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Thema: Steht mir Bafög zu? vom 12.06.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Steht mir Bafög zu?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: münster
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.06.2008 11:51
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Shiva-chan hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt, dass gelogen ist, was da drin steht. Ich sage nur, dass man sich nicht darauf verlassen kann! Selbst die Tante bei der Bafögstelle hat gesagt, ich habe Anspruch, weil es ja neue Richtlinien gibt und jetzt alles anders ist. Hat mir sogar das Ding in die Hand gedrückt und gesagt, ich soll es mir durchlesen. Und habe ich bisher einen Cent gesehen? Nein, es wurde abgelehnt!


vielleicht solltest du dann mal die begründung gleich mitposten, und erwähnen, was da nicht richtig sein soll was da steht.
ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber kann es sein, dass du da entweder was falsch interpretierst, bzw. nicht in der lage bist, die fakten darzustellen?
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 20
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.06.2008 12:10
Titel

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Also, ich hatte mir damals die Seite natürlich durchgelesen. Und ich habe aus meiner Sicht folgende Punkte und natürlich alle anderen auch erfüllt:

Zitat:

* Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
* Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
* Ist Ihr Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?


Beim letzten Punkt war ich mir nicht sicher und da ich das Antragsformular sowieso holen musste, habe ich eine der Sachbearbeiterinnen gefragt, wie das nun bezüglich des letzten Punktes aussieht. Sie meinte, da meine Mutter alleinerziehend und mein Vater verstorben ist, bekomme ich auf jeden Fall Bafög, denn meine Mutter hat ja noch 3 schulpflichtige Kinder zu Hause sitzen.

Ich habe also den Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen. Dort waren lauter Tabellen aufgelistet und in diesen Tabellen wurde aufgelistet, welches Einkommen ich und meine 3 Geschwister haben (jeweils 42 Euro Halbwaisenrente pro Monat). Und dieses Geld wurde mir angerechnet. Dann kam noch mein Kindergeld dazu und als Satz darunter: Abgelehnt, da Einkommen zu hoch (also sinngemäß). Das Geld von meiner Mutter wurde völlig außer Acht gelassen.
Aber nun frage ich mich, was ich mit den paar Piepen meiner Geschwister zu tun habe, von denen ich nichts sehe, sondern die meine Geschwister bekommen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: münster
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.06.2008 12:15
Titel

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naja.
wenn deine mutter noch kindergeld für dich erhält, und ein entsprechendes einkommen hat, dann bist du natürlich ab einer gewissen grenze nicht mehr förderungsberechtigt.

es ist mir aber auch schwer, dir zu folgen, weil ich nicht weiß was du mit "geld von meiner mutter" etc. meinst.
klare formulierungen würden das verständnis vereinfachen.

aber ganze egal: du vergleichst allgemeine erläuterungen auf der website mit konkreten angaben.
das kannst du so natürlich nicht.
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 20
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.06.2008 12:21
Titel

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Wie gesagt, das Einkommen/Vermögen etc... (was man da soll alles angeben muss) meiner Mutter wurde bei der Berechnung außer Acht gelassen. Lediglich die Halbwaisenrente meiner Geschwister wurde MIR angerechnet. Ich habe also laut deren Rechnung 270 Euro im Monat (Rente + Kindergeld), was nicht der Fall ist, da ich ja das Geld meiner Geschwister überhaupt nicht bekomme. Und weder auf der Seite, noch in den Broschüren steht, dass die Berechnung abhängig vom Geld der Geschwister ist. Darum sage ich, dass man sich darauf nicht verlassen kann, was da steht.

Dass mein Förderungsanspruch abhängig von meiner Mutter ist, ist mir schon klar, aber davon war in der Berechnung nichts zu sehen.

Und wie du selbst geschrieben hast, kann man diese allgemeinen Angaben nicht mit Einzelfällen vergleichen. Darum kann man sich ja auch nicht darauf verlassen, was dort steht und gleich sagen: "Japp, ich bekomme die Kohle." Ich habe nie behauptet, dass der Text falsch ist.


Zuletzt bearbeitet von Shiva-chan am Fr 13.06.2008 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.06.2008 14:02
Titel

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Da hättest du dich ja auch mal beim ASTA beraten lassen und dann evtl. einen Widerspruch einreichen können *zwinker*
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