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Thema: unpassende abm während der ausbildung? vom 20.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> unpassende abm während der ausbildung?
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dmd.kai
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.11.2007 12:36
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unpassende abm während der ausbildung?

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hi!

zzt. is ziemlich wenig zu tun ... und darum sollen wir (ich und der andere azubi), flyer verteilen und adressen raussuchen von potenziellen kunden *zwinker* ... dazu mach ich doch keine ausbildung zum mediengestalter? - wurmt mich grad ziemlich

trau mich aber net, meinem chef das zu sagen, dass mir das gehörig gegen den strich geht (vor einiger zeit durfte ich fegen, weil ich mich mit meinem job beschäftigen wollte, anstelle arbeiten außerhalb meiner ausbildung zu verrichten) ...

@ mark: wenn du das liest, weisst du von nix!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.11.2007 12:41
Titel

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Ja, und nu?

Sollen wir dir sagen, dass du ein ganz armer Kerl bist oder wolltest du dich einfach mal ausheulen? Wenn wir dir jetzt sagen, dass du dich bei der IHK beschweren sollst, dann sagst du uns, dass du das ja gar nicht willst. Außerdem wird dir dein Chef sagen, dass das Vertriebstätigkeit war und durchaus zu den Ausbildungsinhalten zählt. Lernen am lebenden Objekt sozusagen.

Nimm es als gutes Beispiel, wofür ein Berichtsheft gut sein kann. Da kannst du ordentlich dokumentieren, was du gemach hast. Und solltest du das Gefühl haben, dass dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten lt. Ausbildungsvertrag nicht nachkommt, kann man das damit ggf. belegen. Also immer schön wirklichkeitsnah beschreiben und zeitnah quittieren lassen! Lächel
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dmd.kai
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.11.2007 12:44
Titel

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daran hab ich garnicht gedacht, mit dem berichtsheft ... Lächel

nene, wollte kein mitleid sammeln, sondern einfach n tip wie deinen grad *zwinker*
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.11.2007 12:54
Titel

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Wirst aber trotzdem wahrscheinlich eher schlechte Karten haben. Dem Arbeitgeber steht nämlich ein sogenanntes "Direktions- und Weisungsrecht" seinen Mitarbeitern gegenüber zu. Demnach dürfen Dir auch wesensfremde Aufgaben übertragen werden, die zum Ablauf des Betriebes benötigt werden. Adressanalyse und fegen gehören definitiv dazu. Beim Flyerverteilen kommt es darauf an, ob es Eure eigenen waren oder es sich dabei um einen Auftrag für Euer Unternehmen gehandelt hat.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.11.2007 13:58
Titel

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jo aber nichts desto trotz hat der ausbildungsbetrieb die pflicht, die benötigten ausbildungsinhalte zu vermitteln (was man wie nimroy schon richtig sagte mit dem berichtsheft ganz gut nachverfolgen kann). du solltest am anfang deiner ausbildung einen ausbildungsrahmenplan bekommen haben, in dem steht, welche kenntnisse und fähigkeiten dir im laufe deiner ausbildung vermittelt werden müssen. den würde ich mal mit dem berichtsheft abgleichen. und wenn dabei raus kommt, das du den ganzen tag nur kaffee kochst und hof fegst, würde ich mal ein wort mit deinem chef sprechen. mach ihm klar, das du azubi bist, um was zu lernen. auch wenn nicht viel los ist - dann wegen mir an fiktiven projekten. sollte das nicht fruchten, hast du immer noch die möglichkeit, die ihk aufzusuchen und mit denen nach einer lösung zu suchen.
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