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Thema: was steht mir von welchen amt an zuschüssen zu? vom 26.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> was steht mir von welchen amt an zuschüssen zu?
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hupi
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2006
Ort: lünen
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.04.2006 19:09
Titel

was steht mir von welchen amt an zuschüssen zu?

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hallo an alle,
und zwar habe ich folgendes problem im moment bekomme ich bafög einen zuschuss vom arbeitslosengeld2 für meine miete und kindergeld jetzt habe ich einen neuen antrag gestellt auf meine neue wohnung und würd mir wünschen das dies diesmal schneller geht und die miete diesmal übers bafög amt läuft was kann ich ansonsten tun? freue mich über jede nützliche antwort
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.04.2006 19:16
Titel

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1. Interpunktion wär schön. Siehe auch Signatur, Punkt 1.
2. Meiner Meinung nach steht dir gar nix zu, wenn du nicht in deiner Existenz bedroht bist. Das klingt alles so nach "Abgreifen"
3. da du arbeitslosengeld2 bekommst, scheinst du ja shon ne abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Du scheinst aber momentan auch noch ne Ausbildung/Studium zu machen, weil sonst würdest du kein Bafög bekommen. Und jetzt willst du von uns wissen, welche Gelder du sonst noch so bekommen kannst? Oder geht es nur darum, dass die Miete übers Bafög-Amt laufen soll?
4. Verstehe nicht, was das in mediengestalter.info zu suchen hat. Kann da nix mediengestalter-spezifisches finden. Empfehle daher eher den Besuch von hartzvier.info
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hupi
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2006
Ort: lünen
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.04.2006 19:30
Titel

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ich habe keine abgeschlossene berufsausbildung und mache zur zeit eine schulische ausbildung und möchte das die miete vom bafög amt übernommen wird so dass ich mit dem arbeitslosengeld2 nichts mehr zu tun hab.habe gerade einen neuen antrag gestellt allerdings ist da das problem das die die bescheinigung meiner chefin erst ab dem 1.8.06 annehmen so wie beim erstantrag nur wer übernimmt dann all meine kosten was gibt es da für möglichkeiten letztes jahr stand ich auch drei monate ohne geld da?

////

und ausserdem bin ich heute zum ersten mal in einen forum wüsste nich wo ich mich sonst erkundigen könnte von wegen keine mühe sitze ständig hier vor aber genaue aussagen stehen hier nirgends drin oder etwas was meine situation gleichen könnte


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 27.04.2006 08:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.04.2006 19:33
Titel

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warum denn erst ab 01.08.? Mal bei den entsprechenden Behörden gefragt? Liegt irgendwie näher, oder?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.04.2006 19:40
Titel

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Ich würde mal vermuten, dass hupi besser beraten ist, über das Arbeitsamt oder über das Sozialamt sich zu informieren.

und noch was : hast du keine Punkte und Kommas auf deiner Tastatur? Ich hab Kopfweh....
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