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Thema: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden vom 11.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.10.2004 13:02
Titel

Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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Waschbequen hat geschrieben:
Anti78 hat geschrieben:
2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

Das simmt so nicht:

ArbZG hat geschrieben:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/


Hm, ok. Überredet. Da muss ich doch glatt mal nachrechnen.

Soll das jetzt heißen, dass man immer so arbeiten soll, dass nur 8h/Tag raus kommt? Also an einem Tag 9h dafür an nem anderem 7h?
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 12.10.2004 13:26
Titel

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Klar, im Bestfall schon. Aber wir wissen ja beide, dass es zumindest in unserer Branche utopisch ist so zu denken *zwinker*
 
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.10.2004 13:54
Titel

Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Anti78 hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
Anti78 hat geschrieben:
2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

Das simmt so nicht:

ArbZG hat geschrieben:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/


Hm, ok. Überredet. Da muss ich doch glatt mal nachrechnen.

Soll das jetzt heißen, dass man immer so arbeiten soll, dass nur 8h/Tag raus kommt? Also an einem Tag 9h dafür an nem anderem 7h?


im grunde musst du so arbeiten, wie es in deinem ausbildungsvertrag steht. wenn da 40 h / woche stehen dann arbeitest du 40 h / woche, wenn 37,5 dann 37,5...
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