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Thema: vielleicht bald arbeitslos... AP ohne Betrieb? vom 29.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> vielleicht bald arbeitslos... AP ohne Betrieb?
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mediya
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2007
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Verfasst Mi 29.08.2007 12:42
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vielleicht bald arbeitslos... AP ohne Betrieb?

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Hallo!
ich habe ein relativ ernstes problem und möchte einiges wissen.
ich wurde fristlos gekündigt. diese kündigung ist nicht gültig und total unwirksam, wurde mir auch von der ihk und der
arbeitsnehmerkammer bestätigt.
ich habe in einpaar tagen ein schlichtungstermin, wo beide parteien aufeinander kommen und darüber reden.
mein ziel ist es natürlich das die kündigung fallen gelassen wird und ich meine ausbildung weiter beenden kann.
da das arbeitsverhältnis in meinem alten betrieb natürlich zerstört ist, möchte ich dort nicht mehr arbeiten und brauche eine neue stelle.

wenn ich diese aber nicht finde, was ist dann?
ich bin jetzt im 3ten lehrjahr ab september. muss nur noch ein jahr.
kann ich auch ohne Betrieb zur berufsschule gehen und die abschlussprüfung extern absolvieren?

danke für eure antworten,

lg, mediya


Zuletzt bearbeitet von mediya am Di 04.09.2007 10:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pheli

Dabei seit: 07.11.2006
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Verfasst Mi 29.08.2007 12:59
Titel

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Ich kann dir nur den Tip geben, ruf in deiner Schule an, bzw. deinen Klassenlehrer!

Wenn du dir jetzt einen neuen Ausbildungsbetrieb suchst, kannst du eigentlich noch zur Schule. Sohabe ich das mal gehabt! Hatte damals bei meiner Klassenlehrerin angerufen, ihr das geschildert und durfte dann weiter zur Berufsschule gehen. Bei mir war es aber nur eine Woche, bis ich dann einen neuen Ausbildungsbetrieb hatte.

Und wenn du dann schon mal da bist, kannste wenigstens auch gleich nochmal deine Klassenkameraden fragen, ob die nicht noch nen Azubi nehmen würde....

Wünsch dir viel Glück!
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brooklynjersey

Dabei seit: 15.08.2005
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Verfasst Mi 29.08.2007 13:13
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Also wir hatten hier letztens eine Praktikantin, die ursprünglich mal eine Ausbildung angefangen hatte... die aber bereits in der Probezeit beendet hat. Aber die ist weiterhin normal zur Berufsschule gegangen und hat ein Praktikum in einer Werbeagentur absolviert. Sie musste jedoch innerhalb eines Jahres ein neuen Ausbildungsbetrieb finden...

Ich meine auch, es gibt eine gewisse Zeitspanne wo man zur Berufsschule gehen kann ohne einen Ausbildungsbetrieb zu haben. Aber wie das genau läuft und wovon es abhängt weiß ich leider nicht.

Kann dir auch nur raten direkt in der Berufsschule nachzufragen!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 29.08.2007 13:20
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Re: Berufsschule auch ohne Ausbildungsbetrieb? ernstes prob

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mediya hat geschrieben:
Hallo!
ich habe ein relativ ernstes problem und möchte einiges wissen.
ich wurde fristlos gekündigt. diese kündigung ist nicht gültig und total unwirksam, wurde mir auch von der ihk und der
arbeitsnehmerkammer bestätigt.


Kommst Du aus Österreich oder so? Wg. "Arbeitnehmerkammer", so etwas gibt es Dtl. nicht. Von daher sind Auskünfte, die sich auf Deutschland beziehen, im Zweifel mit Vorsicht zu genießen ... Warum rufst Du nicht bei der IHK an?

c_writer
 
mediya
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2007
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Verfasst Mi 29.08.2007 13:25
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also hier in deuschland im hohen norden gibt es eine arbeitnehmer kammer:)
danke für die antworten, werde wahrscheinlich mehr in diesem schlichtungstermin heraus finden.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 29.08.2007 13:46
Titel

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mediya hat geschrieben:
also hier in deuschland im hohen norden gibt es eine arbeitnehmer kammer:)


Tatsache. Wieder 'was dazu gelernt. Lächel

Aber die gibt's tatsächlich nur in Bremen, sonst nirgends ...

c_writer
 
mediya
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 04.09.2007 10:05
Titel

und nun?

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hallo!
so das schlichtungsverfahren ist vorbei und die kündigung wurde auch zurück gezogen, jetzt habe ich nur noch einpaar wochen, um mir ein neuen ausbildungsplatz zu suchen...sonst bin ich arbeitslos.

mich hat aber stutzig gemacht, dass ich ohne betrieb trotzdem nicht mehr zur schule kann( nur wenn ich ca 2000 tacken zahle) und somit auch nicht zur externen Abschlussprüfung zugelassen werde.

ich dachte im berufsbildungsgesetz § 45 steht drin, dass das möglich ist?
ich bin im 3ten LJ jetzt und brauche nur noch ein jahr!

*???*
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dennis

Dabei seit: 23.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.09.2007 10:17
Titel

Re: und nun?

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mediya hat geschrieben:

mich hat aber stutzig gemacht, dass ich ohne betrieb trotzdem nicht mehr zur schule kann( nur wenn ich ca 2000 tacken zahle) und somit auch nicht zur externen Abschlussprüfung zugelassen werde.


*???*


woher hast du die info?
mir ist das neu.
ich war in meiner ausbildung in der gleichen situation.
die ihk hatte mir damals ne frist von 6 monaten gegeben,
bei der ich ohne betrieb zur schule gehen konnte.
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