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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.05.2005 16:24
Titel
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werktage oder arbeitstage, das ist die entscheidende frage.
werktage sind montag bis samstag, arbeitstage nur montag bis freitag (es sei denn, du musst auch samstags ran )
demnach hat man bei 24 werktagen urlaub genauso lange frei wie bei 20 arbeitstagen, also komplette 4 Wochen.
Und das ist auch der Mindesturlaub, der gesetzlich für volljährige Arbeitnehmer gilt.
//edit: wenn du also eine 5-tage-woche hast, dann geht das mit dem urlaub schon in ordnung so
Zuletzt bearbeitet von burnout am Mo 30.05.2005 16:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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semikolon
Dabei seit: 02.11.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 30.05.2005 16:25
Titel
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ostblockrockingbeats hat geschrieben: | das ist ja sowas von unverschämt! wenn ich sowas höre krieg ich grosses kotzen. du hast, solange du 17 jahre alt bist, anspruch auf mindestens 25 tage urlaub, danach mindestens 24. deine chefin verstößt zum einen gegen arbeitsgesetz, zum anderen gegen jugendschutzgesetz. lass dich nicht ver*rschen und sprich klartext, sonst wirst du immer so behandelt. |
jaja mein lieber! aber das sind Werktage!!!
nochmal zur erinnerung:
Zitat: | Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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das heisst, das auch der samstag dazu zählt!!!
und ich glaube kaum, dass mareike sich samstags urlaub nehmen muss ...
EDIT: da war wohl jemand schneller :)
Zuletzt bearbeitet von semikolon am Mo 30.05.2005 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mareike-1987
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.05.2005 18:26
Titel
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ich muss von montag bis freitag arbeiten
meine arbeitskollegin ist ausgelernte mediengestalterin und
sie bekommt 20tage urlaub dann ist das ja auch nicht gerecht,
dann müsste sie ja 24tage urlaub bekommen, arbeitet auch mo. bis fr.
oder sehe ich das falsch.
Zuletzt bearbeitet von mareike-1987 am Mo 30.05.2005 18:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mareike-1987
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.05.2005 18:31
Titel
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burnout hat geschrieben: |
//edit: wenn du also eine 5-tage-woche hast, dann geht das mit dem urlaub schon in ordnung so |
Das ist doch dann voll fies! auch beim jegendschutz gesetz
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.05.2005 18:35
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der gesetzliche mindestanspruch liegt doch nur bei 1.5 tagen im monat.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.05.2005 20:02
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flavio hat geschrieben: | der gesetzliche mindestanspruch liegt doch nur bei 1.5 tagen im monat. |
wer sagt das?
mareike-1987 hat geschrieben: | Das ist doch dann voll fies! auch beim jegendschutz gesetz |
Bitte was? ich kann da auch nix für, du bekommst als 17jährige einen Tag mehr Urlaub als Deine volljährige Kollegin.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst Mo 30.05.2005 20:11
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oh hab mich vertan
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ostblockrockingbeats
Dabei seit: 23.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 30.05.2005 21:41
Titel
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@semikolon & burnout
puh. das wusste ich nichtmal. ich hab die ganze zeit während ausbildung gedacht, dass ich mit 24 arbeitstagen zu wenig urlaub habe danke für die aufklärung, zum glück kam so eine frage bei der "management im handwerk"-prüfung nicht dran...
@mareike-1987
das nenn ich mal pech. trotzdem ist es assi, das mindeste vom urlaubsanspruch zu geben.
ich hab hier ne gute tabelle dazu gefunden: LINK
Zuletzt bearbeitet von ostblockrockingbeats am Mo 30.05.2005 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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