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Thema: Tag vor der Abschlussprüfung frei? vom 28.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Tag vor der Abschlussprüfung frei?
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anix
Threadersteller

Dabei seit: 29.12.2003
Ort: Ratingen
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 28.11.2004 22:36
Titel

Tag vor der Abschlussprüfung frei?

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Hallo zusammen,

bei uns in der Firma lief es bisher so, dass jeder Azubi selbst einen Urlaubstag vor der Abschlussprüfung opfern musste. Doch ich meine es gibt so einen Gesetzestext, indem steht, dass die Azubis einen Tag zuvor, von dem Arbeitgeber frei kriegen. Leider muss ich meinem Chef so etwas schriftlich beweisen.

Kennt ihr diesen Gesetzesauszug? Gibt es sowas wirklich oder ist es nur heiße Luft? Au weia!

Wäre echt Klasse, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

greetz anix
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.11.2004 23:08
Titel

Re: Tag vor der Abschlussprüfung frei?

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Wenn Deine Altersangabe stimmt, handelt Deine Firma korrekt. Einen gesetzlich vorgeschriebenen freien Tag gibt es nur für Jugendliche. Ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

Gruß

Achim
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 28.11.2004 23:09
Titel

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Ist ein Gerücht. Du musst nicht frei bekommen.

edit: Einige Firmen machen das zwar, aber nur, um dir einen Gefallen zu tun. Einige Firmen machen ja auch Prüfungsvorbereitung für ihre Azubis. Oder zahlen Weihnachtsgeld. Oder was auch immer... Lächel


Zuletzt bearbeitet von McMaren am So 28.11.2004 23:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.11.2004 23:10
Titel

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dein chef muss dich lediglich für den tag der prüfung freistellen. alles was du davor machst ist dein eigenes vergnügen sozusagen. wenn du vor der ap einen tag frei brauchst um z.b. zu lernen dann ist das deine entscheidung und dafür ist dann ein urlaubstag fällig Lächel
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chaosengel

Dabei seit: 12.05.2003
Ort: bald schon frankfurt main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 29.11.2004 14:26
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
dein chef muss dich lediglich für den tag der prüfung freistellen. alles was du davor machst ist dein eigenes vergnügen sozusagen. wenn du vor der ap einen tag frei brauchst um z.b. zu lernen dann ist das deine entscheidung und dafür ist dann ein urlaubstag fällig Lächel


hehe...oder variante B: du hast nen supertollen lieben netten chef, der dir ne ganze woche zum lernen schenkt *hehe*

aber gesetzlich gesehen....hm....könntest höchstens mal mit dem sogenannten "Bildungsurlaub" probieren.....da kenn ich mich aber überhaupt nicht mit aus...vielleicht einfach mal suchen und gucken gehen
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DMchen

Dabei seit: 15.02.2005
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.05.2007 19:07
Titel

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Jugendarbeitsschutzgesetz:

§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,

freizustellen.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 1 mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen,
2. die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden. Ein Entgeltausfall darf nicht eintreten.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 07.05.2007 20:02
Titel

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DMchen hat geschrieben:
Jugendarbeitsschutzgesetz:


Meinst Du, Dein Beitrag hätte dem OP, der damals schon über 18 war und folglich nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fiel, 2004 (!) etwas geholfen? *bäh*

c_writer
 
 
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