mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 21:46 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urlaubsanspruch im Praktikum? vom 18.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Urlaubsanspruch im Praktikum?
Autor Nachricht
newtone10
Threadersteller

Dabei seit: 15.10.2009
Ort: SL
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.06.2010 19:38
Titel

Urlaubsanspruch im Praktikum?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

Ich hab mir mit drei Freundinnen zusammen Karten für ein Festival geholt. Ich habe mich als Fahrerin verpflichtet. Heißt, die Mädels sind jetzt abhängig von mir was das hin und zurück kommen angeht.

Meine Situation so aber wie folgt aus:
Ich habe ein Praktikum über 6 Monate in einer Druckerei gemacht und mache jetzt ein Praktikum in einer Agentur, bis zum Beginn meiner Ausbildung dort im August.

Das bedeutet, ich habe dieses Jahr noch keinen Urlaub gehabt.

Ich hab jetzt von mehreren Seiten gehört, dass man als Praktikant im Medienbereich einen Anspruch auf zwei Tage Urlaub im Monat hat.
(So war es unter anderem auch in meinem ersten Praktikum)

Ich würde ja meinen Chef fragen, aber ich hab Angst er sagt dann dass ich keinen Urlaub habe und ich mir dan dadurch die Chance auf einen plötzlichen "Krankheitsfall" verbaue...

*hu hu huu* *gewissensbisse*
  View user's profile Private Nachricht senden
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.06.2010 19:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Urlaubsanspruch im Praktikum
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
newtone10
Threadersteller

Dabei seit: 15.10.2009
Ort: SL
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.06.2010 19:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bedeutet,
ich hab Urlaubsanspruch.

Dann trau cih mich mal in die Höhle des Löwen und frag nach!

Danke schöööön!!
  View user's profile Private Nachricht senden
Liliana

Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Hamburg
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.06.2010 15:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auch wenn es heute vielleicht zu spät ist: "Anspruch" klingt da so als wenn er dir immer zu deinen Wunschterminen frei geben muss. Er kann dir trotzdem noch sagen das es am Tag XY nicht geht weil in der Firma z.B. ein Großauftrag anliegt und alle gebraucht werden....
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.06.2010 16:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das bezieht sich generell auf ALLE Urlaubsansprüche ... auch auf die von Festangestellten. Ein Arbeitgeber kann - begründet - auch einen bereits genehmigten Urlaub wiederrufen, er kann einen bereits angetretenen Urlaub abbrechen lassen ... muss dann aber für die bereits gezahlten Kosten einspringen. Wenn keine Reiserücktrittsversicherung abgechlossen wurde, kann das zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Allerdings sollte der Arbeitgeber dabei darauf achten, dass seine Begründung auch vor einem Arbeitsgericht standhält, also z.B. niemand anderes, gesundes die Arbeit hätte machen können ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Anteiliger Urlaubsanspruch
Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Urlaubsanspruch nach Übernahme
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.