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Thema: Umschüler - wann ist das Ende des Ausbildungsverhältnisses? vom 23.04.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Umschüler - wann ist das Ende des Ausbildungsverhältnisses?
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ostblockrockingbeats
Threadersteller

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Verfasst Sa 23.04.2005 21:48
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Umschüler - wann ist das Ende des Ausbildungsverhältnisses?

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also folgendes: ich arbeite in einer wunderbaren firma und mein umschülervertrag läuft bis zum 14.september. ausbildungsverhältnis endet von der ihk aus am 29.juni. also theoretisch nach der letzten prüfung. mein chef behauptet, dass dies nur für die azubis gilt und ich, als umschüler, den vertrag bis zum 14.september abarbeiten muss. ich denke nicht, dass er mich ausbeuten (ähm.. na das schon, aber wer will das nicht) oder "verarschen" will, bin eher überzeugt, dass er unwissend ist *g*. ich werde nach der ausbildung übernommen, allerdings sehe ich nicht ein als azubi angestellt zu bleiben und weiterhin für paar euro zwanzig die stunde zu arbeiten, wenn ich rein rechtlich den anspruch darauf habe die ausbildung zu beenden und "normal" zu arbeiten. ich möchte auch die ausbildung nicht mit krach beenden, da ich kein stress will und auch den arbeitsplatz behalten möchte. ich denke wir sind alle in der lage das zivilisiert zu lösen, nur dazu brauche ich rechtliche bestätigung.

wie ist es bei anderen umschülern gelaufen?

vielen dank schonmal.


Zuletzt bearbeitet von ostblockrockingbeats am Sa 23.04.2005 21:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jess

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Verfasst Sa 23.04.2005 22:22
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Guten Abend. Lächel

§ 14 des Berufsbildungsgesetzes besagt folgendes:

Zitat:

Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis
mit Bestehen der Abschlussprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.



Da laut § 1 auch für Umschüler das BBiG gilt, solltest du deinem Ausbilder die Verordnung vorlegen. Lächel
Zitat:

(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung,
die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.


Nachzulesen hier: http://www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf

Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist der Tag gemeint, an dem du die schriftliche Bestätigung der IHK bekommen hast. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Noten noch nicht vorliegen. Lediglich der Beweis des Bestehens.

Hoffe ich konnte dir helfen. Lächel
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ostblockrockingbeats
Threadersteller

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Verfasst Sa 23.04.2005 22:29
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super! danke! ich denke, damit hat es sich erledigt und ich kann ihm das vor die nase legen muahaha es ist eigentlich nur logisch, wie du es geschildert hast, vielen dank dafür, jetzt geht's mir noch besser *g*

schönen sonntag!


Zuletzt bearbeitet von ostblockrockingbeats am Sa 23.04.2005 22:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
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Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 23.04.2005 22:38
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Hier ist noch die hochoffizielle Seite dazu:


http://www.bbig-reform.de

Und die AMTLICHE Veröffentlichung direkt von der Zuständigkeitseinheit. Lächel

http://www.bbig-reform.de/documents/BBiG_aktuell.pdf

Danke. Dir auch einen schönen Sonntag. Lächel


Zuletzt bearbeitet von Jess am Sa 23.04.2005 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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laoghaire

Dabei seit: 25.04.2006
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Verfasst Mi 07.06.2006 14:57
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VORSICHT!!!!
Umschüler sind KEINE Azubis. Das Ende des Umschulungsvertrages bestimmt die Agentur für Arbeit, da die das auch finanzieren. Und da wird das nicht immer einheitlich geregelt. Hier in Berlin entscheidet das der Arbeitsberater. Einige müssen den Vertrag "zu Ende arbeiten" andere sind (in Anlehnung an Azubi-Regel) mit Bestehen der Abschlussprüfung plötzlich "frei".
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 07.06.2006 15:00
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laoghaire hat geschrieben:
VORSICHT!!!!
Umschüler sind KEINE Azubis. Das Ende des Umschulungsvertrages bestimmt die Agentur für Arbeit, da die das auch finanzieren. Und da wird das nicht immer einheitlich geregelt. Hier in Berlin entscheidet das der Arbeitsberater. Einige müssen den Vertrag "zu Ende arbeiten" andere sind (in Anlehnung an Azubi-Regel) mit Bestehen der Abschlussprüfung plötzlich "frei".



Tja, das ist die Kacke an einem Forum. Wir können nie auf der sicheren Seite sein, da wir teilweise nicht die geringste Ahnung haben. Hoffe der TE hat sich noch woanders informiert bevor er zu seinem Chef gerannt ist.


Am besten den Thread löschen und auf Niemerwiedersehen verschwinden lassen.....

* Keine Ahnung... *
 
ostblockrockingbeats
Threadersteller

Dabei seit: 23.04.2005
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Verfasst Mi 07.06.2006 19:43
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laoghaire hat geschrieben:
VORSICHT!!!!
Umschüler sind KEINE Azubis. Das Ende des Umschulungsvertrages bestimmt die Agentur für Arbeit, da die das auch finanzieren. Und da wird das nicht immer einheitlich geregelt. Hier in Berlin entscheidet das der Arbeitsberater. Einige müssen den Vertrag "zu Ende arbeiten" andere sind (in Anlehnung an Azubi-Regel) mit Bestehen der Abschlussprüfung plötzlich "frei".


Vorsicht mit dem gefährlichen Halbwissen muahaha

Ich hatte einen Umschülervertrag und wurde vom Betrieb, nicht von der Agentur für Arbeit bezahlt. So wie ich das verstehe gibt es Umschüler von der AfA und diejenigen, die Azubivertrag umgehen und Umschülervertrag mit dem Betrieb abschließen, der es dem Auszubildenden ermöglicht die Ausbildung auf 2 Jahre zu verkürzen, auf Berichtsheft sowie Zwischenprüfung zu verzichten und bei der Krankenversicherungzahlungen bevorzugt zu werden (man muss eben weniger zahlen, warum auch immer) *zwinker*

Also bitte nicht löschen *zwinker* Ich glaube, es ist ist sinnvoll, sich bei IHK zu informieren, falls man sich nicht sicher ist.


Zuletzt bearbeitet von ostblockrockingbeats am Mi 07.06.2006 20:00, insgesamt 3-mal bearbeitet
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
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Verfasst Do 08.06.2006 11:27
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Also Umschüler ist auch nicht gleich Umschüler:

Also für diejenigen deren Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt wird, die müssen meistens die Zeit komplett abarbeiten, es sei denn sie haben da eine andereweitige Vereinbarung.
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