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MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP05] Mediendesign_Non-Print (Materialsammlung)
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Autor |
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 16:29
Titel
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lossprechung = tag an dem man arbeitsLOS wird?
weil das wird man doch mit bestehen der prüfung, wie schnell sindn die dann bei euch im kontrollieren?
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yvii
Dabei seit: 01.03.2004
Ort: Augsburg City
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 16:40
Titel
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Vielleicht solltet ihr auch sowas lernen wie:
LAN (Local Area Network) --> beschränkt sich auf ein Gebäude oder ein Geländer
MAN (Metropolitan Area Network) --> Datennetz innerhalb einer Stadt z.b. rechnergestütztes Verkehrleitsystem
WAN (Wide Area Network) --> landesweite o. länderübergreifende Netze
GAN (Global Area Network) --> weltumspannendes Netz z.b. Internet
STP, S/STP, S/UTP, UTP ist auch von Vorteil.
Ihr solltet auch wissen was TCP/IP ist (schwarzes Buch Seite 249)
Code: | TCP/IP ist eine Protokollsammlung zur Datenübertragung im Internet. Das IP (Internetprotokoll) adressiert und fragmentiert Daten und übermittelt sie an den Empfänger. Das TCP (Transmission Control Protocol) überwacht den Datentransport und korrigiert Fehler automatisch.
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Warum ich das denke? Es könnte so ein Beispiel (aus dem schwarzen Büchlein "Prüfungsbuch Mediengestalter" *GG* Seite 98/99) drankommen:
Code: |
In einem Druckvorstufenbetrieb besteht ein neuerer, vernetzter DTP-Arbeitsraum aus:
8 Apple PowerMacs, 1 Server, 1 Scanner, 1 SW-Drucker, 1 Belichter. Ein Zugang zum Internet bzw. ein ISDN-Anschluss ist nicht vorhanden. Als Netzwerkkabel wird ein so genanntes Twisted Pair Kabel verwendet. Von jedem Rechner geht ein Kabelstrang zu einem in der Mitte des Raumes befindlichen "Gerät".
a) Klassifizieren Sie das Netz!
b) Welches Vernetzungskonzept ergibt sich aus der obigen Ausstattung?
c) In welcher Topologie wurde das Netzwerk erstellt?
d) Nennen Sie den Fachbegriff für das in der Situationsbeschreibung genannte "Gerät".
LÖSUNG:
a) LAN
b) Client-Server
c) Sterntopologie
d) Hub= Sternverteiler
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mondamin_chick
Dabei seit: 14.01.2004
Ort: bodensee
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 16:55
Titel
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Hey. Ich hab auch mal was zusammengefasst. Vielleicht kann's der eine oder andere ja gebrauchen?!
Urheberrecht (UrhG)
Definition: Recht für die Kontrolle der Massenmedien. Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen und Leistungen auf dem Gebiet der Kunst, Musik, Wissenschaft und Literatur.
Schöpfung:
- Es muss sich um etwas Neues oder Künstlerisches handeln.
- Merkmale:
--> Wahrnehmbare Formgestaltung
--> Geistiger Gehalt
--> Persönliche bzw. individuelle Schöpfung
Unterteilung des Urheberrechts:
- Urheberpersönlichkeitsrecht
--> Recht des Urhebers zu bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht).
--> Recht des Urhebers gegenüber Anderen, das Verbot einer Beeinträchtigung oder Entstellung seines Werkes auszusprechen (§12 ff. UrhG).
- Verwertungsrecht
--> Vervielfältigungsrecht
--> Verbreitungsrecht
--> Ausstellungsrecht
--> Vortragsrecht
--> Aufführungsrecht
--> Vorführungsrecht
--> Senderecht
Allgemeines zu Urheberrecht:
- Sobald man ein Buch, Musikstück, Software, Film oder ein multimediales Produkt erstellt => Schutz durch Urheberrecht
- Gilt nicht im Ausland!
- Kennzeichnung ©. Jedoch kein wirklicher Schutz, aber Warnung und Hinweis auf mögliche Konsequenzen eines Urheberrechtsverstoßes.
- Dient Schöpfern geistiger Leistungen und schützt deren Eigentum
--> Immaterieller Rechtsschutz (geistiger RS einer Idee => Komposition)
--> Materieller Rechtsschutz (RS an einer Sache => Bild, Plastik)
- Schutz vor Nachahmungen und Ausbeutung
- Geschützt sind
--> Sprachwerke (Texte, Reden, Computerprogramme)
--> Musikwerke
--> Werke der Tanzkunst
--> Werke der Bildenden Kunst
--> Lichtbildwerke (Fotos, Filme, Videos)
--> Datenbanken
Werkart und Schutzdauer:
- Schriftwerke/Lichtbildwerke => 70 Jahre nach Tod d. Urhebers
- Rechte v. Filmherstellern => 70 Jahre
- Lichtbilder => 50 Jahre nach Erscheinen des Bildes / Herstellen d. Bildes ohne Veröffentlichung
- Rechte v. Bild- und Tonfolgen => 50 Jahre
- Darbietung von Künstlern => 25 Jahre
- Rechte v. Sendeunternehmen => 25 Jahre
- Rechte an Tonträgern => 25 Jahre
- Rechte an digitalen Präsentationen => 25 Jahre
Personengruppen die das Urheberrecht betrifft: Fotografen, Schriftsteller, Designer, Programmierer, Autoren, Regisseure, Medieninformatiker, Komponisten, usw.
Probleme gibt’s es bisher nur im Internet: hier ist Gestaltung sowie Programmcode einfach klau-/kopierbar. Hoffentlich nicht mehr lange!
Zuletzt bearbeitet von mondamin_chick am Di 24.05.2005 16:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lachendeelfe
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: rostock
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 17:13
Titel
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was gehört denn genau in einen Projektablaufsplan rein??
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KleineDruidin
Dabei seit: 08.03.2004
Ort: Wuppertal
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 17:36
Titel
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In Solingen muss man die Ap am 20.06. abgeben und ist am 22.06. schon freigesprochen.
In der Page sind Artikel drinne für Infografik, barrierefreies Webdesign und Urheberrecht die sollte man sich ev. mal anschauen.
Token Ring hat nichts mit den Ethernet zu tun von daher denke ich das kann man ausschließen.
Infografiken kam letztes Jahr in der Prüfung dran und war total easy.
Im Nonprint Bereich sind die Aufgaben nicht so schwer, da die meisten Prüfer Printleute sind =) deswegen keine Panik.
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Ceylon
Threadersteller
Dabei seit: 05.10.2002
Ort: Karlsruhe
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 21:59
Titel
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Bei Urheberrecht sollte man sich folgendes noch merken.
Websites
Laut einem Urteil des OLG Hamm sind Quellcode, Websitegrafiken und Stylesheets nicht urheberrechtlich geschützt. D. h., dass das Kopieren von ganzen Webprojekten legal ist, sofern die Inhalte nicht übernommen werden. Die Szene setzt sich zur Wehr.
Wichtige Änderungen im Urheberrecht durch dieses Gesetz sind u.a.:
• Technische Maßnahmen zum Schutz von Werken (Kopierschutzmaßnahmen) dürfen nicht mehr umgangen werden. Mittel zur Umgehung dürfen nicht mehr hergestellt und vertrieben werden. Die Bestimmungen zu diesem Bereich sind äußerst schwammig formuliert; erst die Rechtsprechung wird zeigen, was nun wirklich verboten ist. Strafbar sind Verstöße nur, wenn sie nicht nur für den persönlichen Gebrauch geschehen.
• Privatkopien von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen sind nicht mehr erlaubt.
• Die Vervielfältigung eines Werks für Behinderte, um es in eine für sie wahrnehmbare Form zu bringen, ist stets erlaubt. Teilweise besteht eine Vergütungspflicht.
• Beschränkt erlaubt wird auch die Zugänglichmachung (z.B. in einem Intranet) von Werken zu nichtkommerziellen Unterrichts- und Forschungszwecken, wenn das Werk nur einem abgegrenzten Personenkreis zugänglich wird. Die Nutzung ist vergütungspflichtig.
• Private Normwerke (z.B. DIN-Normen), auf die in Gesetzen und Verordnungen verwiesen wird, werden urheberrechtlich geschützt. Damit gibt es ab sofort Texte mit Gesetzeskraft, die nicht frei vervielfältigt und verbreitet werden dürfen.
• Die öffentliche Zugänglichmachung wird ausdrücklich als eigenes Recht genannt. Darunter fällt z.B. die Bereitstellung im Internet zum Download. Auch vor der Änderung war aber schon anerkannt, dass diese Nutzung unter das Urheberrecht fällt.
Zuletzt bearbeitet von Ceylon am Di 24.05.2005 22:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SMoni
Dabei seit: 19.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.05.2005 08:25
Titel
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KleineDruidin hat geschrieben: |
In der Page sind Artikel drinne für Infografik, barrierefreies Webdesign und Urheberrecht die sollte man sich ev. mal anschauen. |
in welchen ausgaben stehen die drin?
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DooH
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.05.2005 09:05
Titel
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will die auch haben, hab aber kein Page Abo ...
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