Hallo Sillysnaker, bist du dir mit SL tatsächlich einig geworden? Dienstleistung gegen Honorar gehören eigentlich in die Jobbörse. Wenn die Gefälligkeit aber abgewickelt ist, egal.
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Verfasst Di 29.11.2016 17:52 Titel
Nefliete hat geschrieben:
Hallo Sillysnaker, bist du dir mit SL tatsächlich einig geworden? Dienstleistung gegen Honorar gehören eigentlich in die Jobbörse. Wenn die Gefälligkeit aber abgewickelt ist, egal.
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