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Thema: Verkürzt, 1 Jahr übersprungen, zwischenprüfunger 2010? vom 17.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Verkürzt, 1 Jahr übersprungen, zwischenprüfunger 2010?
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Kampfameise
Threadersteller

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Verfasst Mi 17.12.2008 12:20
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Verkürzt, 1 Jahr übersprungen, zwischenprüfunger 2010?

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Hallo ihr lieben,

ich brauch mal dringend Aufklärung...

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Mediengestalterin. Da ich gestalterisches Abitur habe, hat mir mein Betrieb angeboten, die Ausbildung zu verkürzen... Ich bin jetzt quasi direkt ins zweite Ausbildungsjahr eingestiegen...! Gehe auch direkt in die Mittelstufe der Berufschule... jetzt würden ja normalerweise die Anmeldung zur Zwischenprüfung laufen. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass ich diese im März ablegen werde und dann 2010 die AP mache... (der andere AUszubildende, der bereits im zweiten Lehrjahr mit mir ist, er hat normal angefangen und verkürzt nicht, wurd zur ZP angemeldet) Allerdings hat mir jetzt mein Betreib mitgeteilt, dass ich nicht im März meine ZP habe, sondern erst Anfang 2010 und im Sommer 2010 meine AP habe... Kann das sein?! Weil laut Schule bin ich ja im 2. Lehrjahr, dann muss ich doch auch im März meine ZP haben, oder sehe ich das falsch?? Mien Betrieb bezahlt mich auch so, als wäre ich im ersten Lehrjahr?? Ist da irgendwas falsch gelaufen??


Lieben Gruß


Zuletzt bearbeitet von Kampfameise am Mi 25.03.2009 10:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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typography

Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Mi 17.12.2008 17:23
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kann nicht sein.

hab auch das erste übersprungen, im zweiten dann angefangen und im frühjahr hatte ich dann meine zp. halte da auf jeden fall noch einmal rücksprache.

das mit der bezahlung liegt an deinem vertrag. da musst du nachschauen was drin steht. wenn du ihm zweiten lehrjahr bist steht dir der lohn, welche beide parteien im vertrag vereinbart haben, des zweiten lehrjahrs zu.
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Kampfameise
Threadersteller

Dabei seit: 03.09.2008
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Verfasst Mi 17.12.2008 17:36
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Das istja das merkwürdige... für meinen Betrieb bin ich quasi im ersten lehrjahr, aber in der Berufschule bin ich im 2. ... das ist ja das, was ich nicht versteh. der betrieb behandelt mich so: ich bekomme das gehalt vom ersten Lehrjahr, die Zwischenprüfung habe ich so, als würde ich ganz normal eine Ausbildung amchen, die AP hab ich ja dann "kurz" darauf, als würde ich das dritte weg fallen lassen....!

in der Schule allerdings bin ich in der Mittelstufe... Ich konnte es mir nicht aussuchen, das wurd mir quasi so gesagt... ich habe einen brief von der schule bekommen, dass ich mit in die Mittelstufe gehe...

nicht das ich am ende nicht zur Zwischnprüfung darf, weil hier im betrieb irgendwas falsch gelaufen ist...!

An wen wende ich mich denn da am besten?? An die IHK??
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hellkitten

Dabei seit: 31.01.2008
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Verfasst Mi 17.12.2008 22:07
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So weit ich weiss, ist es so, dass wenn man eine Ausbildung die auf 3 Jahre ausgelegt war, aufgrund von guten Noten nach dem 1. LJ verkürzt und in die 2. Klasse der 2-jährigen (Abi) springt, bekommt man im 1. LJ auch den Gehalt vom 1. LJ, im 2. - und in diesem Fall auch letzten - LJ den vom 3.

Wenn man allerdings von vorn rein aufgrund von Abi auf 2 Jahre verkürzen darf, bekommt man den Gehalt vom 2. bzw. 3 LJ. Da fällt das 1. dann ja quasi weg.
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Kampfameise
Threadersteller

Dabei seit: 03.09.2008
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.12.2008 12:47
Titel

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hellkitten hat geschrieben:


Wenn man allerdings von vorn rein aufgrund von Abi auf 2 Jahre verkürzen darf, bekommt man den Gehalt vom 2. bzw. 3 LJ. Da fällt das 1. dann ja quasi weg.


Ja, so dachte ich eig auch...! aber scheint wohl hier nicht der fall zu sein... Ich werd heute nachmittag bei der iHK anrufen und mal nachhören!
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hellkitten

Dabei seit: 31.01.2008
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 27.12.2008 14:34
Titel

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Was kam raus?

War mir eigentlich recht sicher dass es so ist bzw. hab mal in der Lohnbuchhaltung gearbeitet als beide Fälle gab (Abi-Verkürzer und Noten-Verkürzer). Und ich glaub nicht dass der Chef so spendabel war, dass er dem Abi-Verkürzer den höheren Gehalt aus Spaß an der Freude bezahlt hat *ha ha*
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Linski

Dabei seit: 20.05.2008
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Verfasst Mo 12.01.2009 15:13
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Leider habe ich den Beitrag heute erst gelesen.
Also, ich hab auch im Sommer angefangen und konnte aufgrund meiner GTA-Ausbildung und meines Abiturs das erste Lehrjahr überspringen. Ich bin dann auch in der Berufsschule automatisch in die Mittelstufe gekommen, die davor das Jahr angefangen haben.
Ich bekomme ganz normal das Gehalt vom 2.Lehrjahr und nächstes Jahr ganz normal das vom 3., was ja auch logisch ist.
Ausserdem mache ich wie alle anderen aus meiner Klasse am 26.März 2009 die Zwischenprüfung und im Sommer 2010 dann die Abschlussprüfung.
Dein Betrieb kann ja nicht einfach mixen, wie er lustig ist. Entweder man überspringt das erste Lehrjahr oder eben nicht...Echt merkwürdig.
Ich laufe hier im Betrieb und auch in der Berufsschule als Azubi im 2.AJ ohne irgendwelche Einschränkungen, muss halt nur den Stoff vom 1.AJ teilweise nacharbeiten, klar.

LG
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