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Thema: Selbstständigkeit während der Ausbildung in Form PartGG vom 17.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Selbstständigkeit während der Ausbildung in Form PartGG
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Sukkhadas
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2005
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Verfasst Mi 17.01.2007 02:28
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Selbstständigkeit während der Ausbildung in Form PartGG

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Hallo zusammen,
ich habe mich entschieden aufgrund glücklicher Umstände mich mit einigen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft einzugehen. Nun bin ich aber noch in Ausbildung. * huduwudu! *

Au weia! In einem IHK - PDF diesbezüglich kam dann zum vorschein: Au weia!

"In den Fällen, in denen die Berufsausübung der staatlichen Zulassung oder einer staatlichen Prüfung
bedarf, sind die Zulassungsurkunde bzw. das Zeugnis über die Befähigung zu diesem Beruf vorzulegen.
Hinsichtlich der Form der Urkunden ist erforderlich eine Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte
Abschrift vor dem Notar." <-- Schuld!

Heißt das nun das ich mich während meiner Ausbildung nicht selbstständig machen kann? * Keine Ahnung... *

Hier im Forum habe ich doch neulich erst gelesen, daß dies ginge... * Mmmh, lecker... *

Und nu? * Mal bisschen die Nase pudern... *


Ach, wenn ich schonmal dabei bin. Falls das mit der Selbstständigkeit doch klappen sollte. Ich mache die Ausbildung an einer privaten Akademie und zahle monatliche Beiträge. Könnte die man dann absetzen und steurlich geltich machen???

Danke für´s Benatworten schonmal im vorraus!
Grüße aus Berlin
Sukkhadas
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 08:58
Titel

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naja du kannst schon. der in dem angebsprochenen pdf genannte satz, wird wohl eher der meisterzwang sein, den es in deutschland für einige berufssparten gibt. mediengestalter gehört nicht dazu (obwohl es manchma besser wäre).

wer dir allerdings einen strich durch die rechnung machen könnte, ist dein ausbildungsbetrieb. denn den musst du vorher fragen, ob du dich nebenbei selbständig machen darfst (weil die nebentätigkeit ja deine ausbildung negativ beeinflussen könnte und du dadurch evtl. weniger zum lernen kommst).
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Sukkhadas
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 09:04
Titel

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Hallo Audiofreak,
Danke für deine Antwort. Aber ich bin nicht in einem Betrieb, sondern auf einer Akademie...

Muß dann auch nachgefragt werden?
Grüße
S
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 09:08
Titel

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Sukkhadas hat geschrieben:
Hallo Audiofreak,
Danke für deine Antwort. Aber ich bin nicht in einem Betrieb, sondern auf einer Akademie...

Muß dann auch nachgefragt werden?
Grüße
S


ja. denn auch deine lernerfolge könnten ja unter der nebentätigkeit leiden.
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Sukkhadas
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 13:46
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ok. Die Bestätigung habe ich mir eingholt.

Und wie sieht das mit den monatlichen Beiträgen an die Akademie aus?

kann ich dies von der Steuer absetzen Hä?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 13:59
Titel

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Sukkhadas hat geschrieben:
ok. Die Bestätigung habe ich mir eingholt.

Und wie sieht das mit den monatlichen Beiträgen an die Akademie aus?

kann ich dies von der Steuer absetzen Hä?


nein. du solltest dich da eh beraten lassen, von wegen freigrenzen. sonst kanns dir passieren, das du dich z.b. selbst krankenversichern musst, wie ein normaler selbständiger. und das ist ja nicht sinn und zweck der übung.
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