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JtothaFo
Dabei seit: 21.10.2002
Ort: Nähe Darmstadt
Alter: 38
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Verfasst Mo 21.06.2004 11:26
Titel
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Zeugnisübergabe
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Benutzer 5259
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 21.06.2004 12:11
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Zeugnis ist natürlich das der Ausbildung !! - der Name Zeugnis wurde mir von der IHK so gennant - glaube jeder sollte wissen was gemeint ist - das hat nichts mit schwerer Sprache zu tun
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swooby
Dabei seit: 28.05.2002
Ort: Freiburg
Alter: 104
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.06.2004 12:14
Titel
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Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, sobald ihr den Bescheid (Brief, Zettel, was auch immer) habt, seid ihr keine Azubis mehr.
Ende der Diskussion!
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Chicksi
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.06.2004 12:33
Titel Re: Ausbildungsverhältnis endet mit dem BRIEF oder dem Zeugn |
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Benutzer 5259 hat geschrieben: | Ausbildungsverhältnis endet mit dem BRIEF oder dem Zeugnis ?
ich meine wenn man nächste Woche (in Köln) den Brief bekommt endet das Ausbildungsverhältnis.
Meine Abteilungsleiterin meint erst wenn ich das Zeugnis kriege (das wäre 1,5 Wochen später).
Wer hat recht ??? Ich habe gelernt - sobald man das Bestehen durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses bestätigt bekommt ist das Azubiverhältnis beendet - dann endweder neuer Vertrag oder schluss.
bitte nur POSTEN wenn ihr wirklich was wisst - was Ihr belegen könnt !!
Muss schliesslich damit meine 1,5 Wochen früher Frei rechtfertigen |
Mit dem Brief, mann ...
Es sei denn der Brief kommt nach Ablauf des Ausbildungsvertrags.
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tschakkaeb
Dabei seit: 22.05.2002
Ort: Sauerland
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.06.2004 16:06
Titel *kopfshüttel* |
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ich bin mir 200 %ig sicher, mit Erhalt des Briefes bist du kein Azubi mehr!!! Denn ich hatte Blockunterricht und hab mein Zeugnis schon längst... Das geht doch gar nicht anders
liebe grüße
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DiscoStu
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: München
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2004 19:39
Titel ja, aber was ist mit... |
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leute, mal ne frage:
es ist ja anscheinend so, daß das ausbildungsverhältnis mit dem bestehen der prüfungen (zeugnisübergabe, notenbekanntgabe, was auch immer) endet. so. ist klar.
ABER: in meinem AUSBILDUNGSVERTRAG steht neben der festgelegten arbeitszeit und der ausbildungsvergütung, sprich lohn auch die AUSBILDUNGSZEIT drinnen, in meinem fall 01.09.2002 bis 01.09.2004 (verkürzer).
WAS IST DENN NUN BINDEND? die IHK-Regeln, oder der offizielle ausbildungsvertrag? denn meine firma übernimmt mich, und nun ist die frage, ob ich schon ab august mein "richtiges" gehalt bekomme, oder noch für ausbildungsgehalt arbeiten muss....???
denn rein von der logik her müsste doch der unterschriebene VERTRAG bindend sein, kann ja nicht einfach plötzlich nichtig sein, ODER?
wer ahnung hat, bitte posten, wäre dankbar....
gruß,
stu
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2004 19:55
Titel
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guck mal im kleingedruckten nach. da steht so in der art, dass das ausbildungsverhältnis mit der bestandenen prüfung endet. das datum hat im vertrag dann keine bewandtnis mehr.
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DiscoStu
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: München
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2004 19:58
Titel
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danke, werd ich machen.
greetz....
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