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Thema: Prüfungsgalerie Update vom 12.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> News -> Prüfungsgalerie Update
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409coffeemaker

Dabei seit: 19.08.2003
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.02.2005 17:05
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Stimmt. Der Link funktioniert seit Ewigkeiten nicht (unter MacOS mit sämtlichen Browsern probiert). Da scheint nur im IE 5 aufwärts und Windows zu gehen.
By the way… die meisten Dipl. Designer wiederum kannst du was Coding angeht absolut in die Tonne kloppen. Aber ok… dafür gibts ja dann wieder andere.

Klar…solche und solche gibt es überall.

Aber jetzt weiß ich ja mehr!


409.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.02.2005 17:14
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Man kann sich über beide Ausbildungswege böse das Maul zerreißen. Klar kann nicht jeder MG saubere Umsetzungen machen, aber auch kreativ sein. Aber auch die Diplom-Designer sind manchmal eher unkreativ, können aber wenigstens ein bisschen umsetzen. Ich war jetzt schon zwei Mal bei der jährlichen Ausstellung der FH Düsseldorf. Bei einigen Sachen dachte ich nur "wow, wie geil!" und bei anderen "was will usn der Künstler damit sagen?", denn da waren Sachen bei, bei denen war mir total unklar, wie man damit im "wahren" Leben was anfangen soll. Oder aber es war so künstlerisch, dass der Durchschnittskunde es nie und nimmer verstehen würde.

Naja, aber da wollte ich eigentlich nicht näher drauf eingehen.
Ich hoffe, man konnte mir folgen... Ich hab Grippe und im Bett wars so langweillig. Menno!
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.02.2005 21:39
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@ 409 Ich will nicht sagen, dass im Prüfungsausschuss nur verrostete alte Menschen sitzen, aber das Problem ist:
Gibst du eine ausgefalle, vielleicht sogar abstrakte praktische Arbeit ab (egl ob nun zp oder ap) läufst du Gefahr, dass es keine gute Bewertung gibt. Am Besten hält man sich an "einfachere" Sachen bei der Prüfung und macht keine große Experimente.

Ihr hättet meine ersten Entwürfe für die zp2004 sehen sollen. Ich bin immer noch überzeugt davon. Man hat mir jedoch eindringlich geraten die auf keinen Fall so abzugeben. Menno! Die Gefahr wäre zu groß, dass das "alte Eisen" keinen Gefallen daran findet. Letztendlich zählt der subjektive Eindruck und entscheidet dann z.b. zwischen einer 1 und einer 2.

Natürlich find ich das absolut dämlich. Aber meine zuverlässigen Quellen hatten Recht.

Mein Versuch Farbe ins Spiel zu bringen ging in der Zp daneben. Hab dann eine 2 bekommen mit der Begründung, dass die Farbe gelb nicht geeignet wäre. * Keine Ahnung... * Ich bin heute noch der Meinung, dass die passt. * Du kannst mich mal... *

Das wird sich erst ändern, wenn ich selbst im Prüfungsausschuss sitze. *pah*

@maren gute Besserung. Lächel
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 16.02.2005 12:22
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Meines Wissens nach ist jeder Prüfungsausschuß auch unweisungsgebunden, nach welchen Kriterien er bewertet.
Bei uns in Köln lief das sehr professionell und transparent ab. Frühzeitig gab es für jeden Prüfungsteilnehmer ein Schreiben, aus dem die Kriterien, die Punkte bringen, deutlich wurden, ebenso die Gewichtung dieser Kriterien. Mit einem solchen Leitfaden in der Hand fällt der persönliche Geschmack des einzelnen Prüfers weniger ins Gewicht.
Ich weiß aber auch aktuell von einem Prüfungsausschuß, der nur nach persönlicher Einschätzung des Prüfers bewertet, ohne schriftlichen Leitfaden.
Da ist es schon ratsam, vor allem eine saubere Handwerksarbeit abzugeben (Typo, etc.)
Ich stimme 409 übrigens absolut zu in der Einschätzung der Werke, die beim ZFA ausgestellt sind.
Es sind dort ebenso Arbeiten zu finden, die handwerkliche Mängel aufweisen wie auch Arbeiten, die gestalterisch nichtssagend sind.
Auch dies ist erklärlich, wenn man auf den Prüfungsausschuß Typ B trifft.


Zum anfänglichen Thema noch eine Überlegung:

Die Veröffentlichung ist alleine dem ZFA vorbehalten.
Veröffentlichen heißt, etwas der Öffentlichkeit, also allen, zugänglich machen.

Wenn nun ein Prüfling ihre / seine Arbeit ins Internet stellt und einen Passwortschutz aktiviert, ist diese URL nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich, es wird also kein Urheberrecht verletzt (zumindest diesbezüglich).

Das Passwort auf Wunsch weiterzugeben macht die URL immer noch nicht öffentlich.
Mein Haus wird ja auch kein öffentliches Gebäude, nur weil ich einzelnen Menschen erlaube, es zu betreten.

Wozu also beim ZFA kratzen gehen?


Zuletzt bearbeitet von am Mi 16.02.2005 12:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 12:34
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Aber es entzieht sich der Kontrolle des ZFA, an wen du alles das Passwort gibst. Rein theoretisch kannst du es ja an 100 Leute weitergeben. Und Veröfentlich heißt nicht, etwas allen zugänglich zu machen, sondern es Dritten zugänglich zu machen.
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 16.02.2005 12:45
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womit zu kären wäre, wer oder was nach Gesetz genau Dritte sind?

Aber wie schon gesagt, ich kann auch hundert Leute in mein Haus einladen, ohne das es zum öffentlichen Gebäude mutiert.
Also kann die reine Tatsache, daß ich wen reinlasse, nicht dazu führen, daß eine Öffentlichkeit vorliegt.
Anders wäre das, wenn ich ein Schild aufstelle, auf dem steht: "Kommt rein, egal ob wer zu hause ist, oder nicht".
Dann wär's öffentlich.
Ich denke schon, der springende Punkt müßte sein, ob wer ohne meine Hilfe jederzeit und eigenständig rein kann, oder ob er an mir und meiner Willkür vorbei muß.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 12:57
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Ein Dritter ist per Definitionem immer der, der nicht direkt beteiligt ist. Im Falle der Prüfung ist es also jeder, der nicht Prüfender oder Zu-Prüfender ist.

Der Vergleich hinkt einfach, weil ein Gebäude Eigentum ist. Die Prüfung ist aber nicht dein eigentum. Es ist wenn überhaupt dein Besitz. Wenn überhaupt.
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 16.02.2005 14:00
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im Moment laufen unsere Argumentationsfäden aneinander vorbei Lächel
Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kenne ich, jedoch vermag ich den Zusammenhang zu unserem Thema nicht zu erkennen.

Ich habe die letzte halbe Stunde gestöbert zu den Begriffen "Veröffentlichung" und "Öffentlichkeit".
Laut
http://begriffsportal.de/Veroeffentlichung
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Veröffentlichung
heisst Veröffentlichen: "der Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums".

Laut
http://begriffsportal.de/Oeffentlichkeit
heisst Öffentlichkeit: "die Gesamtheit der möglicherweise an einem Ereignis teilnehmenden Personen ohne jede Begrenzung in der Anzahl oder durch sonstige Einschränkungen".

Dieser Definition nach funktioniert mein Gedankenspiel sehrwohl.

Sobald eine Einschränkung besteht, und die besteht ja, wenn ich mir anmaße, manchen Leuten das Passwort zu geben und manchen nicht, ist die Seite nicht mehr öffentlich.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 16.02.2005 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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