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augenblick-media
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.02.2009 10:20
Titel [Frage] In Video BMW zu sehen |
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Hallo Liebe Gemeinde!
Wir haben gerade ein Videoprojekt am laufen. Dort taucht ein kurze Szene lang ein BMW seitlich auf in den die Darstellerin einsteigt. Das Projekt hat nichts mit dem Auto zu tun - es dient lediglich zur bildhaften Untermalung des gesprochenen Textes! Kann man deswegen Probleme bekommen bzgl. des BMW Signets was man dort sieht?
gruss
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Inselmensch
Dabei seit: 03.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 24.02.2009 18:22
Titel
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ich würde mal pauschal grundlegend nein sagen, ihr dreht einen film und da ihr keine kohle für ein filmauto habt isses halt nen bmw....
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.02.2009 18:46
Titel
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Wenn der Wagen nur unwesentliches Beiwerk in dem Film ist, ist die Verwendung in Deutschland kein Problem.
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augenblick-media
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.02.2009 15:24
Titel
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pejot hat geschrieben: | Wenn der Wagen nur unwesentliches Beiwerk in dem Film ist, ist die Verwendung in Deutschland kein Problem. |
danke für die antworten....dann bin ich ja auf der sicheren seite
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rover88
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.02.2009 21:18
Titel
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augenblick-media hat geschrieben: | Wenn der Wagen nur unwesentliches Beiwerk in dem Film ist, ist die Verwendung in Deutschland kein Problem. |
... und was wäre, wenn der Wagen Hauptdarsteller im Film wäre ....
Ist doch Schwachsinn. Bei Filmen oder Serien muß man sich ganz klar über das Thema Placement Sorgen (oder Hoffnungen) machen.
Bei allen anderen Sachen gibt es so gut wie keine Einschränkungen und das hat auch nix mit Deutschland zu tun. Ein Auto ist, wenn ich es denn gekauft oder mir sonstirgendwie besorgt habe, ein Gegenstand, mit dem ich nahezu alles tun und lassen kann, was ich will. Und dazu gehört auch die Ablichtung, die Benutzung für kommerzielle Zwecke, das Filmen, etc ...
//r88
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.02.2009 21:40
Titel
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rover88 hat geschrieben: | augenblick-media hat geschrieben: | Wenn der Wagen nur unwesentliches Beiwerk in dem Film ist, ist die Verwendung in Deutschland kein Problem. |
... und was wäre, wenn der Wagen Hauptdarsteller im Film wäre ....
Ist doch Schwachsinn. Bei Filmen oder Serien muß man sich ganz klar über das Thema Placement Sorgen (oder Hoffnungen) machen.
Bei allen anderen Sachen gibt es so gut wie keine Einschränkungen und das hat auch nix mit Deutschland zu tun. Ein Auto ist, wenn ich es denn gekauft oder mir sonstirgendwie besorgt habe, ein Gegenstand, mit dem ich nahezu alles tun und lassen kann, was ich will. Und dazu gehört auch die Ablichtung, die Benutzung für kommerzielle Zwecke, das Filmen, etc ...
//r88 |
Wenn man mal überhaupt keine Ahnung hat …
Ich habe schon einige TV-Spots mitadministriert und kenne daher mitlerweile das Urheberrecht und auch diverse Urteile, die diesbezüglich schon gefällt wurden, ziemlich genau und kann dir sagen, dass du sowas von falsch liegst.
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rover88
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.02.2009 22:07
Titel
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Wenn man mal überhaupt keine Ahnung hat … * Ich bin ja schon still... *
Ich habe schon einige TV-Spots mitadministriert und kenne daher mitlerweile das Urheberrecht und auch diverse Urteile, die diesbezüglich schon gefällt wurden, ziemlich genau und kann dir sagen, dass du sowas von falsch liegst. *zwinker*
Sorry, das ist ja wohl etwas anmaßend oder? Erstens falsch, zweitens weißt Du nicht, wovon ich Ahnung habe, drittens würde ich so ein Urteil mal gerne sehen, das klappt ja noch nicht mal mehr mit übelst verunglimpfender vergleichender Werbung.
Meine letzte Filmprodultion ist 17 Monate alt, immerhin, hat aber MAN TGA, MB Actros, VOLVO F12, diverse Renault Premium und anderes Geraffel im Bild. Und mir wird wohl kein Fahrzeughersteller dieser Welt verbieten können, auch seine Marke im natürlichen Umfeld zu benutzen. Das hat mit Urheberrecht nun wirklich überhaupt nichts zu tun.
Sonst müßte man beim Kaufvertrag ja gleich einen Sack voll Rechte abgeben ....
//r88
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.02.2009 22:42
Titel
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rover88 hat geschrieben: | Und mir wird wohl kein Fahrzeughersteller dieser Welt verbieten können, auch seine Marke im natürlichen Umfeld zu benutzen. Das hat mit Urheberrecht nun wirklich überhaupt nichts zu tun.
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Noch viel schlimmer; man verstößt gegen Marken- und Geschmacksmusterrechte? Und was verstehst du unter „natürlichen Umfeld“?
Du bist also der Meinung, du beim Kauf eines Produktes mit eben diesem Produkt alles machen darfst?
Du darfst also dein Auto dann unter eigenem Namen auf den Markt bringen und als dein Produkt weiterverkaufen?
Du darfst deine gekauften DVD-Filme öffentlich aufführen?
Du darft den gekauften Designerschrank also beliebig vervielfältigen und verkaufen?
Falsch – mit dem Kauf eines Objektes erhälst du lediglich die Nutzungsrechte, nicht aber die Urheberrechte.
Und §57 UrhG bezeichnet die Ausnahme, Dinge, die ein Urheberschutz genießen als unwesentliches Beiwerk darzustellen. Das gilt nicht nur für Filme, sondern auch für Fotos usw.
Und im Falle des Falles entscheidet ein Gericht, ob es sich um Beiwerk oder nicht handelt.
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__57.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk
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