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Thema: Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung vom 06.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung
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barnygumble11

Dabei seit: 17.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.07.2005 23:31
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Ich habe auch gehört, dass es 90 Euro kostet, wenn man Einspruch einlegt....sonst, wenn es kostenlos ist, würde es doch vllt jeder machen, nur so auf gut Glück...vllt sehen die da ja noch was...ich weiß nicht...so würde ich denken...so verhindern sie den extremen Andrang bei der IHK...und sparen sich Arbeit!
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sista-v

Dabei seit: 04.08.2003
Ort: Wuppertal
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.07.2005 23:53
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wahrscheinlich 90 EUR in die schoppenkasse des prüfungssausschusses ... *zwinker* *ha ha*


ne, im ernst. gehört hab ichs zwar noch nicht, aber vorstellen kann ichs mir. mal den betrieb dann fragen, ob ders übernimmt. vielleicht machen die das ja!
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barnygumble11

Dabei seit: 17.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.07.2005 00:00
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Ich bin seit der Freisprechung (seit Mo.) ARBEITSLOS....ich will studieren *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.07.2005 08:38
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barnygumble11 hat geschrieben:
Ich habe auch gehört, dass es 90 Euro kostet, wenn man Einspruch einlegt....sonst, wenn es kostenlos ist, würde es doch vllt jeder machen, nur so auf gut Glück...vllt sehen die da ja noch was...ich weiß nicht...so würde ich denken...so verhindern sie den extremen Andrang bei der IHK...und sparen sich Arbeit!


also ich meine zu wissen das diese "gebühr" nur anfällt wenn der einspruch unbegründet war. aber das dürfte in den wenigsten fällen der fall sein, wenn sich die prüfer nochmal damit befassen...
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Suha

Dabei seit: 28.10.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 08.07.2005 14:22
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Kann mir jemand auf die Schnelle den Paragraphen nennen, in dem einem dieses Recht eingeräumt wird?
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zinni

Dabei seit: 06.02.2004
Ort: Trier
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 11:43
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Also...ich war gestern auf der IHK!

Ich kann jedem von einem direktem Wiederspruch nur abraten! * Wo bin ich? *
Ruft erst einmal auf der IHK an und versucht es so zu regeln.

Mit einem Wiederspruch ist man sofort auf der rechtlichen Ebene aktiv und dann kann man sich auch sofort nen Anwalt besorgen. * Nee, nee, nee *

Außerdem sind die Chancen auf erfolg SEHR GERING!
Ich habe ein Blatt vorgelegt bekommen, in dem alle einzelnen Teile der praktischen Prüfung aufgelistet wurden.

Einhalten der Vorgaben: 90%
Gesamtfunktionalität: 90%
Mediengerechte Umsetzung: 60%
und
Schriftliche Erläuterung: 50%

Mit den ersten 2 Punkten war ich zufrieden und bin auch nicht weiter darauf eingeganen.

Bei der schriftlichen Erläuterung habe ich einfach zu oberflächlich geschrieben, zu wenig das Script dokumentiert und ein paar Rechtschreibefehler drin gehabt.

Bei der Mediengerechten Umsetzung war ich sehr erstaunt. Die Aufgabe sollte doch nur für 1 Browser und 1 Auflösung gemacht werden. Das war auch nicht das Problem...also warum der Punktabzug. Als Antwort wurde mir gegeben, dass ich im Quellcode nicht einheitlich gearbeitet habe.
Man kann Bezeichnungen in Tags ja so schreiben "width=2" oder so "width="2""! Ist ja eigentlich kein Fehler ob man es so oder so macht. Aber ich habs mal so und mal so gemacht...nicht einheitlich...deshalb!

Ich mußte darüber laut lachen! Der Typ von der IHK meinte dann, dass die Aufgabe nicht so schwer war und das die Prüfer deshalb so pingelig sein müssen.

"Man könnte die ganze Aufgabe auch in Frontpage machen und dann kann man doch auch nicht allen eine 1 geben!" * grmbl *

Naja...dann wurde ich eben eine Stunde zugetextet und es wurde mir gesagt, dass sowieso höchstens 1 Punkt mehr rausspringen könnte und das nach 2 Jahren Rechtsstreit!

Ich nehm es hin und hoffe, dass die Prüfer auch mal böse auf die Nase fallen, wenn sie von einem Abhängig sind...z.B. wenn ich ihre Rente bezahlen soll! muahaha


Zuletzt bearbeitet von zinni am Di 12.07.2005 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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derluke
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.07.2005 11:51
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ohjeohje, bei der zp hab ich nen miserablen quellcode abgegeben alle imageready bzw. golive cs, hab fast nix am code geändert. es war ne 1.... das heißt die haben sich den nicht angeschaut. ich weiß natürlich nicht welche fachrichtung du bist usw.

-> ich benutz immer width=2 ohne " " so soll man es laut W3 auch machen, oder?
is doch piep egal wie der gemacht ist, hauptsache in allen browsern läufts?? naja ist jetz auch egal.

aber vielen dank für den tip meine arbeit nicht einzuklagen!
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 11:59
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was mich mal (auch als nicht-betroffener) mal interessieren wird: werden die bewertungskrierien vorher festgestgelegt und sind die vor allem bundesweit einheitlich?

oder verständigen sich die prüfer vor der bewertung der praktischen darauf, was bewertet wird und was nicht (damit wären die kritärien ja von ihk zu ihk bzw. prüfungsausschuss zu prüfungsausschuss unterschiedlich)?

hier im forum sind ja einige dabei, die im prüfungsausschutz sitzen bzw. als prüfer arbeiten bzw. gearbeitet haben. die können mir die frage sicherlich beantworten...
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