mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 04:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urlaubsanspruch vom 27.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Urlaubsanspruch
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.05.2005 16:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

werktage oder arbeitstage, das ist die entscheidende frage.
werktage sind montag bis samstag, arbeitstage nur montag bis freitag (es sei denn, du musst auch samstags ran Lächel)
demnach hat man bei 24 werktagen urlaub genauso lange frei wie bei 20 arbeitstagen, also komplette 4 Wochen.
Und das ist auch der Mindesturlaub, der gesetzlich für volljährige Arbeitnehmer gilt.

//edit: wenn du also eine 5-tage-woche hast, dann geht das mit dem urlaub schon in ordnung so Lächel


Zuletzt bearbeitet von burnout am Mo 30.05.2005 16:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
semikolon

Dabei seit: 02.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.05.2005 16:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ostblockrockingbeats hat geschrieben:
das ist ja sowas von unverschämt! wenn ich sowas höre krieg ich grosses kotzen. du hast, solange du 17 jahre alt bist, anspruch auf mindestens 25 tage urlaub, danach mindestens 24. deine chefin verstößt zum einen gegen arbeitsgesetz, zum anderen gegen jugendschutzgesetz. lass dich nicht ver*rschen und sprich klartext, sonst wirst du immer so behandelt.


jaja mein lieber! aber das sind Werktage!!!

nochmal zur erinnerung:

Zitat:
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


das heisst, das auch der samstag dazu zählt!!!
und ich glaube kaum, dass mareike sich samstags urlaub nehmen muss ...


EDIT: da war wohl jemand schneller :)


Zuletzt bearbeitet von semikolon am Mo 30.05.2005 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
mareike-1987
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.05.2005 18:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich muss von montag bis freitag arbeiten
meine arbeitskollegin ist ausgelernte mediengestalterin und
sie bekommt 20tage urlaub dann ist das ja auch nicht gerecht,
dann müsste sie ja 24tage urlaub bekommen, arbeitet auch mo. bis fr.
oder sehe ich das falsch.


Zuletzt bearbeitet von mareike-1987 am Mo 30.05.2005 18:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
mareike-1987
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.05.2005 18:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

burnout hat geschrieben:

//edit: wenn du also eine 5-tage-woche hast, dann geht das mit dem urlaub schon in ordnung so Lächel


Das ist doch dann voll fies! auch beim jegendschutz gesetz
  View user's profile Private Nachricht senden
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.05.2005 18:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

der gesetzliche mindestanspruch liegt doch nur bei 1.5 tagen im monat.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.05.2005 20:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
der gesetzliche mindestanspruch liegt doch nur bei 1.5 tagen im monat.


wer sagt das?

mareike-1987 hat geschrieben:
Das ist doch dann voll fies! auch beim jegendschutz gesetz


Bitte was? ich kann da auch nix für, du bekommst als 17jährige einen Tag mehr Urlaub als Deine volljährige Kollegin.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.05.2005 20:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

oh hab mich vertan Ooops
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ostblockrockingbeats

Dabei seit: 23.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 30.05.2005 21:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@semikolon & burnout

puh. das wusste ich nichtmal. ich hab die ganze zeit während ausbildung gedacht, dass ich mit 24 arbeitstagen zu wenig urlaub habe *zwinker* danke für die aufklärung, zum glück kam so eine frage bei der "management im handwerk"-prüfung nicht dran...

@mareike-1987

das nenn ich mal pech. trotzdem ist es assi, das mindeste vom urlaubsanspruch zu geben.

ich hab hier ne gute tabelle dazu gefunden: LINK


Zuletzt bearbeitet von ostblockrockingbeats am Mo 30.05.2005 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch im Praktikum?
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Anteiliger Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch nach Übernahme
Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.