Autor |
Nachricht |
Liam
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2005
Ort: Big Bad Berlin
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 10:09
Titel Wie kommt man zeitlich am schnellsten zu einem Abschluss? |
|
|
hi boys+girls,
Wie sehr kann man Ausbildungen verkürzen ? 3 jahre is mir zu lang, zumal ich praxis en masse habe, gibts da ne möglichkeit das ganze auf 1 jahr runterzukürzen ? kann der potentielle ausbilder (der zufällig ein guter freund ist - *räusper*) da zeitlich was drehen ? gibt es sonderregelungen (so wie man zb auch ohne schulbesuch sein abi ablegen kann (wen's interessiert: nennt sich externenabitur bzw nichtschülerprüfung und kann man bei der senatsverwaltung für bildung beantragen)) die mir erlauben, prüfungen ganz ganz quick & dirty ohne die dazugehörige ausbildung abzulegen ?
Gibt es private ausbildungen die einen enormen zeitvorteil haben ?
ein wissenshungriger liam
love !
Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Do 03.03.2005 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
DooH
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 10:15
Titel Re: Wie kommt man zeitlich am schnellsten zu nem Abschluss ! |
|
|
Liam hat geschrieben: |
love ! |
Peace!
Also soweit ich weiss ist die Verkürzung auf 2 Jahre das kürzeste ... dann machst du etwa nach 20 Monaten oder so Abschlussprüfung und bist dann auch durch. Anderes ist mir nicht bekannt.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
dIem
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 11:29
Titel
|
|
|
du kannst zum einen von 3 jahren auf 2 verkürzen wenn du abi oder fachabi hast. dazu kannst noch mal die vorgezogene abschkussprüfung beantragen, allerdings nur wenn deine schulnoten und die zwischenprüfung gut sind. dann kannste mit ein wenig glück die ausbildung in 16 monaten absolvieren.
|
|
|
|
|
Henk2010
Dabei seit: 13.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 14:51
Titel Verkürzen |
|
|
Verkürzen kann man nur auf 2 1/2 Jahre mit Abi oder vorheriger abgeschlossener Ausbildung! Kürzere Möglichkeit gibt es leider nicht!
Innerhalb von 2 Jahren gibt es das nicht, wie oben erwähnt!
|
|
|
|
|
MADbutPHAT
Dabei seit: 08.08.2002
Ort: Bremerhaven/Hamburg
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 15:08
Titel
|
|
|
manchmal geht auch was abseits der bestehenden regeln,
wenn dein ausbilder zb gut mit der ihk und dem leiter der bs kann,
besteht auch die möglichkeit zb ins laufende ausbildungsjahr einzusteigen!
probieren geht über studieren, einfach klinken putzen und hartnäckig sein,
alles schriftlich einreichen und so arbeiten, dass die entscheidungsträger möglichst wenig stress haben,
dann klappt vieles
|
|
|
|
|
CrazyGecko
Dabei seit: 09.01.2003
Ort: Augsburg/Pfersee
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 15:17
Titel Re: Verkürzen |
|
|
Henk2010 hat geschrieben: | Verkürzen kann man nur auf 2 1/2 Jahre mit Abi oder vorheriger abgeschlossener Ausbildung! Kürzere Möglichkeit gibt es leider nicht!
Innerhalb von 2 Jahren gibt es das nicht, wie oben erwähnt! |
Bitte genau lesen ... 2 Jahre mit Abi oder vorheriger abgeschlossener Ausbildung.
|
|
|
|
|
kuenk
Dabei seit: 26.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 15:18
Titel
|
|
|
falls dies hier noch nicht erwähnt wurde.....
hast du schonmal an folgende idee gedacht: externe prüfung zum mediengestalter?
Zitat: | Die Zulassung aufgrund beruflicher Tätigkeit
Nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen, sondern auch Personen ohne Ausbildung, aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit. Personen, die keine Berufsausbildung (weder im dualen System noch rein schulisch) durchlaufen haben, haben das Recht, zur Prüfung zugelassen zu werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem sie die Prüfung ablegen wollen (§ 40 Abs. 2 S. 1 BBiG). Eine irgendwie geartete Tätigkeit genügt nicht. Die Tätigkeit muss vielmehr in dem Beruf erfolgen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es muss sich also um Tätigkeiten handeln, die auch von einer entsprechenden Fachkraft ausgeübt werden.
Von dem Mindesterfordernis des Zweifachen der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 40 Abs. 2 S. 2 BBiG).
quelle: ihk-potsdam
|
bei fragen der zulassungsvorraussetzungen kannst du hier gerne noch fragen stellen. ich habe mich dort angemeldet (oktober 2004) und heute morgen nach telefonischer nachfrage - hab langsam panik bekommen, da die prüfungen ja auch nicht mehr so ewig lange entfernt sind - erfahren, dass ich zugelassen bin. bin übrigens auch student in ähnlicher situation wie du!
praktika und erbrachte studienleistungen, die inhaltlich mit den prüfungsrelevanten themen für einen mediengestalter übereinstimmen, können als zulassungsvorraussetzungen anerkannt werden.
gruss kuenk
werde wohl in den nächsten wochen hier auch noch öfter zu sehen sein! ist ein sehr hilfreiches forum
|
|
|
|
|
Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.03.2005 15:21
Titel Re: Verkürzen |
|
|
Henk2010 hat geschrieben: | Verkürzen kann man nur auf 2 1/2 Jahre mit Abi oder vorheriger abgeschlossener Ausbildung! Kürzere Möglichkeit gibt es leider nicht!
Innerhalb von 2 Jahren gibt es das nicht, wie oben erwähnt! |
ach ja ?! ich habe 2 Jahre Ausbildung gemacht auf Grund eines Abiturs an einem Technischem Gym und dem entsprechendem Vorwissen (3 Jahre Nebenjob)
und MADbutPHAT muss ich hier mal Recht geben
wenn der Ausbilder oder der Berufschullehrer sich gut mit der IHK versteh (oder vielleicht noch in diversen Aussschuessen der IHK ist) - klappt so einiges wenn man sich mit den beiden gut versteht
/// noch ein Edit/// das ist in dem Fall von ABI etc. kein Verkuerzen sondern dort wird die Ausbildungszeit sofort auf 2 Jahre (oder weniger) festgeschrieben aufgrund von entsprechenden Vorwissen
/// Verkuerzen ist waehrend der laufenden Ausbildung moeglich und das um 1/2 Jahr wenn die Leistungen entsprechend sind
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 03.03.2005 15:24, insgesamt 4-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
MediaDesign Abschluss und nun?
Ausbildung/Abschluss
wird der fh abschluss in uk anerkannt?
Erfolgschancen mit 4,0 Durchschnitt als Abschluss?
Grafikdesigner mit Realschul-Abschluss
Frage zum Abschluss als Mediendesigner
|
|