Autor |
Nachricht |
HUHN
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst So 30.01.2005 21:17
Titel Vergütung > ab wann erhält man vollen Lohn? |
|
|
Hab natürlich die suchfunktion zu rate gezogen ---> leider ohne den erhofften erfolg!
ES GEHT UM DIE FRAGE:
Ab wann erhält man vollen Lohn, den Lohn eines áusgelernten Mediengestalters?!
a.) ab dem tag an dem man bestanden hat, also das zeugnis von der IHK bekommt
b.) ab dem tag an dem die ausbildung endet (siehe vertrag), z.B. 31.08.05
VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!
Zuletzt bearbeitet von cyanamide am So 30.01.2005 23:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Ocee
Dabei seit: 10.07.2002
Ort: -
Alter: 110
Geschlecht:
|
Verfasst So 30.01.2005 21:31
Titel
|
|
|
ab dem tag, ab dem du deinen neuen arbeitsvertrag als (fest-)angestellte(r) in den händen hälst.
es soll allerdings auch gütige chefs und chefInnen geben, die bereits bei erhalt des abschlusszeugnisses den neuen/vollen lohn auszahlen.
so hab ich's kennengelernt, deswegen kein anspruch auf 100%ige richtigkeit!
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
chrisdOof
Dabei seit: 03.11.2003
Ort: BREMEN
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst So 30.01.2005 22:01
Titel
|
|
|
Doch das müsste so stimmen.
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 31.01.2005 09:17
Titel
|
|
|
du bist mit dem bestehen ad ap automatisch ausgelernt. und bestehen bedeutet in diesem fall, dass du dies schriftlich mitgeteilt bekommst.
naja und dann is halt die frage, ob du übernommen wirst (dann bekommste dein gehalt) oder ob du dich nach was anderem umsehen musst... (dann kannste gehen)
|
|
|
|
|
g-style
Dabei seit: 25.09.2002
Ort: Black Forrest
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 31.01.2005 11:19
Titel
|
|
|
eben es zählt dann auch nicht das was im vertrag steht da dieser mit der bestandenen prüfung
automatisch endet.
mfg
|
|
|
|
|
Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 31.01.2005 12:18
Titel
|
|
|
glaub es ist auch so, dass du, wenn du am Tag nach erhalt der Ergebnisse "normal" weiter arbeitest, sozus. mündlich ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Wenn dir also keiner gesagt hat, dass deine Ausbildung nach der Prüfung zu Ende ist und du weiter auf Arbeit gehst, bist du Angestellter und hast somit auch ein Recht auf "vollen Lohn". Dazu muss nichts unterschrieben sein. Nur wie hoch/gering der ausfällt, das ist überall anders...
|
|
|
|
|
gleis24
Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 31.01.2005 12:25
Titel
|
|
|
Ich habe ab dem Tag wo ich mein Zeugnis bekommen hab - Freisprechung - mein neues gehalt bekommen. Das war mitten im Monat. Mein Chef meinte es wäre rechtswiedrig mich nach der Freisprechung weiter als Azubi mit vertrag zu beschäftigen. In dem Fall glaub ich ihm da es ja zu seinen Ungunsten gewesen ist.
|
|
|
|
|
HUHN
Threadersteller
Dabei seit: 15.03.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Di 01.02.2005 14:42
Titel WILLKÜR |
|
|
----> Eine DEFINITIVE Handhabung gibt es nicht?!
Liegt alles allein bei der Willkür der Chefs?!
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Von Nebentätig Selbständig zur vollen Selbständigkeit ?
Wieviel Gehalt erhält ein ausgebildeter Mediengestalter?
Zu wenig Lohn?
Mal wieder was mit Lohn =)
Geld zusätzlich zum Lohn?!
Lohn für frischen Mediengestalter?
|
|