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Snifferdog
Threadersteller
Dabei seit: 08.03.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.03.2014 09:20
Titel Rechtefrage Logos |
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Servus zusammen,
für einen Kunden schneide ich grade an einem Mood/Event-Video, in dem verschiedene Werbeagenturen besucht werden.
In den Aufnahmen finden sich auch einige Details von den Logos der Agenturen. (z.B. an der Hauswand oder der Tür)
Die würde ich gerne verwenden, bin mir allerdings nicht sicher, ob das rechtlich unbedenklich ist.
Normalerweise sind Aufnahmen ohne explizite Zustimmung z.B. von Gebäude ja eher kritisch. Gilt das auch für die Logos?
Beste Grüße und vielen Dank für eure Zeit!
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Jade-Haus
Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.03.2014 09:32
Titel
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Wenn du dir ganz sicher sein möchtest, dann hole dir die schriftliche Zustimmung der Agenturen. Das ist m.E. der einzig hundertprozentig rechtssichere Weg.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 05.03.2014 09:52
Titel
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Warum ist das Filmen von Gebäuden kritisch?
Wenn du das Gebäude filmen kannst ohne dass du dich auf eine Erhöhung stellen musst (privat), also direkt von der Bordsteinkannte und ohne irgendwelche Zäune oder andere Hindernisse überwinden musst, kannst du jedes Gebäude filmen. Es gab da mal so eine Abstands-Faustregel die besagte: 25m Abstand oder Bordstein gegenüber. Bei einem Mini-Workshop für "Fotografie und Urheberrecht" kam das allerdings nicht vor, der Rest schon.
Wenn dein Video beispielsweise eine Reportage ist, dann könntest du in dem Zusammenhang auch die Logos an der Hausfront/Schild nutzen. Das sollte dann unter das Zitatrecht fallen. Ob du sie als Grafik einbauen kannst, denke ich eher nicht. Bei einem reinen Imagevideo würde ich ohne Erlaubnis darauf verzichten.
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Snifferdog
Threadersteller
Dabei seit: 08.03.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.03.2014 22:38
Titel
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Ja so ganz deutlich ist es leider nicht. Eine Reportage in dem Sinne ist es natürlich nicht, allerdings ist es schon eine Art "Berichterstattung" oder Erzählung dieser Werbeaktion.
Ich werd nochmal mit meinem Kunden sprechen, zur Not muss es halt raus.
Vielen Dank für eure Hilfe und die schnellen Antworten!
Beste Grüße
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.03.2014 06:03
Titel
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Das mit dem Fotografieren von Gebäuden und der Verwendung ist nicht so ganz unproblematisch. Ein Versuch, mein eigenes Foto des Zentrallagers der ATH in Oberhausen (Peter Behrens, heute Zentrale des Rheinischen Industriemuseums) als Buchtitel für ebendieses Industriemuseum ist vor einigen Jahren an der VG Bild, die die Rechte an Behrens verwaltet, gescheitert. Das RIM sollte einges an Geld dafür auf den Tisch legen ...
Ähnliche Probleme kann man mit der Verwendung von Fotos des Zollverein-Doppelbocks (Schupp und Kremmer) und des Sanaa-Baus kriegen. Beim Doppelbock wollte die Stiftung Zollverein z.B. 15.000 € von einem Verlag haben, der eine Zeichnung davon als Prägung für eine Quartett-Schachtel zur Industriekultur verwendet hat.
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Einmal ging es also um Architektur als Kunstwerk, beim zweiten um Architektur als Marke ...
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singender baum
Dabei seit: 03.03.2014
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 06.03.2014 13:09
Titel
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Das ist komisch. Ich dachte immer, dass wenn alle das Gebäude sehen können, dann kann man es auch fotografieren (Ausnahme: millitärische Gebäude).
Mit dem Besuchen der Werbeagenturen: wenn sie besucht werden, dann mussten sie schon ihre zustimmung fürs Filmen erteilen, oder? Aber eine schriftliche Zustimmung zu holen ist immer sinnvoll.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 06.03.2014 13:27
Titel
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Es kommt auf die Verwendung an.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.03.2014 14:03
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | Das mit dem Fotografieren von Gebäuden und der Verwendung ist nicht so ganz unproblematisch. Ein Versuch, mein eigenes Foto des Zentrallagers der ATH in Oberhausen (Peter Behrens, heute Zentrale des Rheinischen Industriemuseums) als Buchtitel für ebendieses Industriemuseum ist vor einigen Jahren an der VG Bild, die die Rechte an Behrens verwaltet, gescheitert. Das RIM sollte einges an Geld dafür auf den Tisch legen ...
Ähnliche Probleme kann man mit der Verwendung von Fotos des Zollverein-Doppelbocks (Schupp und Kremmer) und des Sanaa-Baus kriegen. Beim Doppelbock wollte die Stiftung Zollverein z.B. 15.000 € von einem Verlag haben, der eine Zeichnung davon als Prägung für eine Quartett-Schachtel zur Industriekultur verwendet hat.
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Einmal ging es also um Architektur als Kunstwerk, beim zweiten um Architektur als Marke ... |
Da würde mich mal interessieren, ob diese Forderungen auch vor Gericht durchgesetzt wurden. Der Wikipedia-Artikel zu Panoramafreiheit zeigt ja einige Fälle auf, in denen die Nutzung ähnlicher Aufnahmen geduldet werden musste.
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