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Nachricht |
-DGK-
Dabei seit: 25.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:09
Titel @jessman |
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Hi ich würde einfach bei deiner IHK anrufen und ihnen die Problematik erklären. Du hast ja bestimmt auch einen Bezirksbeauftragten der sich um sowas auch diskret kümmert. Ich würd dennen auch sagen dass du nicht mit dem Chef streiten willst die beraten dich dann und sagen was geht und was nicht geht.
Ich glaub aber dass du wenig Chancen hast vor der Lossprechung rauszukommen. Denn so lange besteht das Ausbildungsverhältniss noch. Das wär dann wie blaumachen.
Bis denne.
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Lita
Dabei seit: 16.05.2003
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:15
Titel
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Ich weiß das wenn man den schriebs Bestanden bekommt, das man automatisch kein AZUBI mehr ist.
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-DGK-
Dabei seit: 25.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:24
Titel @ Lita |
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@ Lita
Vielleicht is das ja auch von IHK zu IHK verschieden ich weiß aus meiner ersten Ausbildung schon dass die Ergebnisse den Ausbildungsvertrag, der ja bis 31.08. läuft (denk mal bei jedem) für nichtig erklären und du somit freigestellt bis solange du nichts anderes mit deinem Chefe ausgemacht hast.
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redkerstin
Dabei seit: 04.04.2003
Ort: bieledorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:26
Titel
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mmh also wenn du übernommen wirst, würd ich an deiner stelle zur arbeit gehen!
wann habt ihr denn die lossprechung?
handelt es sich "nur" um eine woche in der du urlaub genießen könntest oder längeren zeitraum?
wenns wirklich nur ne woche oder zwei, wie bei uns ist, dann würd ich mir den gang zur ihk
sparen, nachher wirtse nicht mehr übernommen!haste den vertrag denn schon unterschrieben?
gruß kerstin
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Tom76
Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Rockcity Gaggenau
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:32
Titel
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Ich raff die Problematik auch nicht so ganz - Du wirst nicht übernommen, sollst aber bis 16. Juli weiter arbeiten kommen oder wie?
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-DGK-
Dabei seit: 25.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:43
Titel
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@ jessman
is halt jetzt auch die frage inwieweit dieser Bescheid zählt. Frag doch am Montag deine Lehrer was dat dingens wert is bei deinem Problem. Dein Chef darf dich nicht in das Arbeitsverhältnis zwingen. So wie sich das anhört willst du ja auch gehen, oder? Ich würd heut auf alle Fälle mal die IHK anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst. Das is nämlich kompliziert wenn du so nen Vorabbescheid erhälst. Eigentlich gültig zur Beendung des Ausbildungsverhältnisses ist nur das IHK-Zeugnis.
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zinni
Dabei seit: 06.02.2004
Ort: Trier
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:44
Titel
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Naja, ich habe das gleiche Problem wie Tom76!
Aber ich kann dir sagen:
Wenn du nicht übernommen wirst, ist das Ausbildungsverhältniss ab dem Zeitpunkt STILLSCHWEIGEND beendet, wenn du das Ergebniss deiner Abschlussprüfung in der Hand hast. Dann kannst du eigentlich aufstehen und gehen.
Dein Chef hat dann kein Recht mehr dich da zu behalten, weil ihr keinen Vertrag mehr habt.
Außerdem weisst du ja auch, dass du dann nicht mehr versichert bist...
Wenn du übernommen wirst, würde ich so schnell wie möglich einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
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JustLemon
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.06.2005 09:45
Titel
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Jessman , wenn Du sowieso nicht übernommen wirst, wieso ist es Dir dann nicht egal
ob Du jetzt bis 16.7 dort erscheinst oder nicht?? Sieht nach purer Ausbeute aus.
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