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stewie
Threadersteller
Dabei seit: 23.09.2004
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Verfasst Do 23.09.2004 16:23
Titel Verpflichtungserklärung gegenüber Azubi/Praktikant bindend? |
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Hallo,
ich biete einen Praktikumsplatz für ein Jahr an. Damit der Praktikant aber vom Arbeitsamt einen Zuschuss für seine Fahrtkosten erhält, muss ich als Arbeitgeber eine Verpflichtungserklärung machen. Darin soll stehen, dass der Praktikant nach dem einjährige Praktikum als Lehrling übernommen wird. Ist diese Verpflichtungserklärung bindend? Muss ich nach einem Jahr den Praktikanten als Azubi einstellen? Was ist wenn ich mich entscheiden sollte den Praktikanten eine feste Vollzeitstelle anzubieten?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Freundliche Grüße,
Robert
Nachtrag: Der Praktikant hätte nichts dagegen, wenn er nach dem Praktikam als fester Mitarbeiter für mich arbeitet. Aber würde das Arbeitsamt Probleme machen?
Das Arbeitsamt unterstützt den Praktikanten nur wenn er hinterher als Azubi unterkommt. Wenn ich von vornherein ausgehe, dass ich ihn nach einem Jahr fest einstellen werde, bekommt er keine Unterstützung vom Arbeitsamt; also auch keine Fahrtkostenerstattung. Der Grund ist, dass er als Ausbildungsplatzsuchender gemeldet ist.
Zuletzt bearbeitet von stewie am Do 23.09.2004 17:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Triple_SIX
Dabei seit: 22.03.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.09.2004 16:26
Titel
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Wenn du etwas vertragliches aufsetzt in dem steht das er nach einem jahr übernomen wird und er das unterschreibt
ist das natürlich bindent. Sonst dürfte er denke ich mal zu seinem anwalt gehen und ihm erklären das du gegen diese
erklärung verstösst!
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minimal_data
Dabei seit: 23.09.2004
Ort: Linz
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.09.2004 16:30
Titel
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erstmal nein....
da niemand in die Zukunft schauen kann ist diese Art von verpflichtung eher unrelevant und als Chef einer Agentur oder wie auch immer kann man sich dort nochmal rausdrehen...
desweiteren habe ich es so gemacht das ich mich beim A-Amt arbeitslos gemeldet hatte und in der Zeit halt Praktikum gemacht habe.
d.h Arbeitslosengeld + praktika man muss nur damit rechnen das der Praktikant zwischendurch auf Ämter oder Bewerbungskurse muss
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mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.09.2004 16:32
Titel
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nach meinem logischem empfinden nach, würde ich sagen, dass es dem arbeitsamt egal ist,
ob er als vollzeitkraft oder AZUBI eingestellt wird. mit der erklärung will das arbeitsamt
wohl nur sichergehen, dass der praktikant bei dir hinterher unterkommt, denn sonst würde
sich eine übernahme der kosten nicht lohnen.
einfach mal bei der arbeitsagentur nachfragen, ob das nur bei AZUBIs gilt oder generell.
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besam
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 12:41
Titel
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und zu allem übel gibt es ja die gesetzlich vorgeschriebene probezeit, da kanns du ohne jeden grund kündigen und das a-amt kann nix machen.
aber will dein praktikant keine ausbildung machen, oder ist der schon gebildet???
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 12:46
Titel
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mahzell hat geschrieben: | nach meinem logischem empfinden nach, würde ich sagen, dass es dem arbeitsamt egal ist,
ob er als vollzeitkraft oder AZUBI eingestellt wird. mit der erklärung will das arbeitsamt
wohl nur sichergehen, dass der praktikant bei dir hinterher unterkommt, denn sonst würde
sich eine übernahme der kosten nicht lohnen.
einfach mal bei der arbeitsagentur nachfragen, ob das nur bei AZUBIs gilt oder generell. |
ja, so sehe ich das auch. aber wirklich helfen kann dir da nur das arbeitsamt (vorausgesetzt, du hast glück und dein gegenüber ist kompetent, das ist ja nur bei 50% der fall).
aber warum bietest du ihm nicht lieber eine ausbildung an statt einem praktikum? mann kann ja auch (unter den entsprechenden voraussetzungen) auf zwei jahre verkürzen. das würde sich für deinen praktikanten schon lohnen, wenn er eine ausbildung vorweisen kann und ich behaupte mal, dass es dir bzw. deiner firma prinzipiell auch nicht schaden könnte, wenn er seinen horizont werweitert.
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