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Thema: BEWERUNG THEORIE? Gewichtung der Prüfungen! vom 04.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> BEWERUNG THEORIE? Gewichtung der Prüfungen!
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Mikimsi
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst Di 04.05.2010 16:31
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BEWERUNG THEORIE? Gewichtung der Prüfungen!

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Hi,

weiß jemand wie die Prüfungen bewertet werden? Also schriftlicher Teil und praktischer? 50:50? Was hat denn mehr Gewicht?

Nehmen wir an jemand hat die ganze schriftliche Prüfung versemmelt. Mit einer 5..und hat im praktischen eine 1.

Besteht man dann trotzdem?

Zählen die Einzelnoten oder wird alles addiert?

Warum gibt es noch die mündlichen Prüfungen, wenn man durch den praktischen Teil alles ausgleichen könnte? * Ööhm... ja? *


Zuletzt bearbeitet von Mikimsi am Di 04.05.2010 16:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Saif

Dabei seit: 11.09.2007
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 16:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn du Schriftlich 2 mal 5 bekommen hast, dann musst du nur Theorie wiederholen wenn du die praktische schaffst!

Edit:---------------

Hey Leute, was heißt das hier:

Bestehensreglungen:
Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
In drei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Es ist kein Ungenügend erlaubt.
Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.

Quelle: http://www.zfamedien.de/ausbildung/mediengestalter/pruefungen/abschluss.php

Vorallem der letzte Satz! Heißt das, dass man im schriftlichen Bereich eine 5 haben kann und bei alle anderen z.b. 4 und man hat es trotzdem geschafft? Also ist kein Ausgleich nötig?? Das ist wohl jetzt so in der neuen Verordnung!

Was sagt ihr Leute??


Schöne Grüße


Zuletzt bearbeitet von Saif am Di 04.05.2010 16:50, insgesamt 3-mal bearbeitet
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ChibiSabrina

Dabei seit: 24.01.2008
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Verfasst Di 04.05.2010 17:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Saif hat geschrieben:
Wenn du Schriftlich 2 mal 5 bekommen hast, dann musst du nur Theorie wiederholen wenn du die praktische schaffst!

Edit:---------------

Hey Leute, was heißt das hier:

Bestehensreglungen:
Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
In drei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Es ist kein Ungenügend erlaubt.
Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.

Quelle: http://www.zfamedien.de/ausbildung/mediengestalter/pruefungen/abschluss.php

Vorallem der letzte Satz! Heißt das, dass man im schriftlichen Bereich eine 5 haben kann und bei alle anderen z.b. 4 und man hat es trotzdem geschafft? Also ist kein Ausgleich nötig?? Das ist wohl jetzt so in der neuen Verordnung!

Was sagt ihr Leute??


Schöne Grüße



In der Schriftlichen darfst du dir eine(!) 5 erlauben, in der praktischen musst du mindestens ne 4 haben. Bei ner 6 ist man durchgefallen.
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redsabba

Dabei seit: 28.01.2010
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 15:48
Titel

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also wenn ich praktische schaffe und in der Theorie durchfalle muss ich nur die theorie nachschreiben?
Muss ich also trotzdem nen halbes jahr warten? -.-
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tän

Dabei seit: 11.12.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.05.2010 15:57
Titel

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nachgeschrieben wird nicht. wenn du die theorie versemmelst gehts in die mündliche nachprüfung anfang juni... soweit ich weiß.
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Fini

Dabei seit: 20.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 06.05.2010 17:34
Titel

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Hey,
stehe gerade etwas auf dem Schauch.
Was wäre, wenn man nun in Medienproduktion eine 5 hat?
Ist man da auch schon durchgefallen? Und im Rest halt so zwischen 2,5 und 3,5 steht. Was ist dann?

Bin gerade verwirrt.

Danke für eure HOFFENTLICH BERUIGENDEN antworten.
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tän

Dabei seit: 11.12.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 06.05.2010 19:48
Titel

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eine fünf kann durch eine mündliche nachprüfung ausgeglichen werden.
man ist also nicht direkt durchgefallen, sondern hat die chance den "fehler" zu beheben...
so wurde uns das zumindest in der schule erläutert.
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Fini

Dabei seit: 20.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 06.05.2010 20:10
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Genau deswegen bin ich so verwirrt.
Von dieser mündlichen Prüfung hat man uns noch nie etwas gesagt.
Unser Lehrer meinte, mit einer 5 ist man durchgefallen, aus basta. Aber auf der ZFA-Seite steht es ja wieder anders.
Was soll man da nun glauben? *balla balla*
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