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Thema: Einladung zur überreichung des Prüfungszeugnisses? vom 08.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Einladung zur überreichung des Prüfungszeugnisses?
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basslastig
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.07.2005 16:15
Titel

Einladung zur überreichung des Prüfungszeugnisses?

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hab ich heute im briefkasten gehabt... ist am 19.07 ... heißt das ich habe bestanden?

oder heißt das lass dich da überraschen... ub freud oder leid?!
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derluke
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 08.07.2005 16:29
Titel

Re: Einladung zur überreichung des Prüfungszeugnisses?

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basslastig hat geschrieben:
hab ich heute im briefkasten gehabt... ist am 19.07 ... heißt das ich habe bestanden?

oder heißt das lass dich da überraschen... ub freud oder leid?!


lol? hättest du dann nicht schon lange ne einladung zur mündlichen bekommen? ich mein wenn du durchgefallen bist würdest du wohl kaum ein zeugnis fürs nicht bestanden erhalten oder?
 
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.07.2005 17:31
Titel

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Endweder bist du so schlecht gewesen, dass du selbst durch die mündliche Prüfung, von der Punktzahl her, hättest nicht bestehen können, oder du hast bestanden.

Also bestanden oder nicht bestanden.
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basslastig
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.07.2005 19:52
Titel

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soweit war ich schon...
kann es mir eigentlich nicht vorstellen..
aber wenn ich so schlecht gewesen wäre dann hätten sies gesehn und müssten mir diesen brief nicht schicken!??
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 09.07.2005 13:33
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Nein. Müssten sie theoretisch nicht, wenn erst der 19.7. der Tag der Bekanntgabe ist.

Frag deine Mitschüler ob sie was bekommen haben oder ruf in der Schule an und quetsch einen Lehrer deines Vertrauens aus, wie es sonst gehandhabt wird. Lächel Oder ruf bei deiner IHK an, wenn du nicht mehr abwarten kannst. Vielleicht erfährst du von denen ob bei Nichtbestehen vorher Briefe verschickt werden. Kann es mir aber nicht vorstellen, aber ein Versuch ist es wert. Hier im Forum kann dir leider auch niemand weiterhelfen, da es überall anders gehandhabt wird.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 09.07.2005 13:48
Titel

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Dein Brief hat laut deinem Post die Überschrift "Einladung zur Überreichung des Prüfungszeugnisses".
Wenn es die Einladung zur "Überreichung" ist.... Na? Groschen gefallen? *bäh*
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 09.07.2005 13:55
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Naja. Muss nicht zwangsläufig bestanden heißen. Überreichen kann man auch ein Nicht-Bestanden-Zeugnis.

Aber: Du wirst es schon gepackt haben. *Thumbs up!*
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CarolusM

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: noh bi kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.07.2005 15:18
Titel

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Habe heute auch die Benachrichtigung der IHK Köln bekommen. Da stand wenigstens "Sie haben an der Sommerprüfung 2005 [...] mit Erfolg teilgenommen" usw. * huduwudu! *
Das ist ja schon was eindeutiger.
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