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Thema: Urlaubsfrage. vom 01.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Urlaubsfrage.
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Backware
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 11:55
Titel

Urlaubsfrage.

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Hallo,

für dieses Jahr stehen mir in meiner Firma noch 19 Urlaubstage zu. Die würde ich jetzt im Dezember nehmen wollen (meine Absichten hab ich schon vorher erklärt und wurden immer mit ja beantwortet).

Ich hatte das komplette Jahr noch keinen Urlaub und würde jetzt speziell über die Feiertage endlich in Urlaub gehen. Ich war das ganze Jahr immer schön da damit auch immer alles mit dem Kundenschrott passt. weils ja SOOOO wichtig ist. bla bla bla

Jetzt kommt mir mein Chef mit der Ansage, dass im Dezember ja soviel zu tun sein wird und somit für alle Beteiligten (was natürlich nur den Azubi und das entsprechende Team umschließt NICHT aber den Chef).

Nun meine Frage:

#1 Darf ich auf meinen Jahresurlaub komplett bestehen? Sprich dürfte ich rein rechtlich zu meinem besagtem Termin einfach nichtmehr kommen bis zum Ende? Oder bin ich der behinderte Azubi der immer brav Azubi war und jetzt der AvD (Arsch vom Dienst) sein darf?

#2 Wenn mir der Urlaub nicht gegönnt bzw. zugesprochen wird.... würde ich kündigen wollen. Wie sieht es dann für mich aus? Da ich im März bzw. bald meine Abschlussprüfung sein würde, dürfte ich daran trotz fehlendem Ausbildungsbetrieb teilnehmen?


Über flinke und helfende Antworten würde ich mich freuen.

//edit: ich will noch anmerken, dass ich wirklich JEDEN verschissenen Tag hier war und nichtmal nen Krankheitstag hatte..... es geht mir grad so gegen den Strich.


Zuletzt bearbeitet von Backware am Fr 01.12.2006 11:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 12:23
Titel

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Da deine Aussage, was für alle Beteiligten kommt, nicht vollständig ist, versteh ich deine Fragen nicht. * Keine Ahnung... *
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 12:38
Titel

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- Urlaub nehmen, wenn er gestrichen ist, geht nicht.
- Es gibt auch für dich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub - besonders wenn du noch in der Ausbildung bist.
- Eine Zulassung zur Prüfung geht auch ohne Betrieb (er könnte ja Konkurs gehen etc.)

Dringender Rat - sprich mit deiner IHK !
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 12:41
Titel

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wenn du kündigst sollteste die abschlussprüfung zwar sehr wahrscheinlich mitmachen dürfen, allerdings sollteste daran denken das du dann die prüfungsgebühren selbst zahlen musst.

weiter stehts im bundesurlaubsgesetz das beim jahresurlaub zwar die wünsche des angestellten berücksichtigt werden sollten, dieser aber nur genehmigt werden braucht wenn die situation des arbeitsbetriebes es zulässt. also wenn viel zu tun ist und chef verhängt ne urlaubssperre, dann haste die arschkarte.

soweit ich weiß darf er dann aber niemandem den urlaub genehmigen, und nicht nur dir nicht.

das ist aber natürlich keine rechtsberatung und muss auch nicht sein das das wirklich stimmt was ich da schreibe.

//edit:
§7 BUrlG hat geschrieben:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Fr 01.12.2006 12:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2006 12:46
Titel

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du hast noch 19 tage und noch keinen einzigen tag genommen?

wenn ich das richtig versteh...die mindestzahl an urlaubstagen ist doch 24 oder?? Au weia!


und urlaubstage verfallen lassen darf man doch auch nicht?!?! meine ich gelernt zu haben
dir stehen mind. 24 tage jahresurlaub zu. die du dann halt nehmen musst, wenns der Betrieb zulässt, aber du musst sie mehnem können

wenn ich falsch liege, bitte berichtigt mich...wüsste ich nämlich auch gerne


alles in allem isses ne sauerei * Ja, ja, ja... *
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Backware
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 13:21
Titel

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MacCon hat geschrieben:
[...]

Dringender Rat - sprich mit deiner IHK !


Mail ist schon raus, ich warte auf Antwort. Wollte nur mal wissen, was ihr so schreibt.

Allgemein liebe schatzis ^^ danke für die Antworten.

Naja Sauerei hin oder her, wenn ich meinen Urlaub nicht bekomme, werde ich kündigen und einfach gehen.

Nimroy hat geschrieben:
Da deine Aussage, was für alle Beteiligten kommt, nicht vollständig ist, versteh ich deine Fragen nicht. * Keine Ahnung... *


Schuldige: Also alle beteiligten umfassen genau 4 Leute, ich wurde zum 1. des monats (also heute) zu einem von diesen armen Säcken.

sprich zulässige Leute für Urlaub:

[x] Chef 1
[x] Chef 2
[x] Projektleiter Team 1
[ ] AvD-Team

@deesi: naja vereinzelte tage halt, aber die waren weniger urlaub als eher zwecksgemäße freie Tage.


Zuletzt bearbeitet von Backware am Fr 01.12.2006 13:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 01.12.2006 13:30
Titel

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deeesi hat geschrieben:

wenn ich das richtig versteh...die mindestzahl an urlaubstagen ist doch 24 oder?? Au weia!


Jein.

24 Tage bei einer regelmäßigen 6-Tage-Woche (das Bundesurlaubsgesetz stammt aus der Zeit, als die 6-Tage-Woche noch die Regel war). Aus der regelmäßigen 5-Tage-Woche ergibt sich dann ein Anspruch auf 20 Tage.

Zitat:
und urlaubstage verfallen lassen darf man doch auch nicht?!?! meine ich gelernt zu haben
dir stehen mind. 24 tage jahresurlaub zu. die du dann halt nehmen musst, wenns der Betrieb zulässt, aber du musst sie mehnem können


Ja, aber im Zweifelsfall erst im ersten Quartal des Folgejahres.

"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. (...)"

Bundesurlaubsgesetz, § 7, Absatz 3.

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

@backware:

Zitat:
Naja Sauerei hin oder her, wenn ich meinen Urlaub nicht bekomme, werde ich kündigen und einfach gehen.


Lass' Dich unbedingt vorher rechtlich beraten, ob eine fristlose Kündigung (=einfach gehen) überhaupt in Frage kommt. Im Zweifelsfall nicht, weil nach dem Bundesurlaubsgesetz Dein AG im Recht ist.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Fr 01.12.2006 13:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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