches im Spiel waren UND nachzuweisen sind, hast du KEINE CHANCE.


wär ja auch noch schöner, wenn jede pappnase, die sich nach 3 jahren dauerschlaf in der bs ungerecht behandelt fühlt, mit sonem zwergenaufstand irgendwas erreichen würde.


Schon klar - trotzdem hätte ich es als fairer empfunden, wenn man sich mit denen normal über das Produkt hätte unterhalten können und hätte erklären können, warum man etwas gemacht hat.

Verständlich, dass das realistisch nicht umsetzbar ist, weil das eine Menge Zeit und Mühe machen würde, wenn jeder käme (und das wäre sicher so, wenn man wüsste, dass sich die Note ändert) aber wenn ich richtig informiert bin, mussten einige ihr Produkt ja vorführen und andere nicht - das sind doch ziemlich unterschiedliche Vorraussetzungen. Schließlich habe ich bessere Möglichkeiten etwas zu erklären und meinen Standpunkt zu vertreten, wenn ich es vor dem Prüfungsausschuss präsentieren muss, aye?

Aber so ohne jegliche Präsentation und Erklärung einfach abgestellt zu werden mit einem "Pech gehabt - wir machen keine Fehler und erklären müssen wir´s schon dreimal nicht" ist nicht gerade die feine englische Art.
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gtz

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.08.2005 12:56
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Lunadea hat geschrieben:
und hätte erklären können, warum man etwas gemacht hat.


vollkommen irrelevant. im wirklichen leben kannst du dich auch nich mit deiner zielgruppe kurz zusammensetzen und denen erklären, wieso du ihnen jetz gerade auf diese weise das geld aus der tasche ziehn willst und nich auf eine andere. in der prüfungssituation is nunmal der prüfungsauschuss deine zielgruppe.
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Lunadea

Dabei seit: 28.09.2004
Ort: Heidelberg
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.08.2005 13:17
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gtz hat geschrieben:
Lunadea hat geschrieben:
und hätte erklären können, warum man etwas gemacht hat.


vollkommen irrelevant. im wirklichen leben kannst du dich auch nich mit deiner zielgruppe kurz zusammensetzen und denen erklären, wieso du ihnen jetz gerade auf diese weise das geld aus der tasche ziehn willst und nich auf eine andere. in der prüfungssituation is nunmal der prüfungsauschuss deine zielgruppe.


Da widerspreche ich Dir jetzt aber ...

Ich würde nicht sagen, dass der Prüfungsausschuss hier die Zielgruppe, sondern eher der Auftraggeber war.
Und wenn Du einem Auftraggeber/Kunden was verkaufen willst, dann sagst Du ihm (meistens) persönlich, dass das von Dir erstellte Ergebnis gut ist und erklärst ihm auch, warum - Du präsentierst das Ding also.
(Natürlich nicht bis ins kleinste Detail, aber grad was die Farbwahl, die Bilder und so angeht)

Der Unterschied ist nur, dass der Kunde in den meisten Fällen einfach von tuten und blasen keine Ahnung hat und Dir leichter glaubt als ein Prüfer, der was weiß ich wie viele Vorschläge vor sich liegen hat.

Klar geht es letztendlich um die Zielgruppe - aber mit der kannst Du Dich sehr wohl auseinandersetzen. Kannst ihnen zwar nicht erklären, was sie zu wollen haben aber Du kannst sie fragen, WAS sie wollen. Das hab ich nämlich gemacht - aber scheinbar hab ich die falschen gefragt. Menno!

Ist aber jetzt alles nur meine Meinung - vielleicht liege ich auch vollkommen falsch ... Aber eigentlich ist es sowieso egal - die Prüfung ist rum, die Note steht, ich bin übernommen - was soll´s? Nur für die, die eben nicht übernommen werden konnten (weshalb auch immer) find ich´s halt nicht so berauschend ...
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