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Nachricht |
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Out of Munich
Alter: 24
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 12:40
Titel
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Bei uns musste man bei Krankheit/Arzttermin in der Firma anrufen und die mussten einen dann in der Schule entschuldigen, ist das nichtmehr so oder ist das Regional unterschiedlich?
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palmy
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 20
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 13:22
Titel
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| heav hat geschrieben: | | Bei uns musste man bei Krankheit/Arzttermin in der Firma anrufen und die mussten einen dann in der Schule entschuldigen, ist das nichtmehr so oder ist das Regional unterschiedlich? |
Bei mir läuft das so: Ich hab einen Zahnarzttermin, den erfahr ich ja nicht einen tag zuvor.. Dann sag ich meiner chefin: Am Dienstag geh ich ein bisschen später in die Schule da ich einen Zahnarzttermin hab! Dann ist das für sie ok denn sie will eben bescheid wissen! In deinem Fall sagst du dann eben noch es rentiert sich nichtmerh in die Schule zu gehen da du so weit fahren musst, dann solltest du aber eigentlich in den Betrieb kommen!
Nunja und ich sag dann auf jeden Fall einfach zum Zahnarzt dass ich von 8-10 Uhr zB ein Attest brauch und das geb ich dann meinem Lehrer - fall erledigt.
Mich wunderts nur warum du dann nicht in deinen Betrieb bist? Wie weit ist der denn weg?
Aber wie heav schon sagt, sei ehrlich und zeig deinem Chef dass du es nicht mehr so machst bzw was falsch gelaufen ist und du auch nicht wirklich drüber nachgedacht hast...
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 13:24
Titel
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wegen nem arzttermin fehlen und vergessen sich ne entschuldigung ausstellen zu lassen...jetzt mel erlich!?
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palmy
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 20
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 13:26
Titel
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Geht doch darum dass man danach noch in die Schule bzw. den Betrieb gehen kann/soll!
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Proxima
Dabei seit: 29.10.2007
Ort: Bremen
Alter: 27
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 15:08
Titel
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Hmm, ist schon kritisch, wenn man genau dann seine Arzttermine legt, wenn man
Verpflichtungen hat. Das tut man doch in der Regel in den Zeiten in denen man nicht arbeiten muss
und auch keine Schule hat. Und wenn es doch unbedingt sein muss, immer mit Zettel
aus der Praxis. Die haben extra Vordrucke dafür.
Jetzt musst du allerdings da durch und deinem Chef ganz genau schildern weshalb du keinen
Zettel aus der Praxis hast. Aber rechne lieber damit, dass er deine Begründung nicht zählt.
Dann hilft nur, ihm recht zu geben und zu versichern, dass du deine Lektion gelernt hast.
Denn eigentlich gibt es für so ein Verhalten keine Begründung. War einfach nicht richtig so.
... ist jedenfalls meine Meinung. Naja, mach irgend was draus ...
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Brünzessin
Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 15:32
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Ne Abmahnung hast du übrigens schon, die erfordert nämlich keine Schriftform. Wenn du die Termine wirklich hattest dann häng dich rein um dich wenigstens mit deinem Chef wieder etwas besser zu stellen. Und das er erst motzen kann wenn er davon erfährt ist ja wohl klar.
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Tetia
Threadersteller
Dabei seit: 30.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.11.2007 16:06
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also erstmal danke.
ich weiß, dass ich n riesen Fehler gemacht hab und des auch nur besser machen kann in Zukunft und nicht mehr rückgängig.
ich hab Ende der Woche n Gespräch mit ihm und werd bis dahin hoffentlich die fehlenden Unterlagen haben.
"Betrieb ist Betrieb und Schule ist Schule" wörtlich von meinem Vorgesetzten auf meine Frage (zu Beginn der
Ausbildung) wo ich mich abmelden soll wenn ich am Unterricht nicht teilnehmen kann.
@Brünzessin
Weshalb hab ich bereits ne Abmahnung? Oder muss er die Worte bei einer mündlichen/schriftlichen Abmahnung nicht
extra erwähnen bzw. mir sagen, dass er mir grad ne Abmahnung erteilt?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 13.11.2007 16:36
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| Tetia hat geschrieben: |
Weshalb hab ich bereits ne Abmahnung? Oder muss er die Worte bei einer mündlichen/schriftlichen Abmahnung nicht
extra erwähnen bzw. mir sagen, dass er mir grad ne Abmahnung erteilt? |
Nein, muss er nicht. Die Abmahnung bedarf auch nicht der Schriftform. Aber wenn Dein Chef Deine Fehlzeiten beanstandet und Dich darauf hingewiesen hat, dass im Falle der Wiederholung Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind, reicht das.
c_writer
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