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Thema: Bildrecht und Quelle für "alte Kunstwerke"? vom 04.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton -> Bildrecht und Quelle für "alte Kunstwerke"?
Autor Nachricht
Piggeldi
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 04.05.2009 13:56
Titel

Bildrecht und Quelle für "alte Kunstwerke"?

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Hallo Zusammen,

Bildrechte sind ja so ne Kiste für sich und ich durfte schon öfter mal reinschnuppern.

Aber nun habe ich ein Problem, ein Kunde möchte auf seiner Kundenmappe das Bild von Conrad Röntgen abgebildet haben. Jetzt kann ich den Herrn natürlich nicht mehr selber fragen ob das okay ist.
Also meine Frage.
Darf man Kunstwerke (in diesem Fall eine Radierung von besagtem Erfinder) für Werbezwecke verwenden, wenn ja, wie komme ich an solche Bilder?

Gruß
Manu
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.05.2009 15:00
Titel

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Wenn du und dein Kunde in den USA leben würden, wär das jetzt einfach, den dann dürftest du es ohne Probleme nutzen Lächel

Hier wäre ich vorsichtig, denn mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit hat jemand die Rechte darauf. Die Frage ist bloß, wer die nötige Recherche - die oft sehr zeitaufwendig werden kann - macht und ob dir das ggf. bezahlt wird ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 05.05.2009 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Skythia

Dabei seit: 08.09.2008
Ort: Konstanz
Alter: 53
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.05.2009 15:30
Titel

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Hallo Piggeldi,

guck doch mal bei www.ullsteinbild.de.
Die haben viele historische Portäts, etc. - kostet allerdings dann je nach Verwendung, Auflagenhöhe schon etwas.
Ich habe z.B. gerade 3 Fotos zu je 50 Euro (Auflage 1500 Stück) dort angefordert.
Könntest es aber doch dem Kunden in Rechnung stellen, wenn er darauf besteht.

Einfach so verwenden würd' ich's lieber nicht:
(laut Wikipedia) Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen bezeichnen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist. Sie berufen sich dabei auf ihr Hausrecht und ihre Eigentumsrechte.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.05.2009 16:07
Titel

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http://www.akg-images.de/
http://www.fotomarburg.de/

die können Dir auch die Nutzungsrechte verschaffen
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