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Thema: Song covern u. für gewerbl. Internetpräsenz nutzen vom 04.12.2006

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Autor Nachricht
Bob Gavin

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 05.12.2006 22:05
Titel

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Hallo zusammen,

falls du den Song covern möchtest, so brauchst du keine Genehmigung des Verlages falls es sich um
eine einfache Coverversion handelt,
oder um eine Bearbeitung des Titels handelt.

Sollte die Version eine Bearbeitung in Sinnes §3 UrhG darstellen, so muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Das ist dann der Fall, wenn deutliche Veränderungen am Originalwerk vorgenommen wurden.

Die Genehmigung erfolgt i.d.R durch den Rechteinhaber. Wenn das Stück unverlegt ist, ist das der Urheber selbst.
In der Regel wird aber der Verlag/ Subverlag die Rechte verwalten.

Gruß,
Stanley


Zuletzt bearbeitet von Bob Gavin am Di 05.12.2006 22:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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