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Thema: UPDATE: Das Mediengestalterbuch 2 ist endlich da! vom 21.11.2006


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theGRUNGEone

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Leipzig | Essen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.01.2007 17:40
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oh percy njam Lächel
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Orkan-Ike

Dabei seit: 31.03.2003
Ort: in der Wüste
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:41
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@pixelpsycho: wie muss ich das verstehen mit, vorlage, nachvektorisiert etc.? kommen hier urheberrechtsverletzungen oder so was auf uns zu? wer ist die dame usw. usw. usw. Menno!
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sirdexter

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:47
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@pixelpsycho:

Finde ich gut, wobei die Knie immer noch seltsam aussehen,
wie sind die denn in der Vorlage? Müssten meiner Meinung
nach so in der Art sein:


Kannst du die Hare über den Augen denn nicht transparent machen?
Die Idee mit dem Tattoo ist gut, finde es aber sehr aufdringlich.

Alles Vorschläge dich nicht umgesetzt werden müssen und rein
subjektiver Natur sind. Damit nicht wieder irgendwas kommt.


@percy:

Schick! Steht dem ersten Werk in nichts nach.
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pixelpsycho

Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:51
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@ Orkan-Ike

pixelpsycho hat geschrieben:
pixelpsycho hat geschrieben:
pixelpsycho hat geschrieben:
Ich bin mir sicher die Frage wurde schonmal beantwortet aber bitte schlagt mich nicht wenn ich nochmal frage.
Wie sieht es mit den Bildrechten aus wenn ich etwas vektorisiere (besonders Menschen)? Bin nämlich zur Zeit auf der Suche nach einem Foto eines Soldaten. Wenn ich das dann nachbaue, wie siehts damit aus? Wäre das zulässig?
Oder verletze ich dann auch ein Copyright?


Darf ich nochmal an meine Frage erinnern? Ooops


Ich erinner einfach nochmal daran. * grmbl *


wipeout hat geschrieben:
hab ich bei wikipedia gefunden und nicht selber durchgelesen...vielleicht hilft es

Schutz für Reproduktionen [Bearbeiten]Bei Reproduktionen urheberrechtlich geschützter Vorlagen ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen (außer im Fall, dass eine gesetzliche Schranke greift).

Bei der Reproduktion gemeinfreier Vorlagen wird danach unterschieden, ob es sich um ein zwei- oder um ein dreidimensionales Objekt handelt.


Zweidimensionale Vorlagen [Bearbeiten]Allgemein anerkannt ist es, dass die mechanische Kopie (z.B. Xerographie), die Digitalisierung (z. B. Scan mit dem Flachbettscanner), sowie die Reproduktion (z.B. mit der Reproduktionskamera) von gemeinfreien typographischen Vorlagen (Bücher, Urkunden usw.) und Fotografien von gemeinfreien Originalfotografien („Bild vom Bild“) kein eigenes Leistungsschutzrecht des Fotografen (§ 72 UrhG) entstehen lassen.

Der Bundesgerichtshof erachtete 1989 originalgetreue Wiedergaben in der Entscheidung Bibelreproduktion (BGH 1. Zivilsenat, 8. November 1989, Az. I ZR 14/8*hehe* nicht als schutzfähig. Hierbei ging es um Fotos von gemeinfreien, illustrierenden Kupferstichen Matthäus Merians (1593-1650).

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jedoch 1996 im Falle von fotografischen Reproduktionen, dass die von einem Museum herausgegebenen Postkarten von Werken von Joseph Beuys (1921-1986) nicht als Vorlage zur Digitalisierung verwendet werden dürfen. Für das Ablichten einer zweidimensionalen Vorlage für die Postkarte bestehe zwar kaum künstlerischer Gestaltungsspielraum, doch seien auch dabei solide und fachmännisch erbrachte Leistungen zu erbringen. Dem Fotografen wurde daher für seine Lichtbilder ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG bis 50 Jahre nach Erscheinen eingeräumt (OLG Düsseldorf, 13. Februar 1996, Az. 20 U 115/95, Beuys-Fotografien, GRUR 97, 49).

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur Ansicht des Bundesgerichtshofs, die dieser im Jahr 2000 nochmals bekräftigte (Urteil vom 7. Dezember 2000, Telefonkarte, Az. I ZR 146/9*hehe*: Unabhängig davon müßte das Bild, für das die Klägerin den Schutz des § 72 UrhG in Anspruch nimmt, mehr sein als eine bloße technische Reproduktion einer bestehenden Graphik. Denn der technische Reproduktionsvorgang allein begründet noch keinen Lichtbildschutz (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion, m.w.N.; Schricker/Vogel, Urheberrecht, 2. Aufl., § 72 UrhG Rdn. 22). Vielmehr ist ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung erforderlich, die dann zu verneinen ist, wenn ein Lichtbild oder ein ähnlich hergestelltes Erzeugnis nicht mehr als die bloße technische Reproduktion einer vorhandenen Darstellung ist.

In den USA erklärte 1999 ein Gericht in der Entscheidung Bridgeman Art Library vs. Corel Corporation originalgetreue Gemäldefotografien für nicht copyrightfähig, da ihnen die Originalität fehle (United States District Court for the Southern District of New York, 18. Februar 1999). Der Softwarehersteller Corel Corp. hatte hier Diapositive der Bridgeman Art Library für die Bildersammlung einer eigenen CD-ROM verwendet.

Eine weitere Argumentation gegen die selbständige Schutzfähigkeit von Bildreproduktionen ist, dass sich dadurch die Schutzfrist eines Lichtbildes beliebig verlängern ließe.

Wird also in einem Buch die unbearbeitete Fotografie bzw. Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage veröffentlicht, so geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass diese Abbildung ohne Zustimmung des Fotografen und des Verlages beliebig reproduziert werden kann.


pixelpsycho hat geschrieben:
wipeout hat geschrieben:
In den USA erklärte 1999 ein Gericht in der Entscheidung Bridgeman Art Library vs. Corel Corporation originalgetreue Gemäldefotografien für nicht copyrightfähig, da ihnen die Originalität fehle (United States District Court for the Southern District of New York, 18. Februar 1999). Der Softwarehersteller Corel Corp. hatte hier Diapositive der Bridgeman Art Library für die Bildersammlung einer eigenen CD-ROM verwendet.

Eine weitere Argumentation gegen die selbständige Schutzfähigkeit von Bildreproduktionen ist, dass sich dadurch die Schutzfrist eines Lichtbildes beliebig verlängern ließe.

Wird also in einem Buch die unbearbeitete Fotografie bzw. Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage veröffentlicht, so geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass diese Abbildung ohne Zustimmung des Fotografen und des Verlages beliebig reproduziert werden kann.


Hey, vielen Dank!
Ich nehme jetzt einfach mal an das man vektorisierte Werke (von nicht eigenen Fotos) veröffentlichen kann/darf.
Dies soll jetzt auch kein Rechtsthread werden. Ich mach einfach mal und poste es wenn ich soweit bin.


Na gut es ist kein Soldat geworden aber das Thema ist ja das gleiche. Zusätzlich habe ich noch mit Heimi Kontakt aufgenommen und gefragt ob sowas wohl in Ordnung geht und er war auch recht zuversichtlich.

Plus: http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-bei-einem-vector-portrait-53989-1.html?highlight=vektor


Zuletzt bearbeitet von pixelpsycho am Di 30.01.2007 17:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Orkan-Ike

Dabei seit: 31.03.2003
Ort: in der Wüste
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:54
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ich les mir mal den ganzen kram nicht durch und schieb das auf heimi *ha ha*
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Haze

Dabei seit: 23.09.2004
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:56
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so erstmal ... pixelpsycho: sehr schöne arbeit ... gefällt *Thumbs up!*

dann noch mal ein update von meiner geschichte wobei die frage dann auch noch im raum steht in wiefern man Zitate aus literarischen texten "zitieren" darf ... in diesem Fall halt ein auszug aus Wild Love von den doors ...


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sirdexter

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 17:57
Titel

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@pixelpsycho:

Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass
derjenige der ein Foto nachzeichnet keine Rechte an
dem entstandenen Werk hat. Allerdings hat der Fotograf
weiterhin ein Urheberrecht bzw. mindestens ein Leistungs-
schutzrecht an seinem Foto und somit an der Köperhaltung
der Dame etc.

Es sei denn der Fotograf ist länger als 70 Jahre tot,
das denke ich bei dem Motiv aber nicht. *zwinker*

Ich habe mich z.B. mal bei einem Anwalt erkundigt, wie
es mit vektorisierten Screenshots von Filmen als T-Shirt-
Motiv aussieht, er hat mir abgeraten. *Schnief*


Zuletzt bearbeitet von sirdexter am Di 30.01.2007 18:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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throw

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 18:09
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soweit bin ich grad n paar sachen wie schatten fehlen noch
sonst jemand ein kleinen tip noch?
Lächel
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