Dabei seit: 16.01.2011 Ort: Ruhrgebiet Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 16.01.2011 18:03 Titel
Webdesigner gesucht und kreative Menschen
Wir möchten für die Zukunft ein Netzwerk aufbauen um bei verschiedenen Projekten auf kompetente Leute zurückgreifen zu können und suchen daher kreative Menschen aus dem Bereich Medien. Bitte erwartet nicht sofort irgendwelche Aufträge. Wir befinden uns auch im Aufbau und hoffen so eine tolle Truppe für gemeinsame Projekte zusammen zu kriegen.
Nicht nur Webdesigner sondern ganz allgemein kreative Menschen aus dem Bereich Medien im Allgemeinen können sich dem Netzwerk anschließen.
Du solltest aber aus praktischen Gründen aus dem Raum Ruhrgebiet, Düsseldorf oder allgemein Niederrhein kommen und bereits Berufserfahrung besitzen.
Dabei möchten wir nicht nur Projekte vergeben, sondern würden uns ebenfalls über Aufträge von euch freuen.
Ihr seht also ein sehr synergetisches Netzwerk.
Dabei seit: 20.05.2010 Ort: Augsburg Alter: 26 Geschlecht:
Verfasst So 16.01.2011 18:28 Titel
Man achte auf die AGB (Kooperationsbestimmungen)
Zitat:
Wirbt ein Vertragspartner einen Kunden ab, gleich ob direkt oder indirekt oder durch oder über eine Dritte Person, so kann Xvolution den Vertragspartner haftbar machen. Dies gilt ebenfalls für mögliche Folgeaufträge die unter Umständen zustande gekommen wären. In jedem Fall ist eine Vertragsstrafe in Höhe von fünfhunderttausend Euro je abgeworbenen Kunden und je möglichen Auftrag fällig. Sollte Xvolution nicht nachweisen können, dass Folgeaufträge erfolgt wären, so werden zehn Aufträge als Grundlage angesetzt.
Egal ob man wirklich einen abgeworben hat, ob es wirklich um Folgeaufträge ging, ob die Staatsanwaltschaft das genauso sieht etc.
Also bitte keine Häkchen setzen im Inet wo man 500.000€ Vertragsstrafen mit eingeht. Jemand der solche Aufträge hat, braucht keine Netzwerk mehr...
Außerdem:
Zitat:
Sollten Nachbesserungen notwendig sein, so hat der Vertragspartner diese Nachbesserungen kostenfrei und umgehend durchzuführen.
Wieviele Nachbesserungen in welchem Zeitrahmen? Wer entscheidet darüber ob die Nachbesserungen wirklich nötig sind?
Dabei seit: 16.01.2011 Ort: Ruhrgebiet Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 16.01.2011 18:36 Titel
Mit anderen Worten, Du würdest Dir gerne Kunden abwerben lassen gegen 1 Euro Vertragsstrafe?
Wie effektiv wäre das wohl?
Man soll einfach nur fair spielen und mehr nicht!
Wer Kunden abwerben möchte, der gehört eh nicht ins Netzwerk!
Und Nachbesserungen ... Na wenn jemand schlampig arbeitet, dann soll er auch dafür gerade stehen.
Es ist ja nur ein Weg das Internet zu nutzen um sich gegenseitig zu helfen und wenn es nach mir ginge würde alles per Handschlag gemacht, aber Querulanten und Meckerfritzen gibt es wie man sieht immer und überall.
Statt das negative zu suchen, sollte man sich darüber freuen dass jemand sowas anbietet und die Bedingungen keine 16-seitige DIN A4 Seite bei 4 Punkt Schriftgröße füllen. Sind schon so kurz wie möglich.
Da meint man es gut und dann sowas ...
Zuletzt bearbeitet von Xvolution am So 16.01.2011 18:47, insgesamt 4-mal bearbeitet
Dabei seit: 20.05.2010 Ort: Augsburg Alter: 26 Geschlecht:
Verfasst So 16.01.2011 18:46 Titel
Xvolution hat geschrieben:
Mit anderen Worten, Du würdest Dir gerne Kunden abwerben lassen gegen 1 Euro?
Man soll einfach nur fair spielen und mehr nicht. Wer Kunden abwerben möchte, der gehört eh nicht ins Netzwerk!
Und Nachbesserungen ... Na wenn jemand schlampig arbeitet, dann soll er auch dafür gerade stehen.
Es ist ja nur ein Weg das Internet zu nutzen um sich gegenseitig zu helfen und wenn es nach mir ginge würde alles per Handschlag gemacht, aber Querulanten und Meckerfritzen gibt es wie man sieht immer und überall.
Da meint man es gut und dann sowas ...
Niemand meint es einfach nur gut.
Nachbesserungen gehören nicht pauschal abgetan in AGB, das ist fester Vertragsbestandteil - wie viele Lösungsvorschläge / Dummies vorher, wieviele Änderungen kostenlos hinterher, in welchem Zeitrahmen.
Und nein ich lasse mir keine Kunden abwerben gegen 1€. Gegen sowas geht man mit einer Klage vor, das Wettbewerbsrecht gibt da genug her. Vertragsstrafen die einen beruflich und persönlich in einen Abgrund stürzen sind größtenteils eh sittenwidrig, vor allem wenn nicht festgelegt ist, wer über die Anwendung entscheidet.
Ich rate dir deine AGB von einem Rechtsanwalt verfassen zu lassen der sich mit Wettbewerbsrecht und solchen Netzwerken auskennt, momentan sind sie nicht zu gebrauchen - auch für dich nicht im Streitfall.
@all, nur so nebenbei, in Arbeitsverträge gehören HÖCHSTENS Vertragsstrafen von einem Brutto Monats Gehalt hinein, mehr darf man niemals unterschreiben!
Zuletzt bearbeitet von Kipperlenny am So 16.01.2011 18:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 16.01.2011 Ort: Ruhrgebiet Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 16.01.2011 18:55 Titel
Kipperlenny hat geschrieben:
... Niemand meint es einfach nur gut.
Ob Du es glaubst oder nicht, DOCH ich meinte es gut!
Kipperlenny hat geschrieben:
Vertragsstrafen von einem Brutto Monats Gehalt
Sei mir nicht bös, aber wenn schreckt ein "Monatsgehalt" von vielleicht runtergerechneten zweitausend Euro oder weniger ab (arm rechnen geht immer), wenn man mit dem Kunden möglicherweise mehrere hundert tausend Euro/Jahr machen kann?
Desweiteren richtet sich das Angebot nur an Selbstständige/Freiberufler und niemandem der Gehalt bezieht.
Bitte nicht einfach nur rummeckern und wenn man eh schon mit dem Gedanken spielt Kunden abzuwerben, dann hast Du recht, dann meinen es nicht alle gut.
Dabei seit: 20.05.2010 Ort: Augsburg Alter: 26 Geschlecht:
Verfasst So 16.01.2011 18:58 Titel
Der Einschub mit dem Gehalt war auch nur aus Informationszwecken.
Ich wollte mich anmelden, las den Satz "Ich tue das nicht um damit Geld zu verdienen" oder so ähnlich und darauf hin las ich deine AGB (die du ja interessanterweise nicht mal so genannt hast).
Vertragsstrafen sind nicht nötig - entweder man vertraut seinem Geschäftspartner / Arbeitnehmer oder man geht kein Geschäftsverhältnis mit ihm / ihr ein. Falls trotzdem etwas schief geht, gibt es die Justiz welche Schadensersatzforderungen / Produktionsausfall etc. regelt.
Dabei seit: 25.01.2006 Ort: Schwäbisch Hall Alter: 23 Geschlecht:
Verfasst So 16.01.2011 19:10 Titel
Xvolution hat geschrieben:
Sei mir nicht bös, aber wenn schreckt ein "Monatsgehalt" von vielleicht runtergerechneten zweitausend Euro oder weniger ab (arm rechnen geht immer), wenn man mit dem Kunden möglicherweise mehrere hundert tausend Euro/Jahr machen kann?
Desweiteren richtet sich das Angebot nur an Selbstständige/Freiberufler und niemandem der Gehalt bezieht.
Bitte nicht einfach nur rummeckern und wenn man eh schon mit dem Gedanken spielt Kunden abzuwerben, dann hast Du recht, dann meinen es nicht alle gut.
Nimm doch den Rat von Kipperlenny einfach an und mach aus den 500.000 EUR einfach 10.000 EUR. 500.000 EUR kann ein Großkonzern verlangen - im Regelfall entscheidet da aber auch das Gericht.
Zuletzt bearbeitet von instinkt am So 16.01.2011 19:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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