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Thema: Mediengest. / EB-Tontechniker - Freiberufler oder Gewerbe? vom 21.11.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton -> Mediengest. / EB-Tontechniker - Freiberufler oder Gewerbe?
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Barrin
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Verfasst Mo 21.11.2016 17:56
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Mediengest. / EB-Tontechniker - Freiberufler oder Gewerbe?

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Hallo liebes Mediengestalter Forum,

ich verzweifele derzeit ein wenig an den Instanzen Finanzamt/IHK, hoffe hier ein wenig Rat zu finden.

Ich selbst habe meine Ausbildung zum Mediengestalter Bild/Ton 2011 abgeschlossen und mich danach nach einem Existenzgründungsprogramm beim Finanzamt als freiberuflicher "Kameramann/Mediengestalter" angemeldet.

Leider wurden meine Einkünfte bisher immer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklariert. Das ist mir komischerweise erst aufgefallen, als letztes Jahr ein Gewerbesteuerbescheid kam. Der lag zwar bei 0%, dennoch konnte ich das nicht nachvollziehen.

Die Auskunft beim Finanzamt ergab, dass meine Angabe "Kameramann" zum Gewerbe zählt und ich ferner als Freiberufler ein Studium benötige. Komischerweise wurde uns in der Mediengestalter Ausbildung gelehrt, dass man als Mediengestalter Bild/Ton Freiberufler sei und keinem Gewerbe unterliegt. Und der Mediengestalter umfasst ja alle möglichen Bereiche, Schnitt, Kamera, Ton, etc...hier schonmal das erste Paradoxon.

Außerdem sind meine Kamera und Tonkollegen alle Freiberufler, aber auf Anfrage wie die das gemacht haben konnten die mir auch nicht weiterhelfen. Scheinbar hatte ich Pech und die Glück?

Die Auskunft beim Finanzamt meinte, ich solle, um Freiberufler zu werden etwaige Zeugnisse vorweisen und einen entsprechen Text verfassen, warum ich mich als Freiberufler sehe und was meine Tätigkeit genau umfasst.

Nun frage ich mich, wie denn die Rechtslage ist, es muss ja eine klare Definition geben. Es kann ja nicht sein, dass man aus Willkür entweder im Gewerbe oder Freiberufler Bereich reinfällt, und sowohl beim Finanzamt als auch bei der IHK hatte ich telefonisch bisher nur die Tendenz erkennen können, eher auf Mauern zu stoßen mit Aussagen oder Paragraphenangaben.

Die IHK meinte ich sei im Wirtschaftszweig 5911 "Herstellung von Video Film und Fernsehprogramm."
Das Finanzamt meinte, Kameramann sei Gewerbe, als freiberufler wäre ein Hochschulabschluss wäre nötig.

Nun ist es bei mir so, dass ich mittlerweile zu 95% als EB-Tontechniker arbeite, für Fernsehsender, auf Dreh rausfahre, Tonangeln, Mischen. Keine eigene Technik, für mehrere Mediendienstleister als Kunden. The Voice, ARD Politik, Dokus oder Reportagen. etc.

Die Kameratätigkeiten beschränken sich auf Musikvideos, oder für eigene Kunden, Imagefilm artige Sachen. Wobei der letzte Kamerajob schon 2 Jahre her ist.

Eine Recherche in die Richtung, was ich nun genau bin ergab nur folgendes:

"(Zitat) 1. Stellen ein Kameramann und ein Tontechniker als Gesellschafter einer Personengesellschaft für Fernsehanstalten mit Originalton unterlegtes Filmmaterial über aktuelle Ereignisse her, sind sie als Bildberichterstatter freiberuflich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig. "

Quelle:
http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Tontechniker-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html

Ich blicke da einfach nicht durch.

Soweit ich meinen Job verstehe, bin ich als Mediengestalter Bild/Ton quasi eine nicht ganz spezialisierte eierlegende Wollmilchsau, die in allen Bereichen Bild/Ton/Schnitt seine Dienste bereitstellt. Meine Brötchen verdiene ich derzeit hauptsächlich als EB-Tontechniker bei 3-4 verschiedenen Kunden, möchte aber aufgrund meiner Qualifikation durchaus in der Lage sein, mich in anderen Bereichen zu beschäftigen, sprich Kamera oder Schnitt, so wie es halt als waschechter Mediengestalter gedacht ist. Das sind aber immer einmalige Jobs, zum Beispiel Musikvideos oder kurze Filmchen für Betriebe. (Bewerbungsfilm eines Betriebsrates z.B.) Der letzte Job in der Richtung war 2 Jahre her. Der EB-Ton Bereich ist meine Absicherung, der Kamera/Schnittbereich eine Option, wenn Zeit/Gesundheit, kreativer Input vorhanden sind und privat keine größeren Baustellen anliegen, was in den letzten 2 Jahren nicht gegeben war.

Nur wie muss ich das nun handhaben?

- Bin ich als EB-Tontechniker Freiberufler oder Gewerbebetreibender?
- Sollte ich meine "Art des Ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit" in der steuerlichen Erfassung korrigieren? Wenn ja, was sollte ich dort angeben? Das Kameramann streichen, Mediengestalter belassen? Oder eine völlig neue Beschreibung wählen?
- Umfasst die Beschreibung Mediengestalter nicht auch Kameratätigkeiten per se?
- Ist es denn für mich überhaupt wichtig, ob ich Freiberufler oder Mediengestalter bin? Was bringt mir die IHK? Flattert da bald eine Beitragsrechnung von denen herein?
- Wie sollte ich meine Dienstleistung auf Rechnungen deklarieren? Ist das in irgend einer Art und Weise relevant?

Falls mir hier jemand weiterhelfen kann, bin ich über jede Antwort sehr dankbar.
Grüße!
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 22.11.2016 10:58
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Mal andersherum gefragt, was würde dich an einem Gewerbe stören und worin siehst du die Vorteile für dich bei einer Freiberuflichkeit.

Ich habe vor einiger Zeit oft mit "freien" Kameraleuten gearbeitet. Viele kamen aus dem Reportage-Bereich und hatten einen journalistischen/berichterstattenden Hintergrund und waren somit freiberuflich. Es gab aber auch welche, die mehr aus dem Werbe/Image-Bereich kamen, da gab es mehr mit einem Gewerbeschein (soweit ich das erfahren habe). Entscheidend ist eben die Leistung. Leider ist man da tatsächlich einer gefühlten Willkür des FA ausgesetzt. Aber auch mit denen kann man reden und diskutieren. Ein Studium ist allerdings noch kein ausreichendes Indiz für eine Freiberuflichkeit.
Aber mit Meinungen ist das so eine Sache.

Wie stellst du denn deine Rechnungen aus, mit 19% UmSt.?

Zu deinen Fragen am Ende des Post:
- Wie oben schon genannt, wo siehst du die Vor- und Nachteile.
- Was die Beschreibung angeht, wie hast du dich denn genau beim Finanzamt gemeldet? Die schauen auf dein Leistungsspektrum und urteilen danach. Dein Schwerpunkt müsste wissenschaftlicher, journalistischer Natur sein.
- Als Gewerbetreibender bist du Pflichtmitglied bei der IHK, die Gebühr kannst du aber bei geringen Umsätzen vorläufig aussetzen. Grenzen habe ich leider nicht im Kopf. Grundsätzlich bist du auch verpflichtet dich bei deiner Berufsgenossenschaft zu melden, egal wie du selbständig bist.
- Rechnung ist ein wichtiges Thema, auch mit welchen %-Satz du abrechnest. Hier ist tatsächlich entscheidend, welche Leistung du erbracht hast. Sollte die Hauptleistung gewerblicher Natur sein, ist somit auch die Nebenleistung (auch wenn du sie normal mit 7% abrechnen müsstest) mit 19% abzurechnen. Das FA geht dann schnell von einem gewerblichen Betrieb aus - 19% Umsatzsteuer und nicht 7% wie bei Freiberuflern.

Soweit erst einmal... ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen? Leider bin ich auch kein Experte auf dem Gebiet. Meine Slebständigkeit (Grafik & Video, Gewerbe) liegt schon etwas zurück.
 
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Barrin
Threadersteller

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Verfasst Di 22.11.2016 20:56
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Vielen Dank für deine Antwort.

Wo die Vor- und Nachteile einer Freiberuflichkeit oder gewerblichen Tätigkeit in meinem Einsatzbereich liegen ist mir leider nicht bekannt. Ich möchte erstens "richtig" eingestuft sein, finde aber nirgends Informationen zum Thema Mediengestalter Bild/Ton bzw. EB-Tontechniker.

Ich kenne EB-Tonkollegen, die Mitglied in der KSK sind. Das geht wohl nur als Freiberufler. Andere wiederum haben sich noch gar keine Gedanken über ihre Rente gemacht. Mich mit eingeschlossen. Die werden dann als Gewerblich eingestuft, auch eine entsprechende Genossenschaft für meinen Tätigkeitsberich ist mir noch nicht bekannt. Irgendwie scheint mir der Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild/Ton, der noch recht jung ist, noch überhaupt keine entsprechend fundierte Einarbeitung in diversen Steuer/Versicherungs/Genossenschaft/Versorgungs-Infrastrukturen bekommen zu haben.

Und genau das macht mich stutzig. Ich werde ausgebildet, um schneiden zu können, diverses Computer und Netzwerktechnik-Wissen zu besitzen, Kamera, Ton, Bildgestaltung, Komposition, praktisch alles vom stumpf-technischen PC zusammenschrauben über gestalterische Kameraarbeit und Storyboard zeichen für Filme, bis hin zur künstlerischen Dramaturgie-Lehren, aber das breite Spektrum wird nicht anerkannt?

Und dann trudelt nach 2 Jahren irgend ein Bescheid, sei es von der IHK oder vom Finanzamt ein, mann müsse mal eben Summe X aus den letzten Jahren begleichen, da man noch irgend einen Beitrag bezahlen muss oder falsch gelistet war. Eben das möchte ich verhindern. Die Sorge, in dem Ganzen Gewerbe-Freiberuflichkeits-Spektrum Verpflichtungen nicht richtig nachgegangen zu sein. Wenn aber schon das, was die Behörden sagen, dem was mir meine Ausbilder lehrten (eben kein Gewerbe zu sein) widerspricht, weiß ich als Laie, der eben kein Experte in Sachen Steuerrecht und Betriebswirtschaft sein kann, nicht wo ich weiter suchen soll.

Das mit der Berufsgenossenschafts-Pflicht klingt interessant, ich habe jedoch in 5 Jahren EB-Ton noch keinen Kollegen davon reden hören. Auch die Ausbildung gab nicht ein Ton dazu. Das wird mir langsam dubios.

Meine Rechnungen stelle ich, seit ich aus der Kleinunternehmer Regel herausgefallen bin mit 19%.


Zuletzt bearbeitet von Barrin am Di 22.11.2016 21:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 23.11.2016 12:10
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Nochmal ein paar Gedanken von mir:

Wie schon geschrieben, konsequent mit 19% abrechnen (bei einem handwerklichem Beruf - kein wissenschaftlicher/journalistischer Hintergrund) wäre typisch für ein Gewerbe. Als Bildberichterstatter wären man Freiberulfer sofern man keine gewerblichen Leistungen anbietet. Ich weiß, es ist ein Drahtseilakt, wenn man aus dem Video/Grafik-Bereich kommt. Leider entscheidet das FA nicht immer nachvollziehbar.

Was die Kollegen angeht, habe ich leider die Erfahrung gemacht (nicht immer natürlich), dass sie eben auch nicht korrekt informiert sind. Oft ist nicht einmal der Unterschie zwischen Freiberufler oder Gewerbtreibender bekannt. Und die Kenntniss über Berufsgenossenschaften ist ebenfall nicht weit verbreitet. Da kann es schon zu Wissenslücken kommen, ging mir damals nicht anders.

Die Ausbildung bereitet dich auf den Beruf vor, nicht aber auf die Selbständigkeit. Es gibt zwar allgemeine Kenntnisse über Buchhaltung, Platzkostenrechnung usw., ist aber nur ein kleiner Teil. Gehört einfach nicht zur Ausbildungsordnung, da anderer Fachbereich. Die Lehrer haben meist auch keine Ahnung davon - m. M. nach. Sowas erfährt man aber wiederum bei einem Existenzgründerseminar und manchmal auch beim Beratungsgespräch beim Steuerberater. Dieser Wiederum kennt natürlich nicht die Pflichversicherungen jeder Berufsgruppe.

Über die KSK kannst du dich immer auch als Gewerbetreibender verischern, es geht dabei nur um deine Tätigkeit.

Berufsgenossenschaft wäre für wohl die BGETEM. Ob du da pflichtversichert bist, kann ich gerade nicht sagen. Grafiker und Fotografen wäre es beispielsweise.
 
 
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