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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 17:15
Titel
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undine hat geschrieben: | brutto oder nettolohn? muss ich dann auch noch steuern dafür zahlen?? |
BWL nicht aufgepasst oder ?
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Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 18.01.2005 17:16
Titel
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hab ich er ihk alles schon gesagt, die kümmern sich einen dreck darum...mir wurde gesagt ich könne froh sein überhaupt eine lehrstelle zu haben :-(
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 17:20
Titel
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undine hat geschrieben: | hab ich er ihk alles schon gesagt, die kümmern sich einen dreck darum...mir wurde gesagt ich könne froh sein überhaupt eine lehrstelle zu haben |
dann verlangt man den zuständigen vorgesetzten und stellt dem die gleiche frage.
ja, musst du versteuern - zu brutto oder nettolohn sag ich nix... da kommste selber drauf
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digitalremedy.de
Dabei seit: 14.05.2003
Ort: Nürnberg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 17:23
Titel
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undine hat geschrieben: | hab ich er ihk alles schon gesagt, die kümmern sich einen dreck darum...mir wurde gesagt ich könne froh sein überhaupt eine lehrstelle zu haben |
hmm das ist echt dreist !
Überstunden sind "eigentlich" VERBOTEN für AZUBIS !
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 17:26
Titel
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digitalremedy.de hat geschrieben: | Überstunden sind "eigentlich" VERBOTEN für AZUBIS ! |
Quelle bitte ?! Gilt meines Wissens nur fuer unter 18 jaehrige
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 18.01.2005 17:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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digitalremedy.de
Dabei seit: 14.05.2003
Ort: Nürnberg
Alter: 44
Geschlecht:
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 17:53
Titel
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darf man denn als azubi überhaupt überstunden machen? ich mein gut - jeder von uns macht sie, aber rein rechtlich gesehen... da dürfte doch das zählen was an regelstunden im ausbildungsvertrag steht... und ich hab mal gelernt, das überstunden mit freizeit auszugleichen sind...
das problem beim ausbezhahlen ist halt, das man darauf wie beim normalen lohn auch steuern zahlt... wenn´s dumm kommt, rutscht man bei genügend überstunden sogar in ne neue lohnsteuerklasse, was sich dann auf den endbetrag negativ auswirken könnte... ich kenn jemanden, der hat urlaubsgeld, überstunden und azubilohn bekommen und dadurch so viel verdient das er für den monat ne andere steuerklasse erreicht hat... unterm strich hatter dann für seine überstunden nix bekommen
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 18:48
Titel
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einfach keine überstunden machen
dass, azubies keine ÜS machendürfen, gilt doch für u18. oder?
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