Dabei seit: 02.02.2004 Ort: darmstadt Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Mi 03.11.2004 10:35 Titel
ich denke das ist egal, es soll ja nur einen überblick darüber geben, was du so während deiner ausbildung gemacht hast, um im zweifelsfall bei der AP darauf zurück zu greifen und nachzuweisen, dass deine ausbildung auch ordnungsgemäß war
Dabei seit: 19.05.2002 Ort: München Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Mi 03.11.2004 10:50 Titel
bbig hat geschrieben:
Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
Über die Inhalte der Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule muss ein genauer wöchentlicher Ausbildungsnachweis geführt werden. Jede/r Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis schreiben. Er soll während der Ausbildungszeit geschrieben werden. Alle Ausbildungsnachweise müssen bei der Abschlussprüfung vorgelegt werden. Anderenfalls erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Im Ausbildungsnachweis sollen nur die Tätigkeiten stehen, die auch wirklich verrichtet wurden. In Streitfällen ist das Berichtsheft der Nachweis, ob der Ausbildungsplan eingehalten wurde.
Dabei seit: 26.03.2004 Ort: freiburg Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 03.11.2004 11:45 Titel
Kommt es nicht darauf an, was für ein Berichtsheft man von der IHK erhält? Ich habe zum Beispiel eins wo man täglich reinschreiben muss. Ist dann auch so aufgeteilt. Andere aus meiner Klasse haben wöchentlich, da sind die Felder auch deutlich grösser.
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